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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassung
Kantonale Vernehmlassung (Link)
Änderung des Polizeigesetzes
In Erfüllung der Motion 2024/217 betreffend die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Niederlassungsbewilligung C zum Polizeiberuf schlägt der Regierungsrat eine Änderung des Polizeigesetzes vor. Neu sollen Bewerberinnen und Bewerber mit einer Niederlassungsbewilligung C hinsichtlich Ausbildung und Zulassung zum Polizeidienst denjenigen mit einem Schweizer Pass gleichgestellt sein. Der Regierungsrat gibt die Vorlage in die Vernehmlassung.
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2024/751: «‘Angriff’ auf die BLKB?»
Der Regierungsrat erläutert, dass die Kommunikation gegen innen und aussen im Kompetenz- und Verantwortungsbereich der jeweiligen Beteiligung als eigenständiges Unternehmen liegt. Er erachtet es zu diesem Zeitpunkt als deutlich verfrüht, eine Wertung des Initiativtextes vorwegzunehmen. Mögliche Auswirkungen der Initiative auf den künftigen Geschäftsgang der BLKB liessen sich zum heutigen Zeitpunkt kaum zuverlässig abschätzen. Zudem muss nach Eingang der validierten Unterschriften auch die Rechtsgültigkeit der Initiative geprüft und bestätigt werden. Der Regierungsrat vertritt überdies die Meinung, dass die Geschäftsleitung und der Bankrat der BLKB die Eigentümervorgaben und die strategischen Leitplanken gemäss Gesetz und Eigentümerstrategie beachten und umsetzen.
Beantwortung der Interpellation 2024/663: «Explodierende Kosten für das Alter – Massnahmen auf Ebene der Pflegeheime»
Der Regierungsrat verweist in seiner Interpellationsantwort auf die seit 1. Januar 2024 geltenden gesetzlichen Zuständigkeiten bei der Festlegung der Pflegerestkosten im stationären Bereich durch die Versorgungsregionen. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG; SGS 362) wurde im Frühjahr 2023 teilrevidiert. Zudem werden seit dem Tarifjahr 2023 die Ergebnisse der Zeiterfassungsstudie verwendet, die in den Jahren 2021 und 2022 in allen Baselbieter Alters- und Pflegeheimen durchgeführt worden ist.
Beantwortung der Interpellation 2024/665: «Infrastruktur ohne Ideologie – Aggloprogramm muss allen Verkehrsteilnehmern Nutzen bringen»
Der Regierungsrat zeigt auf, dass der Bund mit den Agglomerationsprogrammen Massnahmen fördert, die kohärent und nachvollziehbar aus dem Zukunftsbild, dem Handlungsbedarf und den Teilstrategien abgeleitet werden – grundsätzlich unabhängig von Verkehrsmittel und -art. Zahlreiche Massnahmen in der 5. Generation des Agglomerationsprogramms Basel kommen im Kanton Basel-Landschaft dem Verkehrsfluss im motorisierten Individualverkehr zugute. Es ist dem Regierungsrat ein Anliegen, die Erreichbarkeit des Baselbiets für Privat- und Wirtschaftsverkehr sicherzustellen und die Mobilitätsbedürfnisse zu erfüllen. Gestützt auf verschiedene Vorgaben des Landrats sieht er im Aufgaben- und Finanzplan bzw. im Investitionsprogramm entsprechende kantonale Mittel vor.
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Rechtsgültigkeit der nichtformulierten Initiative «Wählbarkeit von Einwohnenden mit Niederlassung C in die Schulräte und Sozialhilfebehörden der Baselbieter Gemeinden (Wählbarkeitsinitiative)»
Der Regierungsrat hat die Rechtsgültigkeit der Initiative durch den Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat beurteilen lassen. In Einklang mit den Abklärungsergebnissen beantragt er dem Landrat, die nichtformulierte Initiative für rechtsgültig zu erklären.
