- Basel-Landschaft
- Organisation
- Regierungsrat
- Medienmitteilungen
- Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/113: «Extrakantonale Spitalleistungen wegen Kaderarztabgängen»
Die vorgelegten Fragen betreffen zum Teil konkrete Aspekte des Managements des Unternehmens Kantonsspital Baselland (KSBL). Im Spitalgesetz (SGS 930, § 10) ist geregelt, dass «die Unternehmen», also die Psychiatrie Baselland (PBL) und das KSBL, «in ihrer unternehmerischen Tätigkeit frei» sind. Der Regierungsrat nimmt folglich nur Stellung zu Angelegenheiten, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen.
Beantwortung der Interpellation 2022/73: «Verbesserungen für die Pflege sind dringend»
Der Regierungsrat hat die Antwort auf die Interpellation betreffend «Verbesserungen für die Pflege sind dringend» an den Landrat weitergeleitet. Die Fragen betreffen allesamt einen Bereich, in dem auch der Bund zurzeit aktiv tätig ist, dies im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative bzw. der geplanten Umsetzung des neuen Verfassungsartikels 117b «Pflege». Der Bundesrat will gemäss seiner Medienmitteilung diese in zwei Etappen durchführen. Bereits Anfang Juni 2022 soll die Botschaft 1 für die Ausbildungsoffensive und die eigenverantwortliche Erbringung von Pflegeleistungen ans Parlament überwiesen werden. Die geforderten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen sollen in einem zweiten Schritt unter Einbezug von Kantonen und Sozialpartnern erfolgen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Kantone vom Bund in diesen Prozess in geeigneter Form einbezogen werden.
Landratsvorlagen (Link)
Geschäftsbericht 2021 der Basellandschaftlichen Pensionskasse (blpk)
Der Regierungsrat genehmigt den Geschäftsbericht der Basellandschaftlichen Pensionskasse und leitet diesen an den Landrat weiter.
Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2021 des Kantonsspitals Baselland (KSBL)
Der Regierungsrat genehmigt den Geschäftsbericht des Kantonsspitals Baselland und leitet diesen an den Landrat weiter.
Bericht zum Postulat 2020/104: «Eingeschränktes Wohnen in Gewerbe- und Industriebauten muss möglich sein»
Die Industrie- und Gewerbezonen sind hauptsächlich für immissionsbelastete gewerbliche Tätigkeiten vorbehalten. Sie schützen damit die wirtschaftlichen Tätigkeiten und Entfaltungsmöglichkeiten der im Kanton ansässigen Firmen. Der Regierungsrat weist in seiner Antwort nach, dass Wohnen in diesen Zonen aber durchaus für einen eingeschränkten Benutzerkreis gesetzeskonform möglich ist. Die Nachweise an den Bedarf zonenkonformer Wohnnutzungen werden konsequent eingefordert und geprüft. Die Bewilligungspraxis entspricht der gesetzlichen Konzeption und der geltenden Rechtsprechung.
Bericht zum Postulat 2020/238: «Wendegleis Aesch und S-Bahn Haltestelle Öpfelsee vorziehen!»
Mit der Intervention der Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Solothurn beim Bundesamt für Verkehr konnte auf eine frühere Einführung des S-Bahn-Viertelstundentakts Basel–Aesch hingewirkt werden. Gegenüber dem ursprünglichen Umsetzungshorizont 2032–2036 stellt der in Aussicht gestellte Termin im Dezember 2028 eine deutliche Verbesserung dar. Der Regierungsrat setzt sich weiterhin dafür ein, dass dieser Termin eingehalten wird und die Möglichkeiten für eine zeitliche Beschleunigung ausgeschöpft werden.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund zur Parlamentarischen Initiative 15.434: «Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter»
Die Initiative sieht vor, dem hinterbliebenen Elternteil einen über die Erwerbsersatzordnung entschädigten Urlaub zu gewähren, wenn der andere Elternteil nach der Geburt verstirbt. Im Falle des Todes der Mutter kurz nach der Geburt beträgt der entschädigte Urlaub 14 Wochen. Im Falle des Todes des anderen Elternteils innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt beträgt der entschädigte Urlaub für die Mutter zwei Wochen. Der Regierungsrat begrüsst die Vorlage. Die gleichzeitig in der Vorlage behandelten redaktionellen Anpassungen, die sich aufgrund der Inkraftsetzung der «Ehe für alle» ergeben, nimmt der Regierungsrat zustimmend zur Kenntnis.
Stellungnahme an den Bund: Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende
Der Regierungsrat hat zum Vorentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) zur Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) im Zusammenhang mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.504 Stellung genommen. Der Regierungsrat schliesst sich im Wesentlichen der grundsätzlich zustimmenden Haltung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) an, welche den Zusammenschluss von 11 Regionalblutspendediensten in drei Beschaffungszonen, die Unentgeltlichkeit der Blutspende und die Finanzhilfe für eine sichere Versorgung unterstützt. Er hat folgende ergänzende Vorschläge angebracht: In Notfällen sollen trotz Einfuhrverbot Ausnahmen möglich sein, und für die Pharmaindustrie soll in Bezug auf die Herstellung von Heilmitteln im Bereich stabile Blutprodukte der geltende Rahmen bestehen bleiben.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Energiegesetzes
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Bestrebungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, die Planungs- und Bewilligungsverfahren bedeutender Wind- und Wasserkraftanlagen zu vereinfachen und zu beschleunigen, ebenso diejenigen Vorschläge, welche weitere Anreize für den Ausbau der Photovoltaik-Produktion schaffen. Der Regierungsrat kommt jedoch zum Schluss, dass die im Energiegesetz (EnG) vorgesehenen Werkzeuge, nämlich das «Konzept für erneuerbare Energie» und das konzentrierte Planungsgenehmigungsverfahren, nicht zu der erhofften Vereinfachung und Beschleunigung führen. Der Regierungsrat lehnt die diesbezügliche Gesetzesänderung daher ab.
Stellungnahme an den Bund: Teilrevision von vier Ausführungserlassen zum Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
Der Regierungsrat befürwortet den Vorschlag des Bundesrats grundsätzlich. Angeregt wird eine technologieneutrale Formulierung, damit nicht für jede neue Technologie (3G, 4G, 5G usw.) die gesamte Gesetzgebung geändert werden muss. Bei den Gebühren fordert der Regierungsrat erstens eine administrative Vereinfachung (Jahrespauschalen) sowie zweitens eine Deckelung der Gebührenhöhe bei Überwachungsmassnahmen zur Aufklärung von Verbrechen.