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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassung (Link)
Vernehmlassung Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes: Aufnahme der Planungszonen in den ÖREB-Kataster
Mit der Anpassung des Raumplanungs- und Baugesetzes sollen die Rahmenbedingungen für die Aufnahme der Planungszonen in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) geregelt werden. Zudem sollen die Planungszonen nicht mehr im Grundbuch angemerkt werden.
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2022/274: «Verlängerung Buslinie 68 zum Tenniscenter an der Birs?»
Eine Verlängerung der Linie 68 zur besseren Erschliessung des Gebiets um das Tenniscenter an der Birs fällt nicht in die Zuständigkeit des Kantons. Um die Erschliessung zu ermöglichen, müssten grössere Anpassungen beim Angebot vorgenommen werden. Es ist aufgrund der vorhandenen Potenziale zudem von einer so geringen Nachfrage auszugehen, dass ein entsprechendes Angebot weder wirtschaftlich erbracht werden könnte noch ökologisch sinnvoll wäre.
Beantwortung der Interpellation 2022/124: «Steuerausfälle: Nicht mit uns! Auswirkungen für Kanton und Gemeinden durch Senkung der Unternehmenssteuern mit der Steuervorlage 17»
Die Steuermindererträge aus der Steuervorlage 17 (SV17) wurden im Aufgaben- und Finanzplan 2022 bis 2025 tiefer geschätzt als noch in der damaligen Landratsvorlage 2018/920. Dazu beigetragen hat auch die höhere Erwartung beim Anteil an der direkten Bundessteuer. Die Investitionsplanung des Kantons ist unabhängig von der Entwicklung der Auswirkungen aus der SV17. Ein Rechnungs-/Budgetvergleich der Jahre 2020 und 2021 bei den Gemeinden zeigt, dass es bei diesen in der Gesamtheit unter Berücksichtigung des neuen Bundessteueranteils zu keinen massgebenden Mindererträgen im Vergleich zum Schnitt der Vorjahre gekommen ist. Der Zu- bzw. Wegzug von Unternehmen ist von verschiedenen Standortfaktoren beeinflusst. Dazu gehört u. a. auch das Kostenumfeld.
Beantwortung der Interpellation 2022/161: «Teilzonenplan Dorfkern der Gemeinde Arlesheim – Planwirtschaftliche Regulierung des Ortskerns»
Der Regierungsrat führt aus, dass die Ortsplanung den Gemeinden obliegt und dass ihnen bei der Ausgestaltung des Informations- und Mitwirkungsprozesses bzw. des Dialogs mit der Bevölkerung eine grosse Verantwortung zukommt. Wie sich die noch in Erarbeitung befindliche Ortskernplanung in der weiteren Bearbeitung verändern wird, lässt sich zurzeit nicht beurteilen.
Beantwortung der Interpellation 2022/272: «Natürlich dunkle Landschaften»
Der Regierungsrat will von einer Vorlage für eine gesetzliche Grundlage zur Reduzierung der Lichtemissionen absehen. Grundsätzlich genügen die heutigen gesetzlichen Grundlagen und Hilfsmittel. Der Kanton und insbesondere die Gemeinden treffen heute bereits Massnahmen zur Vermeidung von übermässigen Lichtimmissionen.
Beantwortung der Interpellation 2021/550: «Nachhaltiges Bauen»
Mit der Interpellation werden Fragen zu verschiedenen Aspekten des Nachhaltigen Bauens gestellt. Es kommen neben materialspezifischen Themen auch strategische und organisatorische Punkte zur Sprache. In seiner Antwort führt der Regierungsrat u.a. aus, dass er sich der Bedeutung der Nachhaltigkeit – insbesondere auch des nachhaltigen Bauens – bewusst ist. Er folgt mit seiner Strategie den entsprechenden Überlegungen auf Bundesebene und fokussiert mit seinen Massnahmen auf die grössten Optimierungspotenziale. Sowohl inhaltlich wie auch organisatorisch sieht er aktuell keinen Bedarf, vom eingeschlagenen Kurs abzuweichen.
