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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassungen / Anhörungen (Link)
Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung, EG KVG, in die dreimonatige öffentliche Vernehmlassung verabschiedet. Die Teilrevision sieht die Neuregelung der Kompetenzen zur Festlegung der Restfinanzierung der Pflege stationär vor. Diese soll vom Regierungsrat an die Gemeinden bzw. Versorgungsregionen übergehen. Dies beinhaltet auch die einmalige Abgeltung der covidbedingten Mehrkosten der Pflege in den Alters- und Pflegeheimen bei der erstmaligen Festlegung der anrechenbaren Pflegeleistungen im Jahr 2024.
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2021/736: «Lang- und Mittelfristplanung im Aufgaben- und Finanzplan und Klimaziele»
Der Regierungsrat geht in seiner Interpellationsantwort auf Projekte und Massnahmen im Bereich Klima ein. Der Kanton Basel-Landschaft hat mit dem Energiegesetz von 2016 eine Vorbildrolle im Energiebereich eingenommen und sich messbare Klimaziele gesetzt: Bis im Jahr 2050 soll der Endenergieverbrauch am Gesamtenergieverbrauch (ohne Mobilität) um 40 % gegenüber dem Jahr 2000 (6'500 GWh) reduziert werden. Weiter soll der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch (ohne Mobilität) bis zum Jahr 2030 auf mindestens 40 % gesteigert werden. Im Gebäudebereich soll bis zum Jahr 2030 der Heizwärmebedarf für Neubauten auf durchschnittlich 20 kWh pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr gesenkt werden. Ebenso soll im Gebäudebereich bis zum Jahr 2050 der nicht erneuerbare Heizwärmebedarf für bestehende Bauten auf durchschnittlich 40 kWh pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr gesenkt werden. Der Kanton strebt an, die Abhängigkeit von importierter nicht erneuerbarer Energie so weit wie möglich unter Einbezug der volkswirtschaftlichen Interessen zu reduzieren. Im Rahmen des ersten Energieplanungsberichts, der im Januar 2022 veröffentlicht wurde, werden die Ziele überprüft. Die kantonale Energieplanung orientiert sich an den klima- und energiepolitischen Zielen von Bund und Kanton. Im Jahr 2020 wurde der Statusbericht Klima veröffentlicht, welcher die Auswirkungen des Klimawandels auf den Kanton aufzeigen, sowie eine Strategie und Massnahmen in den verschiedenen Sektoren (Wasser, Landwirtschaft, Wald, etc.) zur Anpassung an den Klimawandel. Im August 2021 hat der Regierungsrat entschieden, dass der Statusbericht Klima bis Anfang 2023 mit einer kantonalen Klimaschutzstrategie ergänzt werden soll. Mittels dieser Klimaschutzstrategie soll aufgezeigt werden, mit welchen Massnahmen das Netto-Null-Ziel bis 2050 erreicht werden soll.
Beantwortung der Interpellation 2021/589: «Führt die Steuerbelastung zum Wegzug guter Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?»
Die Vermögenssteuerbelastung ist im Kanton Basel-Landschaft im interkantonalen Vergleich sehr hoch. Der Regierungsrat sieht darin einen Grund, weshalb im Baselbiet relativ wenig Vermögensmillionäre wohnen. Er geht auch davon aus, dass wegen der überdurchschnittlichen Vermögenssteuerbelastung vermögende Personen aus unserem Kanton wegziehen. Mit der Vermögenssteuerreform I soll die Vermögensbesteuerung moderater und transparenter werden.
Beantwortung der Interpellation 2022/66: «Baselstädtisches Mindestlohn-Gesetz: Negative Auswirkungen auf Baselbieter KMU verhindern
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass bei der Umsetzung des basel-städtischen Mindestlohn-Gesetzes (MiLoG) das im Binnenmarktgesetz verankerte Herkunftsprinzip massgeblich zu berücksichtigen ist und daher Baselbieter Unternehmen bei einem Arbeitseinsatz im Kanton Basel-Stadt nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Der Regierungsrat wird diese Position mit Nachdruck gegenüber dem Kanton Basel-Stadt wie auch zuhanden der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und der Behörden des Bundes vertreten.
Beantwortung der Interpellation 2021/752: «U-Abo bleibt definitiv im grenznahen Deutschland gültig»
Die erweiterte Gültigkeit des U-Abos im grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr (ÖV) hat in erster Linie zum Ziel, den Anteil des ÖV am gesamten Verkehrsaufkommen (Modalsplit) im überlasteten Agglomerationsraum Basel zu verbessern. Da diese kurz vor Beginn der Covid-19-Pandemie eingeführt wurde und die Passagierzahlen im öffentlichen Verkehr seither gesunken sind, lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussagen zur Entwicklung im grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr im Zusammenhang mit der erweiterten Gültigkeit des U-Abo machen.
