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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/318: «Schätzung der Minderkosten beim Zinsaufwand des Kantons Basel-Landschaft aufgrund des Wegfalls der Verrechnungssteuer auf Obligationen schweizerischer Körperschaften»
Der Regierungsrat zeigt die potenziellen kantonalen Ersparnisse beim Zinsaufwand betreffend geplanter Reform der Verrechnungssteuer auf Bundesebene mittels Szenarienanalyse auf.
Beantwortung der Interpellation 2021/730: «Voruntersuchungen belasteter Standorte»
Der Regierungsrat nennt in seiner Antwort die zentralen Faktoren, welche den Altlastenbearbeitungsprozess verlangsamen. Er ordnet den aktuellen Stand der Arbeiten im Kanton Basel-Landschaft in den nationalen Kontext ein und verweist auf die im Rahmen der anstehenden Umweltschutzgesetz-Revision (USG-Revision) vorgesehenen Massnahmen, die den Kantonen mehr Mittel zur Durchführung von altlastenrechtlichen Voruntersuchungen und Sanierungen zur Verfügung stellen sollen. Der Regierungsrat teilt trotz dem langsamen Fortschritt und den weiterhin zahlreichen Unabwägbarkeiten, die Einfluss auf die Geschwindigkeit der Altlastenbearbeitung haben können, die Zielvorgaben des Bundesrats und strebt eine Lösung der Altlastenproblematik innerhalb der vorgesehenen Zeiträume an.
Beantwortung Interpellation 2022/165: «Revision Ortskernplanung der Gemeinde Arlesheim»
Der Regierungsrat führt aus, dass der Kanton erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Nutzungsplanung die abschliessende Rechtskontrolle in Ausübung seiner Aufsichtstätigkeit über die Gemeinden durchführt. Eine erste Rechtskontrolle erfolgte anlässlich der kantonalen Vorprüfung, welche für die Gemeinden freiwillig ist. Im Weiteren hält er fest, dass eine Unterschutzstellung von Bauten der Eigentumsgarantie nicht widerspricht. Ein Schutz bedeutet nicht, dass keine Veränderungen an der Liegenschaft möglich sind.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2022/246 «Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest Pratteln vom 26.–28. August 2022 – Steuerbefreiung des Trägervereins Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2022 Pratteln sowie des Vereins Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2022 Pratteln im Baselbiet, Pratteln»
Der Regierungsrat kann keinen Einfluss nehmen auf die jeweiligen Steuerbefreiungsentscheide der dafür zuständigen Behörden. Ein Vorbehalt im Steuerbefreiungsentscheid, dass ein allfällig erzielter Liquidationserlös wiederum der Allgemeinheit zugeführt werden müsse, kann deshalb auf diesem Weg nicht aufgehoben werden.
Bericht zum Postulat 2021/51: «Spezialangebot Gerontopsychiatrie (gerontopsych. Langzeitpflege) für betagte Menschen» sowie Landratsvorlage für die gerontopsych. Langzeitpflege (2023–2026)»; Ausgabenbewilligung
Für die Sicherstellung der Versorgung von gerontopsychiatrischen Langzeitbewohnerinnen und - bewohnern für die Jahre 2023 bis 2026 hat der Regierungsrat eine neue einmalige Ausgabe von 3,9 Millionen Franken dem Landrat zur Beschlussfassung unterbreitet. Die gerontopsychiatrische Langzeitpflege ist ein überregionales, spezialisiertes Angebot für in der Regel über 65-jährige Bewohnerinnen und Bewohner mit einer psychiatrischen Erkrankung und ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten. Da die Betreuung und Pflege dieser Bewohnerinnen und Bewohner speziell geschultes Personal und gewisse bauliche Anforderungen benötigt, ist es folgerichtig, diese Leistung konzentriert anzubieten.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: «Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner)»
Die Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) sieht vor, dass Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Kurzarbeit während der Stunden, welche als anrechenbarer Arbeitsausfall gelten, die Ausbildung der Lernenden im Betrieb fortsetzen dürfen, wenn die Ausbildung der Lernenden nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Damit soll erreicht werden, dass die Ausbildung von Lernenden nicht unterbrochen wird, wenn ihr Lehrbetrieb Kurzarbeit anordnet. Die AVIG-Revision soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten und eine bis 31. Dezember 2023 befristete Regelung in der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung ablösen. Der Regierungsrat unterstützt das Revisionsvorhaben.
Stellungnahme an den Bund: Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen (Investitionsprüfgesetz)
Der Regierungsrat unterstützt den Bundesrat in seiner ablehnenden Haltung zu einem Investitionsprüfgesetz. Es bestehen bereits genügend griffige Instrumente, um die Risiken durch politisch motivierte ausländische Investitionen zu minimieren. Vor allem die kritischen Infrastrukturen – wie die Wasser- und die Stromversorgung oder Strassen und Schienen – sind gut geschützt.
Stellungnahme an den Bund: Neues Flugpassagierdatengesetz
Der Regierungsrat befürwortet das neue «Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten». Es schliesst eine Lücke in unserer Rechtsordnung und schafft die gesetzliche Grundlage, dass Flugpassagierdaten – wie schon in über 60 anderen Staaten – auch in der Schweiz bearbeitet werden können. Dies ermöglicht den Schweizer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden eine effizientere Behandlung von Informationen über die Anreise oder Abreise von Personen, die im Verdacht terroristischer oder anderer schwerer Straftaten stehen. Damit setzt die Schweiz ein Zeichen für mehr Sicherheit und erfüllt auch internationale Verpflichtungen. Zu einzelnen Entwurfsbestimmungen schlägt der Regierungsrat Anpassungen vor.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (NDG)
In seiner Vernehmlassungsantwort befürwortet der Regierungsrat den Revisionsvorschlag des Bundesrats. Die moderaten Anpassungen erscheinen im Hinblick auf die Bekämpfung von gewalttätig-extremistischen Aktivitäten als sinnvoll.
Stellungnahme an den Bund: Regierungsrat befürwortet Ergänzung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes
Künftig sollen Verstösse gegen die Pflicht zur Veröffentlichung eines wahren und vollständigen Angebotsprospekts oder einer wahren und vollständigen Voranmeldung strafrechtlich geahndet werden. Zu diesem Zweck will eine parlamentarische Initiative im Nationalrat eine neue Strafnorm im Finanzmarktinfrastrukturgesetz einführen. Der Regierungsrat unterstützt die Schliessung der Strafbarkeitslücke im Übernahmerecht und nimmt zugleich zur Kenntnis, dass die Gesetzesänderung keine Auswirkungen auf die Kantone hat.