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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/317: «Prämien 2023: Welche zusätzliche Belastung droht der Baselbieter Bevölkerung?»
Der Regierungsrat hält in seiner Interpellationsantwort fest, dass die Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Landschaft in den Jahren 2018 bis 2022 weniger stark gestiegen sind als die individuellen Prämienverbilligungen. Die Kaufkraft der Bezügerinnen und Bezüger einer Prämienverbilligung hat sich in dieser Zeit folglich erhöht. Auf das kommende Jahr steigt die mittlere Prämie im Kanton um 7 Prozent. Ein vollständiger Ausgleich dieses Prämienanstiegs wäre mit Kosten von 11 Mio. Franken verbunden.
Beantwortung der Interpellation 2022/420: «Koppelung von Sozialhilfebezug mit ausländerrechtlichen Konsequenzen»
Der Regierungsrat zeigt auf, wie viele Personen mit B- und C-Bewilligung im Kanton leben, wie viele Personen von der Sozialhilfe unterstützt werden und in wie vielen Fällen ausländerrechtliche Konsequenzen aufgrund des Sozialhilfebezugs verfügt wurden.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2020/295: «Schaffung von Lehrstellen auf der kantonalen Verwaltung»
Die kantonale Verwaltung hat in den vergangenen Jahren keine Lehrstellen abgebaut. Aktuell konnten nicht alle offenen Lehrstellen in der kantonalen Verwaltung besetzt werden. Grundsätzlich ist der Lehrstellenmarkt in der Nordwestschweiz stabil. Es sind auch keine Entwicklungen erkennbar, die für das Jahr 2022 auf eine kurzfristige Verschlechterung der Situation hinweisen.
Bericht zum Postulat 2020/569: «Unvereinbarkeiten ZAF» sowie zum Postulat 2020/571 «Familienausgleichskassen Wahlfreiheit»
Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass sich der Einsatz der Zentralen Aufsichtskommission für Familienzulagen (ZAF) zur Aufsicht über die Familienausgleichskassen im Kanton Basel-Landschaft bewährt hat. Die kantonale Regelung steht im Einklang mit dem Bundesrecht und trägt dem Spannungsfeld zwischen notwendiger Fachkompetenz und geforderter Unabhängigkeit von Kommissionsmitglieder Rechnung. Zudem stellt der Regierungsrat fest, dass der Kassenanschluss den Regeln der AHV-Gesetzgebung folgt und die Einführung einer Wahlmöglichkeit der kantonalen Familienausgleichskasse systemfremd wäre. Dies käme einem Paradigmenwechsel gleich, der die sozialversicherungsrechtlichen Prinzipien der Solidarität und des Risikoausgleichs im Gesamtsystem relativieren würde. Der Regierungsrat spricht für einen Verzicht auf eine Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen aus.