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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/257: «Situation Personalamt / Abt. Honorierung bzw. Pflege Lohnsystem»
Der Regierungsrat erläutert die Situation in der Abteilung Honorierung des Personalamts und beschreibt die aufgegleisten Massnahmen: Der Bereich Honorierung war personell über längere Zeit unterdotiert gemessen an den täglichen Honorierungsaufgaben und der Leitung von anspruchsvollen Projekten. Die Abteilung wurde nun personell aufgestockt. Mit organisatorischen Änderungen wie der ab Juli 2022 in Kraft tretenden starken Fachführung der HR-Beratungen durch das Personalamt wird die Zusammenarbeit zwischen Personalamt und den Direktionen und der Landeskanzlei effizienter gestaltet und zusätzliche Entlastung bringen.
Beantwortung der Interpellation 2022/306: «Ausnahmebewilligungen trotz Startverbot am Euro-Airport»
Geplante Starts nach 23 Uhr sind am Euro-Airport seit Februar 2022 verboten. Es werden keine Ausnahmebewilligungen erteilt. Die Einhaltung des Verbots wird im Rahmen einer nachträglichen und umfassenden Prüfung durch die französische Zivilluftfahrtbehörde DGAC (Direction générale de l'aviation civile) und gegebenenfalls durch die französische Kontrollbehörde ACNUSA (Autorité de contrôle des nuisances aéroportuaires) kontrolliert resp. sanktioniert. Die entsprechenden Informationen dieser Behörden liegen dem Regierungsrat noch nicht vor, sodass er deren Entscheide noch nicht auswerten kann.
Beantwortung der Interpellation 2022/313: «Kündigungssituation am KSBL – Ist die Versorgung garantiert?»
Die Fluktuationswerte sind beim Kantonsspital Baselland (KSBL) ähnlich wie in anderen Spitälern in den medizinischen und pflegerischen Bereichen höher als in den administrativen und technischen Bereichen. In einem Benchmark zu anderen Spitälern hatte das KSBL im Kalenderjahr 2021 die zweitniedrigste Netto-Fluktuation in der Pflege.
Durch die Spitalplanung des Kantons Basel-Landschaft und der daraus resultierenden Spitalliste, welche auch ausserkantonale Leistungserbringer berücksichtigt, ist sichergestellt, dass die Versorgung der Baselbieter Bevölkerung auch dann gegeben ist, wenn es bei einzelnen Leistungserbringern zu Personaleinschränkungen oder -engpässen kommt.
Beantwortung der Interpellation 2022/215: «Brauchtumsfeuer / Fasnachtsfeuer»
Brauchtumsfeuer wie beispielsweise Fasnachtsfeuer haben im Kanton Basel-Landschaft eine lange Tradition. Dass dabei gleichzeitig Abfälle und Altholz verbrannt werden, kann nicht bestätigt werden. In den Gemeinden werden die Fasnachtsfeuer durch Ortsvereine und freiwillige Helferinnen und Helfer organisiert, welche die gesetzlichen Vorgaben kennen und grossmehrheitlich einhalten.
Beantwortung der Interpellation 2022/157: «Stromlücke im Baselbiet?»
Vom gesamten kantonalen Stromverbrauch werden rund 23 Prozent innerhalb des Kantons erzeugt. Der Kanton Basel-Landschaft ist deshalb in hohem Mass von der Elektrizitätslieferung aus anderen Kantonen und benachbarten Staaten abhängig. Der Regierungsrat zeigt auf, welche Massnahmen im Falle einer Strommangellage von Bundesseite schweizweit eingeleitet würden und welche kantonsspezifischen Vorkehrungen flankierend dazu vorgesehen sind. Im Teilstab Strommangellage werden diese flankierenden Massnahmen zur gezielten Vorbereitung auf eine allfällige Strommangellage derzeit weiter konkretisiert.
Beantwortung der Interpellation 2022/213: «Reakkreditierung PH FHNW im Jahr 2027»
Der gesetzlich geregelte Reakkreditierungsprozess für Hochschulen sieht keine Überprüfung von Studiengängen vor. Die Studiengänge der PH FHNW werden hingegen alle sieben Jahre von der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) überprüft und (wieder-)anerkannt. Zu deren Weiterentwicklung können die vier Trägerkantone der FHNW Sondervorgaben im Rahmen des Leistungsauftrags machen.
