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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/603 von FDP-Fraktion, SVP-Fraktion, Mitte-/glp-Fraktion: «Aufgaben- und Finanzplan 2023–2027 und aktuelle Entwicklungen»
Der Regierungsrat hält in seiner Interpellationsantwort fest, dass er dem Landrat eine Erhöhung der Beiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien um 11,1 Mio. Franken im AFP 2023–2026 beantragt. Damit kann der Prämienanstieg für die Bezügerinnen und Bezüger einer Verbilligung im kommenden Jahr vollständig ausgeglichen werden, falls die Bundesbeiträge für 2023 nicht um 30 Prozent erhöht werden. Weiter hält er fest, dass sich das Budget 2023 um rund 70 Mio. Franken verschlechtert, wenn die Zahlungen der Nationalbank an die Kantone wegfallen.
Beantwortung der Interpellation 2022/486: «Veröffentlichung der Standorte von stationären und semistationären Radaranlagen im Kanton Basel-Landschaft»
Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass eine Veröffentlichung der Standorte von stationären und semi-stationären Geschwindigkeitsmessanlagen derzeit geprüft wird. Eine mögliche Veröffentlichung der Standorte ist frühestens im zweiten Quartal 2023 vorgesehen.
Beantwortung der Interpellationen 2022/163 von Lucia Mikeler Knaack: «Unterstützung von volljährigen Heim- und Pflegekindern (Careleaver:innen)» und 2022/374 von Miriam Locher: «Careleaverinnen und Careleaver im Baselbiet»
Der Regierungsrat begrüsst die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren(SODK) und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) zur ausserfamiliären Unterbringung und ist sich der Herausforderungen bewusst, die sich für Care Leaver/innen stellen.
Der Kanton Basel-Landschaft bietet einen guten Standard im Bereich der stationären Kinder- und Jugendhilfe, welcher auch die Leistungen für Volljährige umfasst. Der Kanton gewährt bei wichtigen Gründen über die Volljährigkeit hinaus Beiträge an die Aufenthalts- und Betreuungskosten von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen in Wohnheimen und Pflegefamilien und unterstützt die Nachbetreuung.
Landratsvorlagen (Link)
Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für 2018–2020
Der Regierungsrat genehmigt die Landratsvorlage über die Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien für die Jahre 2018–2020 und leitet diese an den Landrat weiter. Die Vorlage beinhaltet die Abgeltung des Kantons Basel-Landschaft an den Kanton Basel-Stadt gemäss Abgeltungsrechnung und die Beiträge, welche die Baselland Transport AG (BLT) und Autobus AG Liestal (AAGL) für deren Leistungen auf baselstädtischem Gebiet erhalten. Die Kosten für den Kanton Basel-Landschaft stiegen in den drei Jahren von 6,7 Millionen Franken auf knapp 10 Millionen Franken im Jahr 2020. Dies ist hauptsächlich auf die Ertragsrückgänge im Zuge der Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie zurückzuführen.
Mitfinanzierung von psychiatrischen Tageskliniken für die Jahre 2023 bis 2025
Der Kanton Basel-Landschaft betrachtet intermediäre Leistungen – insbesondere auch in der Psychiatrie – als zukunftsweisend und als Teil seines Versorgungsauftrags, auch im Zusammenhang mit der bikantonalen Spitalplanung zusammen mit Basel-Stadt. Er sieht es daher als angezeigt, die tariflich nicht oder nur zum Teil finanzierten Anteile der Behandlungen in psychiatrischen Tageskliniken mit einer gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungsfinanzierung für die Jahre 2023 bis 2025 von insgesamt knapp 7,5 Millionen Franken zu ergänzen.
Das Konzept Tageskliniken erlaubt die intensive Behandlung und Betreuung von psychisch kranken Personen. Damit können stationäre Klinikaufenthalte entweder verkürzt oder gar ersetzt werden.