Die Anerkennung des U-Abos auf dem Läufelfingerli bis Olten hätte ganz andere Beweggründe. Diese würde sich nicht nennenswert auf die Wahl des Verkehrsträgers auswirken. U-Abo Besitzer könnten «gratis» nach Olten fahren, müssten aber von der Hauensteinbasislinie auf die S9 umsteigen. Das brächte der S9 etwas höhere Einnahmen aus dem TNW-Einnahmentopf, gesamthaft würde der öffentliche Verkehr aber Erträge verlieren.
Interpellation 2021/379: «Altersdurchmischtes Lernen im Baselbiet»
Altersdurchmischtes Lernen ist die klassische Form der Zusammenlegung von Kindern aus mehreren Jahrgängen zu einer Lerngruppe. Mehrjahrgangsklassen haben im Baselbiet an vielen Schulen eine lange Tradition. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes pädagogisches Konzept, das im Schulprogramm festgelegt und vom Schulrat genehmigt wird.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2021/10: «FFP-2-Masken für Pflegeeinrichtungen, Lehrpersonen und Obdachlose»
Eine im Januar 2021 durchgeführte Analyse zeigt auf, dass verschiedene Organisationen FFP2-Masken bereits gemäss den zu diesem Zeitpunkt geltenden Richtlinien des Bundes einsetzen – eine zusätzliche Belieferung durch den Kanton war nicht erforderlich.
Bericht zum Postulat 2021/759: «Massnahmenpaket zur Pandemiebekämpfung»
Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass der «IPS-Vereinbarung» zwischen den Spitälern KSBL, USB und St. Clara eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Covid-19 zukommt. Bei erneuten Covid-19-Wellen und/oder anderen Epidemien ist geplant, die bewährte Kooperation der drei Intensivstationen USB, Claraspital und KSBL fortzuführen. Damit soll die Belastung der einzelnen Intensivstationen ausgeglichen und tragbar gehalten werden.
Sammelvorlage zu Covid-19-Pandemie und psychische Gesundheit»
Unmittelbar nach Überweisung durch den Landrat der als dringlich eingereichten Motion 2020/649 «Psychische Gesundheit während Corona» hat der Regierungsrat mit «Fürenand in Baselland» eine erste Aktion im Bereich der Kontaktvermittlung für psychisch belastete Menschen eingeleitet. Anlässlich verschiedener runder Tische mit Leistungserbringenden wurden weitere Massnahmen zur «Stärkung der Psychischen Gesundheit während Corona» besprochen und teilweise bereits umgesetzt. So hat der Regierungsrat im Juli 2021 der Psychiatrie Baselland (PBL) umfangreiche Mittel zugesprochen, um insbesondere die angewachsenen Wartelisten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie kurzfristig zu senken. Zudem hat der Regierungsrat im Dezember 2021 einen Beitrag aus den Mitteln des Swisslos-Fonds zur Überbrückung für Psychotherapien während der Corona-Pandemie an den Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beider Basel.
Bericht zum Postulat 2020/106: «Probebetrieb TNW Verbundgebiet bis Olten»
Über eine Ausweitung der Gültigkeit des U-Abos bis nach Olten kann der Kanton Basel-Landschaft nur gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) entscheiden. Bis anhin konnte der notwendige, einstimmige Beschluss zu einer solchen Anpassung nicht erwirkt werden. Im Zusammenhang mit den kommenden Anpassungen im Tarifsystem der Schweiz kann eine Ausweitung der Gültigkeit des U-Abos bis nach Olten erneut geprüft werden.
Postulat 2021/145: «Spitalplanung angesichts der Pandemiesituation
Der Regierungsrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass die Kapazitäten der Intensivpflegestationen (IPS) in den Spitälern ein zentrales Element bei der Covid-19-Ereignisbewältigung darstellen. Hierzu ist insbesondere qualifiziertes Personal eine Schlüsselressource, der die einzelnen Spitäler Sorge tragen müssen. Auch dem Erhalt von stationären Einrichtungen zur (notfallmässigen) Behandlung von «Nicht-Covid-Patientinnen und -Patienten muss ausreichend Beachtung geschenkt werden. Statistische Aussagen über Vor- und Nachteile der Standortstrategien sind derzeit nicht möglich; das KSBL wird jedoch weiterhin an der Fokus-Strategie festhalten.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung
Der Verordnungsentwurf konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Transparenz bei der Politikfinanzierung. Der geplante Erlass legt insbesondere die Begrifflichkeiten sowie die Modalitäten des Melde- sowie Kontrollverfahrens fest. Der Regierungsrat begrüsst den vorgelegten Verordnungsentwurf, regt in seiner Stellungnahme jedoch verschiedene Präzisierungen an.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus
Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagene Änderung des Bundgesetztes. Im Rahmen des Recovery Programms für den Schweizer Tourismus nach der Corona-Pandemie soll der Bundesanteil bei Innotour-Projekten für den Zeitraum 2023 bis 2026 von 50 auf 70 Prozent erhöht werden.