Beurteilung der Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzesinitiative «Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes»
Der Regierungsrat hat die Rechtsgültigkeit der Gesetzesinitiative durch den Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat beurteilen lassen. In Einklang mit den Abklärungsergebnissen beantragt der er dem Landrat, die formulierte Gesetzesinitiative für rechtsgültig zu erklären.
Befristetes Darlehen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung des Kantonsspitals Baselland
Der Landrat wird voraussichtlich 2026 über die strategische Ausrichtung des Kantonsspitals Baselland (KSBL) sowie die Sicherstellung der langfristigen Finanzierung beschliessen. Da die Zahlungsfähigkeit des KSBL gemäss aktueller Liquiditätsplanung ab Oktober 2025 kritisch beurteilt wird, bedarf es bereits 2025 eine befristete finanzielle Unterstützung. Der Regierungsrat plant deshalb, dem KSBL ein befristetes rückzahlbares Darlehen zu sprechen und beantragt hierfür beim Landrat eine entsprechende Ausgabenbewilligung in der Höhe von 150 Millionen Franken. Liegt der Strategieentscheid 2026 vor, soll dieses Darlehen durch das geplante langfristige Darlehen abgelöst bzw. ersetzt werden.
Berichterstattung 2024 über das Programm generelle Aufgabenüberprüfung 2023–2026
Das Jahr 2024 ist das zweite Jahr des zweiten Programms der generellen Aufgabenüberprüfung gemäss Finanzhaushaltsgesetz. Es wurden Aufgabenüberprüfungen in der Finanzverwaltung, im Passbüro und im Generalsekretariat der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion abgeschlossen. Die entsprechende Landratsvorlage wird dem Landrat überwiesen.
Bericht zum Postulat 2024/18: «Pflegende Angehörige»
Der Regierungsrat zeigt auf, dass die Kostenentwicklung für die öffentliche Hand bei der Anstellung von pflegenden Angehörigen durch Spitexorganisationen tarif- und mengenabhängig ist. Er sieht vor, die geltende Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen zu prüfen und anzupassen. Erste Gespräche mit dem Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) dazu sind erfolgt. Die Qualitätssicherung geschieht zum jetzigen Zeitpunkt über das Selbst- und Fremdbewertungsinstrument «qualivista ambulant». Zudem verlangt der Kanton von den angestellten pflegenden Angehörigen bereits heute die Absolvierung des Grundkurses Pflegehilfe SRK als minimale Qualitätsanforderung.
Bericht zum Postulat 2024/77: «Gemeinsamer Gesundheitsraum Nordwestschweiz»
Der Regierungsrat hat Verhandlungen zu einer vertieften Zusammenarbeit im Rahmen eines «Gemeinsamen Gesundheitsraums Nordwestschweiz» geprüft und kommt zum Schluss, dass diese derzeit nicht aufgenommen werden. Auch die Nachbarkantone Aargau und Solothurn erachten die bestehenden Formen der Zusammenarbeit für die interkantonale Koordination der Gesundheitsversorgung als zweckmässig.
Bericht zum Postulat 2023/617: «Grafik- und Gestaltungsarbeiten des Kantons: Warum werden keine Baselbieterinnen und Baselbieter berücksichtigt?»
Der Regierungsrat berichtet über den Anteil der Aufträge für Grafik- und Gestaltungsarbeiten, die an Agenturen und Firmen im Baselbiet vergeben wurden. Die Analyse der Vergabe von Grafik- und Gestaltungsaufträgen zeigt, dass ein wesentlicher Anteil der Aufträge bereits an Agenturen / Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft vergeben wird.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats: 20.504 n Pa. Iv. Flach. Folter als eigener Straftatbestand im Schweizer Strafrecht
Der Regierungsrat stimmt uneingeschränkt zu, dass alle Menschen vor Folterhandlungen geschützt werden müssen. Dieses Anliegen ist bereits durch die heute bestehenden Straftatbestände vollständig sichergestellt, weshalb er die Einführung eines zusätzlichen Foltertatbestands, der zu höherer Arbeitslast und zusätzlichen Kosten bei den Strafverfolgungsbehörden führen würde, ablehnt.