Beantwortung der Interpellation 2020/624: «Umgang mit kriegstraumatisierten Kindern»
Allen Kindern und Jugendlichen mit psychiatrischem Behandlungsbedarf stehen unabhängig von der Herkunft die Angebote der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland (KJP) zur Verfügung. Bei Fragen von Lehrpersonen im Umgang mit Betroffenen bieten der Schulpsychologische Dienst (SPD) und die Schulsozialarbeit Unterstützung.
Beantwortung der Interpellation 2022/174: «Evaluation Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG)»
Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass die Zuständigkeit für den Vollzug des APG wie im früheren Gesetz grösstenteils bei den Gemeinden liegt. Zur Beantwortung der Fragen des Interpellanten wurden die bereits gebildeten und designierten zehn Versorgungsregionen sowie der Verband der Baselbieter Gemeinden (VBLG) zur Stellungnahme eingeladen. Den Gemeinden werden weitreichende Kompetenzen übertragen, Variabilität in der Umsetzung ermöglicht und zusätzliche Steuerungselemente in die Hand gegeben. Die wichtigste Neuerung des Gesetzes ist die Verpflichtung der Gemeinden, sich zu Versorgungsregionen zusammenzuschliessen. Der Regierungsrat teilt die Einschätzung, dass eine Evaluation zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist. Er geht davon aus, dass die Evaluation gemeinsam mit den Versorgungsregionen im Jahr 2024 vorbereitet und im Jahr 2025 durchgeführt werden kann.
Beantwortung der Interpellation 2022/156: «Einführung von Mindestpensen von Lehrkräften»
Die Einführung von Mindestpensen ist aus Sicht des Regierungsrats kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung eines drohenden Lehrpersonenmangels.
Landratsvorlagen (Link)
Jahresbericht 2021 der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft (SVA)
Der Regierungsrat hat den Jahresbericht 2021 der SVA Basel-Landschaft genehmigt und zur Kenntnisnahme an den Landrat weitergeleitet.
Jahresbericht 2021 des Flughafens Basel-Mulhouse
Der Regierungsrat nimmt die Berichterstattung des Flughafens Basel-Mulhouse 2021 zur Kenntnis und leitet diesen an den Landrat weiter.
Jahresbericht 2021 der BLT Baselland Transport AG
Regierungsrat nimmt den Geschäftsbericht 2021 der BLT Baselland Transport AG zur Kenntnis und leitet diesen an den Landrat weiter.
Jahresbericht 2021 der Universität Basel
Der Regierungsrat hat gemäss den Bestimmungen des Universitätsvertrags den Jahresbericht sowie den Leistungsbericht 2021 der Universität Basel zur Kenntnis genommen und seinen Bericht an den Landrat verabschiedet. Das letzte Berichtsjahr der aktuellen Leistungsperiode verlief gemäss der strategischen Planung und den Vorgaben des Leistungsauftrags erfolgreich.
Sammelvorlage betreffend Schlussabrechnungen von Verpflichtungskrediten
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat 24 Schlussabrechnungen für die Abrechnungsperiode Juni 2021 bis Mai 2022 zuzustimmen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Bankenverordnung (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung und Resolvability)
Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden und hat keine weiteren Anmerkungen.
Stellungnahme an den Bund: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe
Der Regierungsrat schliesst sich in dieser Vernehmlassung vollumfänglich der Stellungnahme der Energiedirektorenkonferenz an.
Stellungnahme an den Bund: Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange
Der Regierungsrat begrüsst, dass Unternehmen im Rahmen der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange verpflichtet werden, Rechenschaft über ihre Geschäftstätigkeit und deren Einfluss auf das Klima abzulegen. Zusätzlich schlägt er vor, das Thema Klimaanpassung in der Verordnung zu stärken.
Stellungnahme an den Bund: Totalrevision der Stauanlagenverordnung sowie Verordnungsänderungen im Kernenergiebereich sowie im Anwendungsbereich des Elektrizitätsgesetzes mit Inkrafttreten Anfang 2023
Der Regierungsrat nimmt die Vernehmlassungsvorlagen und die jeweiligen Ausführungen ohne Änderungsanträge zur Kenntnis.
Stellungnahme an den Bund: Revision der Gewässerschutzverordnung 2022, Vernehmlassung
Die Absicht der Revision wird unterstützt. Bei deren Umsetzung hat der Regierungsrat jedoch Vorbehalte. Die beabsichtigte Wirkung der Revision geht zu wenig weit, um die ungewollte Verbreitung von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren respektive würde sie in einigen Punkten zu einem grösseren Verwaltungsaufwand und zu Mehrkosten führen.