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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/418: «Fairness bei den Grundstückgewinnsteuern: Gemeinden sollen nicht leer ausgehen»
Durch den Wechsel der Trägerschaft der Realschulen von den Gemeinden an den Kanton musste der Finanzausgleich im Jahr 2003 angepasst werden. Dabei sind zur Kompensation für die Übernahme der Realschulkosten und der Aufwendungen für AHV und IV durch den Kanton u. a. die bisherigen Anteile der Gemeinden an der Grundstückgewinnsteuer und an der Handänderungssteuer (50 Prozent) sowie die Anteile der Wohnortgemeinden an der Erbschafts- und Schenkungssteuer (25 Prozent) weggefallen. Die zentrale Vereinnahmung der Immobiliensteuern durch den Kanton hat somit einen sachlich und politisch nachvollziehbaren Hintergrund. Diese neue Aufgaben- und Lastenverteilung erfolgte nach dem Grundsatz, dass Aufgabenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden immer kostenneutral ausfallen sollen. Dieser Grundsatz müsste erneut beachtet werden, wenn die Gemeinden wieder an den Grundstückgewinnsteuern partizipieren sollten. Der Regierungsrat beabsichtigt aber keine Änderung des aktuellen Regimes. Denn die Gründe für die damalige Anpassung der Aufgaben- und Lastenverteilung sind nach wie vor aktuell.
Beantwortung der Interpellation 2021/327: «Gestaltungsspielraum versus Ungleichbehandlung an den Gemeindeschulen»
Die grössten Herausforderungen für Chancengerechtigkeit an Gemeindeschulen gründen in vom Kanton nicht beeinflussbaren Rahmenbedingungen (z.B. Standortgrösse oder Zusammensetzung der Schülerschaft). Zur besseren Absicherung des Bildungserfolgs sowie zur Stärkung des zukunftsweisenden Bereichs «Medien und Informatik» haben Regierungsrat und Landrat 2021 das Schwerpunktprogramm «Zukunft Volksschule» verabschiedet.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2020/574: «Gleich lange Spiesse»
Der Regierungsrat wurde gebeten zu prüfen und zu berichten, in welchem Umfang private Unternehmen im Baselbiet dem Wettbewerb mit öffentlichen oder mehrheitlich öffentlichen Unternehmen ausgesetzt sind. Es sollen dabei gleich lange Spiesse für private und öffentliche Unternehmungen garantiert und ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden. Dabei sollte insbesondere auf die Umsetzung entsprechender OECD-Leitsätze im Kanton Basel-Landschaft eingegangen werden.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass mit der aktuellen Gesetzgebung – Gesetz über die Beteiligungen (PCGG, SGS 314), Staatsbeitragsgesetz (SBG, SGS 360) und Finanzhaushaltsgesetz (FHG, SGS 310) – innerhalb der verfassungsrechtlichen Vorgaben die bestmöglichen Voraussetzungen für die Umsetzung der entsprechenden OECD-Leitsätze geschaffen worden sind. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Transparenz, die Aufgabenteilung hinsichtlich Oberaufsicht (Landrat) und Aufsicht (Regierungsrat) und somit die Steuerung sowie Kontrolle der Beteiligungen.
Bericht zum Postulat 2019/182: «Mandatseinnahmen transparent machen, das Öffentlichkeitsprinzip soll für alle kantonalen Mandatsträger gelten»
Ab 1. November 2022 müssen sämtliche Personen, die den Kanton in strategischen Führungs-organen der Beteiligungen des Kantons Basel-Landschaft vertreten, ihre Vergütungen offenlegen. Der Kanton publiziert die Vergütungen in seinem jährlichen Beteiligungsbericht. Dies dient der Umsetzung des kantonalen Öffentlichkeitsprinzips im Bereich der Beteiligungen.
Teilrevision des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden
Der Regierungsrat beschliesst eine Landratsvorlage betreffend Teilrevision des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden und leitet sie dem Landrat zur Beratung und Beschlussfassung weiter. Er berichtet mit dieser Vorlage über die Ergebnisse der Prüfung der Anliegen der Postulate «Möglichkeit einer Untersuchungskommission / PUK auf Gemeindeebene» und «Änderung § 55 GemG, SGS 180 – Einladung 30 Tage vor Gemeindeversammlung». Des Weiteren wird die Motion «Ablehnungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung dem fakultativen Referendum unterstellen» umgesetzt. Das Gemeindegesetz wird insgesamt in fünf Bestimmungen sowie im Titel revidiert, was einerseits auf die genannten Vorstösse zurückzuführen ist, andererseits Bedürfnissen aus der Praxis entspricht.
