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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2023/136: «Littering auf Kantonsstrassen»
Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass Überwachungsmassnahmen oder die Erhöhung der Ordnungsbussen die Situation nicht verbessern würden. Die illegale Abfallbeseitigung würde sich auf nicht überwachte Räume verschieben und der dadurch verursachte Aufwand würde zunehmen.
Beantwortung der Interpellation 2023/243: «Sanierung A22 in Liestal»
Der Regierungsrat unterstreicht in seiner Antwort die Bedeutung der Umfahrung Liestal für die Stadt und die Region. Er setzt sich beim ASTRA dafür ein, dass die Umfahrung bis zum Beginn der Sanierung zirka im Jahr 2028 ohne Einschränkungen befahrbar ist.
Beantwortung der Interpellation 2023/240: «Flankierende Massnahmen zum Bau des Rheintunnels»
Der Regierungsrat erläutert, wie der Rheintunnel die Ortsdurchfahrt in Birsfelden und die Rheinfelderstrasse im Hardwald deutlich entlasten wird. Es bedarf deshalb keiner zusätzlichen Massnahmen.
Beantwortung der Interpellation 2023/245: «Sanierung A22 unter den Boden»
In seiner Antwort zeigt der Regierungsrat auf, wie er sich für eine unterirdische Führung der A22 im Raum Liestal einsetzt und bei allfälligen Studien den Bund unterstützen wird.
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 2023/280: «SBB-Fahrplan 2025: Weitere Verschlechterung auf der Zugverbindung Basel-Genf»
In der Westschweiz muss ab 2025 der SBB-Fahrplan angepasst werden, um den notwendigen Unterhalt und Ausbau der Infrastruktur zu ermöglichen. Unter den gegebenen Umständen erachtet der Regierungsrat die Anpassungen als akzeptabel, weil dadurch insgesamt die Zuverlässigkeit des Angebots gesteigert und so die Qualität verbessert wird.
Beantwortung der Interpellation 2023/204: «Armut durch Ergänzungsleistungen verringern»
Gemäss dem Altersmonitor von Pro Senectute ist die Nichtbezugsquote der Ergänzungsleistungen im Kanton Basel-Landschaft mit 8,5 Prozent vergleichsweise tief. Nur zwei Kantone haben eine noch tiefere Nichtbezugsquote. In allen anderen 23 Kantonen ist die Quote höher, so auch in den Nachbarskantonen. Hingegen war die Ablehnungsquote im Kanton Basel-Landschaft im Jahr 2022 mit knapp 40 Prozent relativ hoch. Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf, die tiefe Nichtbezugsquote der Ergänzungsleistungen noch weiter zu senken.
Beantwortung der Interpellation 2023/242: «Fanarbeit Basel: Quo vadis?
Der Regierungsrat zeigt in der Interpellationsantwort sowohl die Finanzierungsmöglichkeiten und Aktivitäten der Fanarbeit Basel wie auch deren Grenzen auf. Er sieht mit einer zusätzlichen Finanzierung keinen Mehrwert bezüglich der Präventionswirkung der Fanarbeit.
Beantwortung der Interpellation 2023/175: «Hart aber fair – Fragen zum kantonalen Vollzug der einschlägigen Ausländer- und Asylgesetzgebung»
Der Regierungsrat zeigt auf, wie ausgewählte Aspekte des Ausländer- und Integrationsgesetzes vollzogen werden und weist auf die gute Zusammenarbeit in Asyl- und Migrationsfragen mit dem Bund und den Nachbarkantonen hin.
Beantwortung der Interpellation 2023/40: «Politische Partizipation junger Menschen»
Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von der im November 2022 erschienenen Studie «Politische Partizipationsformen und Motivation von Jugendlichen sich zu engagieren». Er weist darauf hin, dass politische Partizipation von Jugendlichen und die dafür notwendige politische Bildung, Wissensvermittlung und Stärkung der Kompetenzen sowie Orte, an denen politische Partizipation geübt werden kann, für den Kanton Basel-Landschaft von grosser Wichtigkeit sind. In seiner Antwort zeigt der Regierungsrat auf, was zur Förderung der politischen Partizipation bereits unternommen wird und hält fest, dass politische Partizipation von Jugendlichen in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext zu betrachten ist und Verbesserungen eine gemeinsame Aufgabe von Politik und Gesellschaft sind.
