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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/123: «Steuerausfälle: Nicht mit uns! Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden durch die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer»
Der Regierungsrat geht in seiner Antwort auf die kantonalen Auswirkungen der geplanten Reform der Verrechnungssteuer auf Bundesebene ein. Diese dürfte im Kanton Basel-Landschaft zu einmaligen Mindereinnahmen von rund 3,4 Millionen Franken und zu wiederkehrenden Mindereinnahmen von rund 577'000 Franken führen. Aufgrund der eher geringen Höhe der Mindereinnahmen sieht der Regierungsrat keine Notwendigkeit, diese spezifisch durch anderweitige Einnahmen oder durch Sparmassnahmen zu kompensieren.
Beantwortung der Interpellation 2021/754: «Integraler Bodenschutz für künftige Generationen»
Boden ist eine limitierte, ökologisch und ökonomisch wertvolle, nicht erneuerbare Ressource. Demzufolge kommt dem Bodenschutz eine grosse Bedeutung zu. Die zum Schutze des Bodens notwendigen Strukturen sind im Kanton vorhanden (Federführung Amt für Umweltschutz und Energie,AUE). Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Akteuren (Bauinspektorat, Amt für Raumplanung, Ebenrain-Zentrum etc.) sowie mit den anderen Kantonen und mit dem Bund funktioniert gut. Die notwendigen Massnahmen zum Schutze des Bodens werden fortlaufend überprüft und an die Herausforderungen (z. B. Klimawandel) angepasst.Beantwortung der Interpellation 2021/019: «Überfüllte Sek I-Klassen im Baselbiet»
Mit einer pädagogisch und organisatorisch sorgfältigen Klassenbildung sorgt das Amt für Volksschulen (AVS) in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen dafür, dass die gesetzlich vorgegebenen Klassengrössen grundsätzlich eingehalten werden. Aufgrund von Umzügen, Remotionen und Leistungszugwechseln lassen sich vereinzelte Überschreitungen jedoch nicht ausschliessen. In solchen Fällen sind die Schulleitungen dazu angehalten, pädagogisch sinnvolle Lösungen anzustreben.Landratsvorlagen (Link)
Interkantonale Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) und Vereinbarung Oberrheinkonferenz 2023–2026
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine neue einmalige Ausgabe in der Höhe von 1'418'780 Franken für den Betrieb der Interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) in den Jahren 2023–2026. Die IKRB ist eine partnerschaftliche Einrichtung der Nordwestschweizer Kantone zur Wahrnehmung von Aufgaben der Koordination, Administration, Vernetzung, Beratung und Information im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein.
Bericht zum Postulat 2020/292: «Selbstversorgung von Nahrungsmitteln»
Die Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln ist eine wichtige Aufgaben, welche in erster Linie auf nationaler Ebene anzugehen ist. Der Kanton wird weiterhin die landwirtschaftliche Produktion unterstützen, damit die hiesige Landwirtschaft ihren Teil zur Versorgungssicherheit beitragen kann und zunehmend lokal produzierte Nahrungsmittel mit hoher Wertschöpfung bei uns verarbeitet und verkauft werden.
Bericht zum Postulat 2020/420: «Vollzugshilfe für die Baselbieter Gemeinden im Klimawandel»
Der Kanton Basel-Landschaft stellt den Gemeinden seit vergangenem Jahr mehrere Arbeitshilfen zur Verfügung. Die flächendeckenden verfügbaren Klimaanalyse- und Planungshinweiskarten bilden eine wichtige Grundlage für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung und für den Umgang mit Hitze im Siedlungsgebiet. Weiter bieten thematische Faktenblätter eine Planungs- und Umsetzungshilfe für Gemeinden im Umgang mit dem Klimawandel.
Stellungnahme an den Bund (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung über die amtliche Vermessung sowie technische Ausführungsverordnungen
In der Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes wird die geplante Änderung der Verordnung über die amtliche Vermessung sowie technischen Ausführungsverordnungen befürwortet, insbesondere die geplante Einführung eines neuen Datenmodells für die amtliche Vermessung. Abgelehnt wird namentlich die Einarbeitung von Dienstbarkeiten aus dem Grundbuch in die Daten der amtlichen Vermessung, da diese im Grundbuch vollständig mit Belegen bestimmt sind und dort Vorrang geniessen.