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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/517: «Preisaufschlag Primeo Energie»
Die ungleichen Erhöhungen der Strompreise für Kunden in der Grundversorgung sind auf unterschiedliche Kundenstruktur (Anteil grundversorgter Kunden am gesamten Kundenstamm) und Beschaffungsstrategie der Unternehmen zurückzuführen. Für die Überwachung der Tarife ist die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom zuständig.
Beantwortung der Interpellation 2022/554: «Nutzungsgebühren für Grundwassernutzung von Wärmepumpen»
Die Nutzung von Grundwasser als erneuerbare Energiequelle birgt Potenzial. Gemäss dem eidgenössischen Gewässerschutzgesetz darf das Grundwasser für energetische Zwecke um drei Grad erwärmt oder abgekühlt werden. Die Beantwortung der Interpellation hat gezeigt, dass die Grundwassernutzung mit 1 Rp. pro kWh weitaus kostengünstiger ist gegenüber allen anderen Energieträgern (Öl, Gas, Holz). Die Grundwassernutzungsgebühren sind sehr gering, insbesondere auch in Anbetracht, dass das Grundwasser eine der wichtigsten Ressourcen im Kanton ist.
Beantwortung der Interpellation 2022/514: «Eine pädagogische Wohnung für das Portemonnaie»
Der Regierungsrat erachtet den Ansatz der «appartements pédagogiques», welcher die Bevölkerung dazu bewegen soll, ressourcensparender zu handeln, nicht direkt übertragbar auf die Verhältnisse im Kanton Basel-Landschaft. Im Bereich der Energie gibt es bereits verschiedene Informationsangebote auf kommunaler und kantonaler Ebene sowie auf Bundesebene. Im Bereich Wasser liegt es in der Kompetenz der Gemeinden, in trockenen Sommern zum Wassersparen aufzurufen.
Beantwortung der Interpellation 2022/575: «Kleinst-PV-Anlagen – «Plug an Play»-Solaranlagen»
Der Regierungsrat geht davon aus, dass Kleinst-Anlagen beim Ausbau der Solarenergie nur eine untergeordnete Rolle spielen werden und deren Beitrag zur Minderung der «Winterstromlücke» äusserst begrenzt bleibt. Das Potenzial fest installierter Solarstromanlagen auf Dächern und Fassaden ist um ein Vielfaches grösser als jenes von «Balkonanlagen». Der Regierungsrat vertritt deshalb die Auffassung, dass sich die Anstrengungen vorläufig auf den Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und Fassaden fokussieren sollten.
Beantwortung der Interpellation 2022/505: «Wird die zweite Etappe der Entflechtung Prattelns auf das Abstellgleis geschoben?»
Die vom Bundesamt für Verkehr beabsichtigte Streichung der Entflechtung Pratteln ist für den Regierungsrat und die anderen betroffenen Kantone nicht akzeptabel. Sie setzen sich weiterhin für die Beibehaltung dieser wichtigen Infrastrukturmassnahme im Ausbauschritt 2025 ein.
Beantwortung der Interpellation 2022/519: «Regionale Bekämpfung von Cybercrime»
Der Regierungsrat führt in der Interpellationsantwort aus, dass aufgrund der bundesrechtlich vorgesehenen kantonalen Zuständigkeit in der Strafverfolgung und der Strafgerichtsbarkeit neue Schnittstellen und Abgrenzungsfragen entstehen würden. Überdies wären mit einem solchen Modell kaum Effizienz- und Synergiegewinne zu erwarten.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2020/575: «Best-Practice-Richtlinie für Holzbauten»
Der Regierungsrat hat die Vorlage an den Landrat betreffend einer Best-Practice-Richtlinie für Holzbauten beschlossen und beantragt dem Landrat das Postulat abzuschreiben. Noch fehlen im Kanton Basel-Landschaft Beispiele, die den Baustoff Holz in einer Sondernutzungsplanung fordern und damit als Richtlinie guter Beispiele dienen könnten.
Bericht zum Postulat 2021/80: «Schwimmunterricht an der Volksschule»
Der Regierungsrat zeigt in seinem Bericht die bestehenden Möglichkeiten und Angebote in Bezug auf den Schwimmunterricht in- und ausserhalb der Schulen auf.
Bericht zum Postulat 2020/344: «Bildschulen gesetzlich verankern»
Der Regierungsrat möchte von einer Erweiterung des Bildungsangebots um Bildschulen analog zu den Musikschulen absehen und auf die Initiierung eines entsprechenden Projekts zur Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage verzichten. Vielmehr soll der Fokus auf die qualitative Weiterentwicklung des bestehenden Angebots der öffentlichen Schulen gerichtet werden.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)
Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Delegationsnormen an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) betreffend Maximalrabatte für die besonderen Versicherungsmodelle einverstanden. Die Ausführungsbestimmungen zur Änderung von Artikel 64a KVG betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht betrachtet er jedoch als problematisch für den Vollzug. Er beantragt deshalb, die entsprechenden Bestimmungen nochmals eingehend zu überprüfen.
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Kollektivanlagenverordnung
Der Regierungsrat hat die Stellungnahme zur Änderung der Kollektivanlageverordnung zuhanden des Bundes verabschiedet. Diese Änderung wurde aufgrund der Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) zur Einführung des Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) nötig. Der Regierungsrat stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu.
Stellungnahme an den Bund: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnungen des Lebensmittelrechts grossmehrheitlich, lehnt aber die vorgeschlagene Umsetzung der Motion Savary (18.4411) ab, weil Betriebe mit einem solchen Vollzugssystem massiv durch zusätzliche Kontrollen belastet würden. Zudem verlangt er, dass die Einsprachefrist gegen Entscheide der Fleischuntersuchungsorgane im Lebensmittelgesetz von 10 auf 5 Tage reduziert wird, weil sonst ungeniessbare Schlachttierkörper zu lange aufbewahrt werden müssen.
Stellungnahme an den Bund: Abkommen über den Datenaustausch betreffend gesperrte Geldspieler/innen
Die Schweiz und Liechtenstein wollen den Schutz vor Geldspielsucht verstärken. Gesperrte Spieler/innen sollen nicht in ein grenznahes Casino des anderen Landes ausweichen können, um weiterzuspielen. Der Regierungsrat befürwortet das vom Bundesrat mit dem Fürstentum Liechtenstein ausgehandelte Abkommen, mit dem dieses Ziel umgesetzt wird.
Stellungnahme an den Bund: Ja zum Foltergütergesetz
Der Regierungsrat befürwortet das vom Bundesrat vorgeschlagene Bundesgesetz. Der grenzüberschreitende Handel mit Foltergütern soll künftig strenger kontrolliert und die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Foltergütern soll unterbunden werden. Betroffen sind Güter, die ausser zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter keine praktische Verwendung haben. Der Export von Gütern aus der Schweiz, die sowohl zur Folter als auch zu anderen Zwecken verwendet werden können, wird bewilligungspflichtig. Mit dem neuen Gesetz setzt die Schweiz eine Empfehlung des Europarats um.