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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
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Beantwortung der Interpellation 2024/718: «Ist das Stromnetz fit für die Energiewende?»
Der Regierungsrat erklärt, dass der Umbau des Energiesystems mit einer weiteren Elektrifizierung einhergeht. Das Stromnetz muss gegenüber heute verstärkt und örtlich ausgebaut werden. Die anfallenden Mehrkosten werden über die Dauer durch Einsparungen beim Import von fossilen Energieträgern kompensiert. Die Stromnetzbetreiber setzen alles daran, lokale Netzengpässe zu vermeiden. Der Regierungsrat prüft, ob er die Netzbetreiber dabei mit einem Leistungsauftrag nach Paragraf 29 des kantonalen Energiegesetzes unterstützen kann.
Beantwortung der Interpellation 2024/688: «Regenwassernutzung fördern – in privaten und öffentlichen Gebäuden»
Der Regierungsrat erklärt, dass im Kanton jährlich rund 19 Millionen Kubikmeter Regenwasser auf die Gebäudedächer fallen. Um dieses Wasserpotenzial für die Gartenbewässerung und im Haushalt nutzen zu können, müssten zahlreiche Regenwassertanks erstellt werden. Wie Abklärungen zeigen, ist das ökologisch jedoch nicht sinnvoll. Anstatt die Regenwassernutzung zu fördern, setzt der Regierungsrat deshalb auf die Versickerung und Retention von Regenwasser im Siedlungsgebiet und in der Landwirtschaft, so wie es die kantonale Wasserstrategie bereits vorgibt.
Beantwortung Interpellation 2024/752: «Enteignung durch die Hintertür: Kanton will Eigentumsrechte aushebeln»
Der Regierungsrat führt aus, dass im Zusammenhang mit der Flexibilisierung von Quartierplanungen keine Enteignung oder Aushebelung der Eigentumsrechte vorgesehen oder beabsichtigt sind. Eine Änderung der Rechtsgrundlagen zu den Quartierplanverträgen ist nicht vorgesehen. Wie die Parteien Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen lösen, die sie unter sich abgeschlossen haben, bleibt der Privatautonomie der Vertragsparteien überlassen.
Beantwortung der Interpellation 2024/223: «Kulturvertrag mit Basel-Stadt: Finanzielle Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft»
Der Regierungsrat erläutert die Methode und die Finanzierung der Kulturpublikumsbefragung 2019/20, die das Statistische Amt Basel-Stadt im Auftrag beider Kantone durchgeführt hat. Auf der Befragung basiert die Verteilung der im Kulturvertrag geregelten Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen. Der Regierungsrat bestätigt zudem, dass die Kaserne Basel die Voraussetzungen erfüllt, um einen Beitrag aus der Abgeltung zu erhalten.
Beantwortung der Interpellation 2024/624 «Berufsausbildung fördern: Strategien zur nachhaltigen Schaffung zusätzlicher Lehrstellen»
Der Regierungsrat stimmt mit dem Interpellanten darin überein, dass ein ausreichendes Lehrstellenangebot wichtig für die Zukunft der Berufsbildung ist. Im Kanton Basel-Landschaft sind gute Voraussetzungen gegeben, um auch den künftigen Bedarf an Lehrstellen zu decken.
Beantwortung der Interpellation 2024/523: «Ausstiegs- und Abbruchquote an den weiterführenden Schulen»
Voraussichtlich ab Ende 2025 können die Ausstiegs- und Abbruchquoten der ersten Klassen im Gymnasium und der Fachmittelschule ab dem Schuljahr 2022/23 jährlich ausgewiesen werden. Eine erste Auswertung zeigt, dass die meisten Austretenden nach dem ersten Jahr in eine andere Ausbildung wechseln. Vorzeitig aus der Sekundarstufe II ausscheidende Jugendliche können die Angebote der Berufsintegration und der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung nutzen.
Landratsvorlagen
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Bericht zum Postulat 2022/262: «Ein 11er-Expresstram fürs Birstal»
Der Regierungsrat berichtet, dass ein Expresstramangebot auf der Linie Basel–Reinach–Aesch geprüft wurde. Die Prüfung ergab, dass den erheblichen Investitionskosten für den Infrastrukturausbau nur ein geringer Nutzen in Form einer leicht positiven Reisezeitbilanz gegenübersteht. Die Tramlinie 11 wird durch die heutige Tramlinie E11 besser entlastet als durch ein Expresstram, dessen stabiler Betrieb ausserdem kaum möglich wäre. Die Einführung eines Expresstramangebots im Birstal ist daher nicht weiterzuverfolgen.