Beantwortung der Interpellation 2022/320: «Knotenpunkt Bad Bubendorf»
Der Regierungsrat führt aus, dass ausreichend kapazitätssteigernde Massnahmen umgesetzt werden und diese den Viertelstundentakt seit jeher berücksichtigen (siehe auch Postulat 2018/781). Die Umsetzung der Motion 2021/245 bedeutet eine Ausdehnung des Viertelstundentakts auf jene Tageszeiten, die für den Verkehrsfluss nicht massgebend sind.
Beantwortung der Interpellation 2022/254: «Kapazitätserweiterung der Bahnlinie im Ergolztal südlich Liestal»
Der Regierungsrat wird im Rahmen der Erarbeitung der nächsten Ausbauschritte prüfen, ob ein Ausbau des S-Bahn-Angebots von Liestal bis Sissach, Gelterkinden oder Olten sinnvoll und machbar ist und welche Massnahmen dazu notwendig sind.
Beantwortung der Interpellation 2022/255: «Schliessung aller Takt- und Angebotslücken im ÖV-Angebot des Kantons Basel-Landschaft»
Einige Linien, überwiegend im ländlichen Raum, weisen Angebotslücken im ÖV auf. Viele dieser Lücken konnten zwischenzeitlich geschlossen werden. Voraussichtlich bis Ende 2025 werden die noch bestehenden Lücken ebenfalls geschlossen.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2020/662: «Anreize für Solargenossenschaften»
Solargenossenschaften sind Beteiligungsmodelle zur Finanzierung, zum Bau und zum Betrieb von Solaranlagen. Für einen wirtschaftlichen Betrieb sind professionelle und standardisierte Modelle wichtig. Derzeit ist eine Änderung der eidgenössischen Energieverordnung (EnV) und der eidgenössischen Energieförderverordnung (EnFV) in Vernehmlassung, welche den Abbau von Hürden beim Ausbau der Photovoltaik-Produktion zum Ziel hat und zusätzliche Anreize schafft, z. B. eine Erhöhung der Einmalvergütung bei Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenstrombedarf und Vereinfachungen bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV).
Bericht zur Motion 2016/194: «Anpassung des Reservefonds der Stiftungsaufsicht beider Basel»
Der Reservefonds der Stiftungsaufsicht beider Basel sinkt aktuell stark. Damit fällt er in absehbarer Zeit in die vom Landrat formulierte Zielgrösse von 75 bis 100 Prozent eines durchschnittlichen Jahresumsatzes, womit nach Ansicht des Regierungsrats das Anliegen der Motion als erfüllt betrachtet werden kann.
Bericht zum Postulat 2020/103: «Innovative Klimaprojekte, Pflanzenkohle in der Landwirtschaft»
Pflanzenkohle wird auf den Böden der Region (bzw. in der Schweiz) kaum zu einer Ertragssteigerung führen. Zum Einfluss auf die Bodenfruchtbarkeit und die Bodenlebewesen ist die Datenlage gemäss den aktuellen Untersuchungen nicht einheitlich. Demzufolge wäre der Einsatz von Pflanzenkohle mit Risiken verbunden und die Langzeitfolgen sind unklar. Der Einsatz ist deshalb kritisch zu beurteilen. Dies auch deshalb, weil mit dem Projekt «Klimaschutz durch Humusaufbau» eine gute Möglichkeit zur Nutzung der Böden als Kohlenstoffsenke durch natürliche Prozesse und mit einem positiven Einfluss auf die Bodenfruchtbarkeit zur Verfügung steht. Abschliessend hält der Regierungsrat fest, dass die Nutzung des inländischen Holzenergiepotenzials von grösster Bedeutung ist. Holz soll aber im Sinne des Kaskadenprinzips auch energetisch und mit hohem Wirkungsgrad genutzt werden.