Bericht zum Postulat 2021/81: «Vereinbarung von Familie und Beruf: Bessere Anstellungsbedingungen für Pflegende der Gesundheitsbetriebe im Kanton Basel-Landschaft»
Gemäss geplantem Vorgehen des Bundes bei der Umsetzung der Pflegeinitiative sollen in einer ersten Aktionsphase vor allem auf die Ausbildungsorganisation und -inhalte zentrierte Massnahmen ergriffen werden. Dazu wurden Gesprächsplattformen mit Facharbeitsgruppen eingerichtet.
Bericht zum Postulat 2020/619: «Applaus reicht nicht 2.0. Pflegeprojekt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege»
Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass die Ausgestaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen in der Pflege grundsätzlich Sache der Sozialpartner ist. Die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative «Für eine starke Pflege» auf kantonaler Ebene soll gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt erfolgen. Hierfür wird noch im Jahr 2022 ein Vorprojekt gestartet.
Bericht zum Postulat 2020/544: «Meldepflicht für Hanfanbau»
Der Kanton hält eine Meldepflicht für CBD-Hanf – die bei Nichtmeldung zu einer für den Verursacher kostenpflichtigen Meldung führt – für unverhältnismässig. Vollzugsbestimmungen, welche es den Verwaltungsbehörden ermöglichen, die Einhaltung beispielsweise von Grenzwerten zu überprüfen, entsprechen der Rechtsordnung, fallen in die Kompetenz der Kantone und greifen weniger weit in die Rechte der Betroffenen ein als die vom Motionär vorgeschlagenen Bewilligungs- oder Meldepflichten.
Bericht zum Postulat 2021/152: «Verbot von Konversionstherapien in Baselland»
In seinem Bericht bekräftigt der Regierungsrat seine Haltung, wonach Konversionsmassnahmen jeglicher Art abzulehnen sind. Da es sich um eine übergeordnete gesellschaftspolitische Frage handelt, zu der bei den Eidgenössischen Räten bereits mehrere Vorstösse hängig sind, welche ein Verbot von Konversionstherapien fordern, spricht sich der Regierungsrat gegen eine separate kantonale Regelung aus.
Zwischenbericht zum Postulat 2021/52: «eHealth Realisierung jetzt starten – Chance fürs Laufental nutzen!»
Der Regierungsrat kommt in seinem Zwischenbericht zum Schluss, dass der Fokus der Aktivitäten im Rahmen der Eröffnung von elektronischen Patientendossiers (EPD) in einer ersten Phase auf das Laufental gelegt werden soll. Dies auch im Sinne eines Pilot-Projekts im Hinblick auf die anschliessende kantonsweite Etablierung des EPD gemäss der kantonalen eHealth-Strategie.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Die Vorlage des Bundesrats bezweckt die Verlängerung von Artikel 60b des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) um weitere vier Jahre. Diese erlaubt es der Auffangeinrichtung berufliche Vorsorge, Freizügigkeitsgelder bis zu einem Maximalbetrag von 10 Milliarden Franken bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) anzulegen, falls ihr Deckungsgrad im Freizügigkeitsbereich weniger als 105 Prozent beträgt. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ist mit der vorgeschlagenen Änderung des BVG einverstanden.
Stellungnahme an den Bund: Parlamentarische Initiative Regazzi: Verzugszinssatz des Bundes
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Änderung im Sinne einer flexiblen Verzugszinssatzfestlegung gemäss Variante 1 (Variabler Zinssatz). Gerade die momentan deutlichen Zinsanstiege zeigen, dass eine variable Regelung gegenüber einer fixen Festlegung klar zu präferieren ist.
Stellungnahme an den Bund: Review der Nationalen Cyberstrategie NCS 2023; Konsultation
Der Regierungsrat unterstützt die vom Sicherheitsverbund ausgearbeitete Cyberstrategie. Neben einigen Verbesserungsvorschlägen sieht der Regierungsrat bei den Ausbildungskursen noch ein gewisses Potenzial für eine Ausweitung des Angebots.