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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/507: «KTK Kindertagesklinik in Liestal – ein Juwel, Grundversorgung und Notfallbehandlung im oberen Kantonsteil»
Im Raum Liestal ist die Kindertagesklinik (KTK) neben hausärztlichen und pädiatrischen Praxen und dem KSBL ein wertvoller Anbieter ambulanter, kindermedizinischer Leistungen der, allenfalls erweiterten, Grundversorgung. Der Regierungsrat begrüsst die Prüfung einer Permanence-Station für Kinder am Standort Liestal durch das UKBB. Spezialisierte und in noch grösserem Mass hochspezialisierte medizinische Behandlungen sollen jedoch weiterhin an einem Zentrum durchgeführt werden.
Beantwortung der Interpellation 2022/488: «Zubringer Dornach – keine weiteren Verzögerungen mehr»
Die Kantone Basel-Landschaft und Solothurn sowie die Gemeinden Aesch und Dornach verständigten sich darauf, einen gemeinsamen, ergebnisoffenen Prozess zu starten. Der Fokus dieses Prozesses liegt einerseits auf der zeitnahen Lösung der Birsquerung und andererseits auf einer integralen Sicht der Landschaft, Mobilität, Gesellschaft und des Städtebaus im Birsraum zwischen Dornach und Aesch. Es ist vorgesehen, dass die Ergebnisse des Prozesses, die auch die Verständigung auf konkrete Lösungen für die Birsquerung beinhalten, bis Ende 2023 vorliegen sollen.
Beantwortung der Interpellation 2022/490: «Informatik-Fakultät der Universität Basel»
Die Universität Basel plant bereits weitere Angebote in den Bereichen Informatik und «Digital Humanities». Der Regierungsrat teilt die Haltung der Universität Basel, dass die Schaffung einer eigenen Fakultät für Informatik zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt ist.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2021/44: «Fachstelle LGBTQIA*»
Der Regierungsrat will die Thematik dem bestehenden Bedarf entsprechend aufnehmen. Er kommt aufgrund der aktuellen Situation zum Schluss, dass eine Auftragserweiterung der Fachstelle «Gleichstellung für Frauen und Männer» sinnvoller ist, als eine neue Fachstelle aufzubauen.
Bericht zum Postulat 2020/459: «ÖV-Erschliessung von Arbeitsgebieten kantonaler Bedeutung»
Mit dem Postulat soll die Gesetzgebung über die ÖV-Erschliessung von Arbeitsgebieten von kantonaler Bedeutung grundsätzlich neu und flexibel geregelt werden. Es sei sicherzustellen, dass Arbeitsgebiete von kantonaler Bedeutung nebst motorisiertem Individualverkehr (MIV) auch optimal mit ÖV und durch Arbeitsplätze und Wohnungen erschlossen werden können. Der Regierungsrat stellt sich auf den Standpunkt, dass die gesetzlichen Anforderungen zur ÖV-Erschliessung, welche im Angebotsdekret formuliert sind, als Minimalerfordernis zu verstehen sind, keinesfalls aber als ein Verbot für die Realisierung weiterer Verbesserungen der ÖV-Erschliessungsqualität, wie dies übrigens schon häufiger erfolgt ist. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Landrat das Postulat 2020/459 «ÖV-Erschliessung von Arbeitsgebieten kantonaler Bedeutung» abzuschreiben.
Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Vorlage zur Änderung des Raumplanungs- und Baugesetztes (RBG) betreffend die Darstellung und Publikation von Planungszonen im Kataster der öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zu beschliessen. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des RBG werden die Rahmenbedingungen für die Aufnahme der Planungszonen in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) geregelt. Zudem sollen die Planungszonen nicht mehr im Grundbuch angemerkt werden müssen, sondern mit der Anpassung des Publikationsgesetzes dient der ÖREB-Kataster als öffentliches Publikationsorgan.
Sanierung der Ruine Farnsburg
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für den Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Ruine Farnsburg eine Erhöhung der 2018 beschlossenen Ausgabenbewilligung um 650’000 Franken auf total 7,470 Millionen Franken. An den Mehrkosten beteiligt sich der Bund voraussichtlich mit 25 Prozent. Die höheren Kosten entstehen insbesondere aufgrund des schlechten Steinmaterials. Dies war vor Baubeginn nicht absehbar.
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes: Kostentragung der Ausfallentschädigung für die Kinderbetreuung Covid-19
Bund und Kanton haben ihren Anteil an den Covid-19-bedingten vorgeleisteten Ausfallentschädigungen in der Kinderbetreuung erhöht. Deshalb reduziert sich der Betrag, welcher die Gemeinden dem Kanton zurückerstatten müssen, auf insgesamt rund 1,6 Millionen Franken. Der Anteil jeder Gemeinde an diesem Betrag richtet sich nach der Einwohnerzahl. Der Regierungsrat hat dazu eine Landratsvorlage überwiesen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2023
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat eine Teilrevision der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderverordnung, der Rohrleitungsverordnung und der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) in Vernehmlassung gebracht. Der Regierungsrat äussert sich lediglich zur Teilrevision der HKSV. In seiner Stellungnahme schreibt der Regierungsrat, dass der aktuelle Zubau der Photovoltaik durch die vorgesehene quartalsweise Stromkennzeichnung und dem daraus resultierenden Wertverlust von Herkunftsnachweisen gebremst werden könnte. Er beantragt aus diesem Grund, auf die vorgesehene Änderung vorläufig zu verzichten. Die weiteren Verordnungsänderungen nimmt der Regierungsrat zur Kenntnis.
Stellungnahme an den Bund: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom
Der Regierungsrat steht den vorgeschlagenen Massnahmen kritisch gegenüber. Es handelt sich um äusserst einschneidende Eingriffe für Gesellschaft und Wirtschaft. Dementsprechend ist eine fundierte Prüfung der zu ergreifenden Massnahmen unerlässlich. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die angesetzte verkürzte Vernehmlassungsfrist hierzu nicht geeignet ist.
Stellungnahme an den Bund: Photovoltaik-Grossanlagen: Verordnungsrevisionen zur Umsetzung des neuen Artikels 71a des Energiegesetzes
Der Regierungsrat verzichtet auf eine detaillierte Stellungnahme zu den vorliegenden Verordnungsrevisionen. Im Kanton Basel-Landschaft werden Photovoltaik-Anlagen aufgrund der geografischen Bedingungen die im Energiegesetz geforderte Winterstromproduktion von 500 kWh pro 1 kW installierte Leistung voraussichtlich nicht erreichen.