Beantwortung der Interpellation 2023/207: «Streichung des Doc.CH-Programms»
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) beauftragt, die Personenförderung auf Stufe Doktorat vermehrt den Universitäten zu übertragen. Daraus erfolgt die Streichung des Programms «Doc.CH». Die Stiftung SNF ist ein Organ des Bundes und der Regierungsrat hat keine Möglichkeit zur Intervention bei der Beendigung des Programms «Doc.CH». Die Universität Basel kann zur Förderung von Doktorierenden Mittel einsetzen.
Landratsvorlagen (Link)
Mitfinanzierung der Kontakt- und Anlaufstellen mit dem Kanton Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Landschaft will sich auch künftig an der Finanzierung der Kontakt- und Anlaufstellen (K+A) in Basel-Stadt beteiligen und damit den Zugang von suchtbetroffenen Menschen aus dem Kanton Basel-Landschaft zu diesem wichtigen Angebot der Schadenminderung sichern. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat daher für die Jahre 2024 bis 2027 eine jährliche Ausgabe in Höhe von 930'000 Franken. Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber der Vorjahre um 80'000 Franken pro Jahr.
Unterstützung des Vereins «BaselArea»
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Fortsetzung der finanziellen Unterstützung des Vereins «BaselArea» für weitere vier Jahre in der Höhe von insgesamt 3,872 Millionen Franken. Der Verein «BaselArea» wird gemeinsam durch die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Jura getragen und finanziert. Er setzt die Auslandspromotion und Unternehmensansiedlung sicher und leistet einen wesentlichen Beitrag in der regionalen Innovationsförderung. Die Kombination von Innovationsförderung und Standortpromotion erwies sich in den vergangenen Jahren als erfolgreich. So konnten zahlreiche Firmen und Startups in der Region angesiedelt werden. Der Verein «BaselArea» betreibt zusätzlich den Switzerland Innovation Park Basel Area mit Hauptsitz in Allschwil und Niederlassungen in Basel und Delémont. Die innovationsfördernden Aktivitäten werden zusätzlich zu den drei Kantonen durch den Bund im Rahmen der neuen Regionalpolitik (NRP) finanziell unterstützt.
Bericht zum Postulat 2021/95: «Abwasser als Ressource»
Der Regierungsrat erläutert in seinem Bericht, dass die Ressourcennutzung auf zentralen Kläranlagen weitgehend etabliert ist und dank technologischem Fortschritt laufend weiterentwickelt wird. Ein Systemwechsel zu dezentralen Systemen ist aus finanziellen und technischen Gründen nicht sinnvoll. Unverschmutztes Abwasser soll dagegen möglichst dezentral zurückgehalten werden.
Bericht zum Postulat 2022/347: «Erlass der Einbürgerungsgebühren für Personen unter 25 Jahren»
Der Regierungsrat zeigt mittels dem Vergleich von Gebühren und anfallendem Verfahrensaufwand in anderen Kanton auf, dass die Einbürgerungsgebühren im Kanton Basel-Landschaft gerechtfertigt sind und den Aufwand abdecken. Für eine Gebührenreduktion müsste der Aufwand reduziert werden, wozu gesetzliche Anpassungen notwendig wären.
Erhöhung Personalbestand der Staatsanwaltschaft
Durch die Revision der Strafprozessordnung per 1. Januar 2024 erhält die Staatsanwaltschaft zusätzliche Aufgaben. Zur Bewältigung dieser Aufgaben soll die Anzahl der ordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von heute 36,5 auf neu 39,5 Vollzeitstellen aufgestockt werden. Da die maximale Stellenbesetzung in einem Landratsdekret festgelegt ist, bedarf es für die Erhöhung einer Vorlage an den Landrat.
Teilrevision des Bildungsgesetzes: Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarstufe II
Mit der vorgeschlagenen Teilrevision des Bildungsgesetzes soll das als Übergangslösung geschaffene Integrationsangebot für Jugendliche ab 16 Jahren ohne Deutschkenntnisse (IAV Sek II) ins reguläre Bildungsangebot des Kantons Basel-Landschaft überführt werden. Der Regierungsrat hat dazu eine Vorlage an den Landrat überwiesen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Teilrevision des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen
Der Regierungsrat begrüsst die Teilrevision des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen und schliesst sich der Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) an.