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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2024/318:«Potenzial zusätzlicher Einnahmen durch die Erhöhung der Einkommenssteuer»
Der Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 sieht ein jährliches Wachstum der Steuererträge vor, das bis im Jahr 2028 zu einer Zunahme um 207,2 Millionen Franken gegenüber dem Budget 2025 führen soll. Allerdings liegt der Kanton bei der Besteuerung mittlerer und hoher Einkommen im direkten Vergleich mit seinen Nachbarkantonen und der übrigen Schweiz auf den hinteren Plätzen. Eine gezielte Steuererhöhung nur dieser Einkommen würde einen nachhaltigen Standortnachteil des Kantons mit sich bringen und grossen Schaden anrichten. Eine solche gezielte Steuererhöhung würde auch im Widerspruch zur Langfristplanung stehen. Darin sieht der Regierungsrat vor, dass der Kanton Basel-Landschaft wettbewerbsfähig und ein attraktiver Wohnort bleibt und Steuern erhebt, die für natürliche und juristische Personen im regionalen, nationalen und internationalen Standortwettbewerb konkurrenzfähig sind.
Beantwortung zur Interpellation 2024/350: «Arbeitsbedingungen beim Kanton BL»
Der Regierungsrat nimmt im Rahmen der Interpellationsbeantwortung soweit möglich einen Vergleich der Arbeitsbedingungen der kantonalen Verwaltung Basel-Landschaft mit der Privatwirtschaft (KMU) sowie weiteren kantonalen Verwaltungen vor.
Beantwortung der Interpellation 2024/359: «Gesamtschau anfallende Gebühren für Wohneigenümer»
Der Kanton und die Einwohnergemeinden erheben in diversen Sachbereichen kostendeckende Gebühren für ihre Leistungen, die von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnbauten und Grundstücken zu entrichten sind. Es bestehen dabei verschiedene Verfahren und Instrumente, die eine regelmässige Kontrolle dieser Gebühren gewährleisten. Übersicht (Stand Herbst 2024): Steuern und Gebühren 2024 der Baselbieter Einwohnergemeinden.
Beantwortung der Interpellation 2024/715: «Reitsteuern oder Pferdegebühren in BL – was nun?»
Die Erhebung von Reittiersteuern durch die basellandschaftlichen Einwohnergemeinden bedarf gemäss Verfassung einer gesetzlichen Grundlage, was von der kantonalen Rechtsprechung bereits vor nahezu fünfzig Jahren postuliert wurde.
Beantwortung der Interpellation 2025/24: «Prämienverbilligungen an Konkubinatspaare»
Die Interpellation fragt nach, wie aktuell die Gleichstellung von Familieneinkommen und Einzeleinkommen bei Konkubinatspaaren in Bezug auf die Prämienverbilligungsberechtigung genau konkret realisiert wird. In seiner Beantwortung zeigt der Regierungsrat auf, dass Konkubinatspaare rechtlich als Einzelpersonen gelten und von den Einwohnerkontrollen auch als solche erfasst werden. Es bleibt der Zivilstand «ledig» oder «getrennt / geschieden» eingetragen. Auch wenn beispielsweise über das Einwohnerregister eine Abfrage darüber möglich wäre, welche Personen im selben Haushalt wohnen, ergäbe sich daraus keine eindeutige Zuordnung zum Konkubinatsstatus. Dass Konkubinatspaaren allgemein zu viel Geld respektive mehr Geld als Verheirateten ausbezahlt wird, kann aber nicht bestätigt werden.
Beantwortung der Interpellation 2025/44: «UKBB: Schutz des Personals und der Familien vor radikalen Forderungen»
Der Regierungsrat stellt fest, dass eine pauschale Regelung zur Separation der Geschlechter die wirtschaftliche und zweckmässige Nutzung der Spitalressourcen beeinträchtigen würde und nicht im Einklang wäre mit dem Spitalversorgungsgesetz (SGS 931), das eine bedarfsgerechte, wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Spitalversorgung bezweckt. Die in der Interpellation beschriebene Situation hatte keine Auswirkungen auf andere Patientinnen und Patienten, das Personal oder die Finanzen und stellte damit einen reibungslosen Spitalbetrieb und das Wohl des Kindes sicher.
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Überprüfung der Eigentümerstrategien für 13 Beteiligungen des Kantons Basel-Landschaft: Beschluss durch den Regierungsrat sowie Genehmigung und Weiterleitung an den Landrat
Der Regierungsrat hat die Eigentümerstrategien für 13 Beteiligungen des Kantons Basel-Landschaft überprüft, wo nötig angepasst und beschlossen. Er hat die Eigentümerstrategien dem Landrat zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Bericht zum Postulat 2024/43: «Bewilligungsvereinfachung für Waldweiden zur Förderung der Biodiversität»
Das Beweiden von Wald mit Ziegen oder Schafen kann einen Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität leisten und stellt gleichzeitig ein Risiko für die Walderhaltung dar. In begrenztem Umfang wird bereits heute Beweidung bewilligt. Diese Bewilligungspraxis dazu soll verbessert werden. Dazu werden das Amt für Wald und Wild beider Basel und das Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung unter Einbezug betroffener Organisationen und weiterer Stellen eine vorläufige Richtlinie erarbeiten. Eine definitive Fassung folgt nach Vorliegen der Ergebnisse aus dem breit angelegten Forschungsprojekt von Agroscope zur Wirkung der Waldbeweidung.