Bericht zum Postulat 2023/523: «Kühle und gesunde Köpfe lernen besser»
Der Regierungsrat berichtet, dass das Hochbauamt die anerkannte Methodik und Technik des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins zur Evaluation von Lüftungs- und Klimatisierungssystemen bei Bauvorhaben einsetzt. Das Hochbauamt prüft die Systeme bei der Werkabnahme sowie im ersten Jahr danach. Bei bestehenden Gebäuden, die zum Teil vor Jahrzehnten gebaut wurden, werden die raumklimatischen Sanierungsmöglichkeiten und die entsprechenden Massnahmen situativ evaluiert und festgelegt.
Sammelvorlage betreffend drei Vorstössen zum Thema Energiespeicherung (Postulate 2023/457, 2022/249 und 2023/302)
Der Regierungsrat anerkennt die wichtige Rolle der Energiespeicherung bei der Transformation des Energiesystems, um die nationalen und kantonalen Ziele zu erreichen. Mit der zweistufigen Inkraftsetzung des Stromgesetzes werden die Rahmenbedingungen für Stromspeicher verbessert. Der Regierungsrat wird überprüfen, ob die erwarteten Reaktionen am Markt stattfinden werden. Steuerabzüge für private Energiespeicher sind bereits heute möglich. Der Regierungsrat begründet, warum er derzeit von einer weiterreichenden Förderung privater Energiespeicher abrät.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung (Art. 17a – 17e ArGV 2)
Der Regierungsrat befürwortet die Einführung von Sonderbestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmenden, welche im Rahmen eines Dreiecksverhältnisses die Live-in-Betreuung in Privathaushalten übernehmen. Er ist jedoch der Meinung, dass die Anwendbarkeit der geplanten Sonderbestimmungen nicht auf den Personalverleih und die Geltung des allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags zum Personalverleih beschränkt werden sollte. Die neuen Regelungen sollen vielmehr für sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, welche derartige Leistungen in einem Dreiecksverhältnis erbringen. In seiner Stellungnahme weist der Regierungsrat auf die Komplexität und mitunter eingeschränkte Praktikabilität der Vorlage hin.
Stellungnahme an den Bund: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2025
Der Regierungsrat hat zum Verordnungspaket Umwelt Herbst 2025 des Bundes umfassend Stellung genommen. Er kann den vorgeschlagenen Änderungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung betreffend Kältemittel mehrheitlich zustimmen. Die vorgeschlagene Revision der Abfallverordnung betreffend die Rückgewinnung von Phosphor erachtet der Regierungsrat als nicht zielführend und beantragt eine grundlegende Überarbeitung. Den Änderungen der Anhänge der Verordnungen im Bereich der Biotope von nationaler Bedeutung nach Artikel 18a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz stimmt der Regierungsrat zu. Er stimmt auch der vorgeschlagenen Änderung der Luftreinhalte-Verordnung betreffend die Verwendung von Bioethanol als Treibstoff im Sinne einer Klimaschutzmassnahme zu. Er gibt allerdings zu bedenken, dass diese Massnahme aus Sicht der Luftreinhaltung und des Gesundheitsschutzes nur so lange wie nötig weitergeführt werden sollte.
Stellungnahme an Bund: Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen
Der Regierungsrat erachtet die geplante Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze als sehr wichtig, um die nationalen und kantonalen Klima- und Energieziele zu erreichen. Er schlägt vor, weitere Möglichkeiten der Beschleunigungen auf Verordnungsstufe in Betracht zu ziehen. Indes sollten in Mooren und Moorlandschaften, Biotopen von nationaler Bedeutung und Wasser- und Zugvogelreservaten weiterhin Plangenehmigungsverfahren vorgesehen werden.
Stellungnahme an den Bund: Revision Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange
Der Regierungsrat begrüsst die Revision der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange. Sie ist ein wichtiges Mittel, den Schweizer Finanzplatz auf Netto-Null auszurichten, wie dies im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit und im Klimaübereinkommen von Paris verlangt wird. In seiner Stellungnahme schlägt der Regierungsrat verschiedene Anpassungen vor.
Stellungnahme an den Bund: Fachkonsultation zum kombinierten dreizehnten bis sechzehnten Bericht der Schweiz an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
Zur Erarbeitung des kombinierten 13. bis 16. Berichts der Schweiz an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskrimierung hat die Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) bei den Kantonen Informationen zu verschiedenen relevanten Themenfeldern erfragt, auf die der Regierungsrat in seiner Antwort detailliert eingeht.