Ausgabenbewilligung für Gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen (GWL) mit der Psychiatrie Baselland für die Jahre 2023 bis 2025
Für die Finanzierung Gemeinwirtschaftlicher Leistungen (GWL) an der Psychiatrie Baselland für die Jahre 2023 bis 2025 beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine jährliche Ausgabe von 9,17 Millionen Franken. Finanziert werden damit Leistungen, die nicht über die Krankenversicherung abgerechnet werden können. Darunter fallen die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten zum Facharzttitel, die Weiterbildung von Assistenzpsychologinnen und Assistenzpsychologen, Dolmetscherdienste, ambulanter und stationärer Sozialdienst, Vorhalteleistungen für Notfallversorgung, Leistungen für Prävention und aufklärende Öffentlichkeitsarbeit, Bündnis gegen Depression sowie Forensik.
Mitfinanzierung des Projekts «Home Treatment» in der Psychiatrie Baselland für 2023–2025
Der Kanton Basel-Landschaft betrachtet intermediäre Leistungen – insbesondere auch in der Psychiatrie – als zukunftsweisend und – auch im Zusammenhang mit der bikantonalen Spitalplanung zusammen mit Basel-Stadt – als Teil seines Versorgungsauftrags. Er sieht es daher als angezeigt, die durch die Tarife nicht oder nur zum Teil finanzierten Anteile der Behandlungen im «Home Treatment» der Psychiatrie Baselland mit einer gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungsfinanzierung für die Jahre 2023 bis 2025 von insgesamt 3 Millionen Franken zu ergänzen.
Das Konzept «Home Treatment» erlaubt die intensive Behandlung und Betreuung von psychisch kranken Personen, die nicht in stationären Strukturen behandelt werden können oder wollen, in ihrem angestammten Umfeld.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Parlamentarische Initiative 19.415 «Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben»
Der Regierungsrat zeigt zwar Verständnis für das Anliegen, Jugendliche möglichst früh in den politischen Prozess einzubeziehen, und erachtet die aktive Partizipation der 16- und 17-Jährigen als wichtig. Dennoch wurde zuletzt im März 2018 eine entsprechende Initiative von den basellandschaftlichen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern überaus deutlich mit 84,45 Prozent verworfen. Diese Volksabstimmung dient dem Regierungsrat als Grundlage für seinen demokratiepolitischen Richtungsentscheid. Er spricht sich deshalb gegen die vorlegelegte Änderung der Bundesverfassung aus.
Stellungnahme an den Bund: Verordnung über die Errichtung einer Winterreserve
Ergänzend zu den Wasserkraftreserven sollen Gaskraftwerke und Notstromaggregate in die Winterreserve aufgenommen werden, um für den Fall ausserordentlicher Knappheitssituationen frühzeitig reagieren zu können. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass durch die Lockerung mit deutlich höheren Schadstoffimmissionen in der Umgebung solcher Anlagen zu rechnen ist und damit Widersprüche zum geltenden Umweltrecht entstehen. Aus Sicht des Regierungsrats soll der Bund mittels Generalerlass auf Übersteuerung von kantonalen Bestimmungen hinwirken, um aufwändige kantonale Gesetzesanpassungen oder einzelfallweise Ausnahmen zu vermeiden.
Stellungnahme an den Bund: Bundesgesetzesänderung Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft
Parlamentarierinnen aller drei politischer Ebenen sollen künftig an Ratssitzungen teilnehmen können, ohne dass der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung damit beendet wäre. Der Regierungsrat begrüsst diese Änderung, die unter anderem auf eine Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft zurückgeht.
Stellungnahme an den Bund: Teilrevision Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten
Der Regierungsrat befürwortet den Vorschlag für die Teilrevision des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten und die damit eingeschlagene Richtung einer konsequenten Umsetzung der Einschränkung von Werbung und Sponsoring, welche Kinder und Jugendliche erreicht. Die mit der Initiative geforderten und nun im Entwurf vorgeschlagenen Werbeeinschränkungen sind ein wichtiger Schritt in der Umsetzung der Tabakprävention bei Minderjährigen, denn ein Grossteil der rauchenden Personen hat vor dem 18. Lebensjahr mit dem Tabak- bzw. Nikotinkonsum begonnen.