Bericht zum Postulat 2024/90: «Einführung Generikaabgabepflicht bei Selbstdispensations-Ärzten (SD Ärzten)»
Nach Analyse der aktuellen Situation unter Einbezug des Bundesamts für Gesundheit wird die Lösung des Themas Kosteneinsparungen durch Generika auf nationaler Ebene verortet. Der Regierungsrat schlägt Massnahmen auf kantonaler Ebene im Rahmen der üblichen Aufsicht während routinemässiger Inspektionen in Arztpraxen mit Selbstdispensationsbewilligung vor.
Bericht zum Postulat 2024/256: «Begleiten und «Da-sein» bis zuletzt»
Der Kanton Basel-Landschaft steht im Vergleich zu den anderen Kantonen im Bereich der Palliative Care gut da. Die Förderung der Freiwilligenarbeit ist nicht expliziter Bestandteil des kantonalen Palliative-Care-Konzepts. Im Rahmen der jetzigen Leistungsperiode ist nicht vorgesehen, zusätzliche Mittel dafür bereitzustellen.
Bericht zum Postulat 2024/553: «Kantonsgerichtsentscheid zum Dekret des Energiegesetzes»
Der Landrat hat den Regierungsrat mit der Festlegung des Inkrafttretens der Änderung des Energiedekrets beauftragt. Da die Änderung des Energiedekrets bereits am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten ist, fehlt eine gesetzliche Grundlage, um ein einmal in Kraft gesetztes Dekret nachträglich auszusetzen und später erneut in Kraft zu setzen. Der Regierungsrat beantragt daher, das Postulat abzuschreiben.
Bericht zum Postulat 2019/815 «Bedarfsabklärung für eine Notunterkunft für Mädchen und junge Frauen (14–20 Jahre)»
Der Regierungsrat zeigt anhand eines Bundesberichts und auch anhand von eigenen Abklärungen auf, wie die Situation im Kanton Basel-Landschaft hinsichtlich Bedarf und Umfang von Not- resp. Schutzunterkünften für Mädchen und junge Frauenaussieht.
Bericht zum Postulat 2023/708: «Die öffentliche Sicherheit muss wieder sichergestellt werden»
Der Regierungsrat gibt Informationen zur Entwicklung der Kriminalität im Kanton, insbesondere hinsichtlich Einbruchsdiebstählen. Er zeigt weiter auf, welche Möglichkeiten zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsformen zur Verfügung stehen und wie diese durch die Polizei erfolgreich eingesetzt werden.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten)
Der Regierungsrat schliesst sich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren vom 23. Januar 2025 an, welche die Umsetzung des Projekts SpiGes («Spitalstationäre Gesundheitsversorgung») und die damit verbundene Stärkung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten (Once-Only-Prinzip) begrüsst.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR
Der Regierungsrat unterstützt das generelle Ziel der Vorlage, Kostendämpfung und Förderung des Wettbewerbs. Allerdings hängen Nutzen (mögliche Kostenersparnisse beim Bezug von Mittel und Gegenständen durch versicherte Personen im EWR) und der Aufwand (z.B. beim Krankenversicherer) von der konkreten Ausgestaltung der Lösung auf Verordnungsebene ab. Der Regierungsrat hält es für unabdingbar, dass die Versorgungssicherheit für Mittel und Gegenstände gemäss Krankenversicherung in der Schweiz gewährleistet bleibt. Personen, die Mittel und Gegenstände benötigen, dürfen nicht von Abgabestellen und Bezugsmöglichkeiten im EWR abhängig sein.
Stellungnahme an den Bund: Verordnung über die zentrale Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie und Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes
Der Regierungsrat begrüsst es, dass mit der Vorlage während einer schweren Strommangellage die noch verfügbaren Erzeugungs- und Speicherkapazitäten an elektrischer Energie zentral bewirtschaftet und optimal eingesetzt werden sollen. Aus seiner Sicht ist in der Verordnung noch präziser festzulegen, unter welchen Umständen Reservekraftwerke in Betrieb gehen dürfen und wieder ausser Betrieb genommen werden müssen. Weshalb es möglich sein soll, Teile des Luftreinhalterechts auf unbestimmte Zeit als nicht anwendbar zu erklären, wird nicht nachvollziehbar dargelegt und widerspricht den Vorsorge- und Schutzbestimmungen des Umweltschutzgesetzes.
Stellungnahme an den Bund: Bundesgesetz über die Raumfahrt
Das Bundesgesetz über die Raumfahrt soll die Bewilligung und Aufsicht von Raumfahrtaktivitäten, insbesondere den Betrieb von Satelliten, Haftungsfragen sowie ein nationales Register für Weltraumgegenstände regeln. Der Regierungsrat verzichtet auf eine Stellungnahme, wie er dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung mitteilt.
Stellungnahme an den Bund: Totalrevision der Verordnung über den Bundesbeitrag in der Krankenversicherung
Das Parlament verabschiedete am 29. September 2023 eine Änderung des Bundesgesetzes über Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) zur Prämienverbilligung; dies als indirekter Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative. Am 9. Juni 2024 lehnten die Stimmbevölkerung und die Kantone diese Initiative ab. Nach Ablauf der entsprechenden Referendumsfrist eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung über die konkretisierende und nun revidierte Verordnung über den Bundesbeitrag in der Krankenversicherung. Der Regierungsrat beantragt in seiner Vernehmlassungsantwort die Prüfung von Anpassungen bei der Berechnung der künftigen Mindestbeiträge der Kantone.