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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2024/623: «Die neue Normalität?»
Der Regierungsrat zeigt in der Beantwortung anhand der aktuellen Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik die Entwicklung in den angefragten Deliktbereichen sowohl hinsichtlich der Häufigkeit der Delikte als auch hinsichtlich der Täterschaft auf.
Beantwortung der Interpellation 2024/667: «Zahlungsmoral des Kantons Basel-Landschaft an externe Unternehmer»
In seiner Beantwortung zeigt der Regierungsrat auf, dass die kantonale Verwaltung mit einer Bearbeitung von jährlich über 170’000 Rechnungen ein beachtliches Volumen bewältigt und die Bearbeitung der Rechnungen in den Rechnungswesen-Abteilungen grundsätzlich tagfertig erfolgt. Es ist das definierte Ziel, Rechnungen innerhalb der vereinbarten Fristen zu zahlen. Die Einhaltung der Zahlungsfristen ist ein wichtiger Indikator und wird auch im Jahresbericht des Kantons Basel-Landschaft für jede Direktion publiziert. Mögliche Verzögerungen ergeben sich aus der materiellen und finanziellen Prüfung und können begründet werden. Bei den in der Interpellation aufgeführten Fragen handelt es sich teilweise um Eigenheiten, die insbesondere bei Bauprojekten zu finden sind. Bei der Beantwortung wird jeweils auf diesen Umstand hingewiesen.
Beantwortung der Interpellation 2024/664: «Einführung kantonales Hundekurs-Obligatorium»
Der Regierungsrat sieht für die Einführung eines kantonalen Hundekurs-Obligatoriums keinen Bedarf, weil die Einführung solcher Obligatorien in anderen Kantonen zu keiner Verbesserung der gemeldeten Vorfälle im Verhältnis zu den insgesamt registrierten Hunden geführt hat.
Beantwortung der Interpellation 2024/668: «Umgang mit Tierseuchen wie Blauzungen oder Vogelgrippe»
Die Informationsnotwendigkeit an die Nutztierhaltenden ist nicht für jede Seuche oder Bedrohung der Tierbestände gleich. Sie hängt unter anderem ab von deren Ansteckungs- und Ausbreitungsrisiko, dem Ort und der Zeit des Auftretens oder vom Koordinationsbedarf mit anderen Kantonen und dem Bund. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen des Kantons Basel-Landschaft ist bestrebt, die Tierhalterinnen und -halter sowie Tierärztinnen und Tierätzte koordiniert, zeitgerecht und über verschiedene Kanälen zu informieren.
Beantwortung der Interpellation 2024/669: «Zeitnahe Information über Wolfspräsenz im Baselbiet»
In der gesamten Schweiz, so auch im Kanton Basel-Landschaft, ist jederzeit mit dem Auftauchen einzelner Wölfe zu rechnen. Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter werden über gesicherte Nachweise von Wölfen zeitnah per SMS-Dienst informiert. Herdenschutzmassnahmen sind grundsätzlich vorgesehen.
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2023/460: «Verfahrensbeschleunigung: Strom aus erneuerbarer Energie»
Der Regierungsrat berichtet, wie im Kanton Basel-Landschaft mittels Anpassungen im kantonalen Recht die Verfahren zur Erstellung von Anlagen zur Energieproduktion, zum Energietransport und zur Energiespeicherung beschleunigt werden können. Der Regierungsrat wird dem Landrat mit dem nächsten Energieplanungsbericht Vorschläge für Gesetzesanpassungen unterbreiten.
Beurteilung der Rechtsgültigkeit der formulierten Verfassungsinitiative «Transparenz- und Mitwirkungsinitiative»; Rechtsgültigkeit
Der Regierungsrat hat die Rechtsgültigkeit der Volksinitiative mit einem Gutachten des Rechtsdienstes von Regierungsrat und Landrat beurteilen lassen. In Einklang mit dem Gutachten beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die formulierte Verfassungsinitiative für rechtsgültig zu erklären.
Beurteilung der Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung»
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Initiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» als rechtsgültig zu erklären. Gemäss Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat erfüllt sie die formalen Kriterien und verstösst weder gegen übergeordnetes Bundesrecht noch gegen übergeordnetes kantonales Recht.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Freizügigkeitsgesetzes Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan
Die vorgesehene Anpassung stellt für eine Minderheit der in der beruflichen Vorsorge versicherten Personen mit einer überobligatorischen Vorsorgelösung eine Verbesserung dar und stellt sicher, dass Guthaben aus Freizügigkeitseinrichtungen an die zuständigen Vorsorgeeinrichtungen übertragen werden. Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagene Gesetzesanpassung und regt einige Präzisierungen an.
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten)
Der Regierungsrat befürwortet die Revision, welche der Sicherstellung und dem Werterhalt der Schutzräume für die Bevölkerung und der Schutzanlagen für die Führungsorgane und Zivilschutzorganisationen dient sowie die Weiterentwicklung des Schutzraumkonzepts bezweckt.