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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/579: «Fehleinschätzung zum Prozessrisiko in Sachen ZAK»
Das in der Interpellation angesprochene Schiedsverfahren hatte eine strittige Erfüllung der Leistungsvereinbarung 2014–2016 durch die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) im Kontrolljahr 2014 zum Gegenstand und wurde gestützt auf einen gemeinsam mit den Sozialpartnern beschlossenen Vorgehensplan eingeleitet. In seinem Schiedsspruch vom 31. Januar 2022 stellte das Schiedsgericht fest, dass die quantitativen Kontrollziele im Jahr 2014 nicht erfüllt worden waren, sprach dem Kanton Basel-Landschaft aber im Ergebnis die Durchsetzung seiner Forderung ab.
Der Regierungsrat beurteilt die Aufarbeitung der Geschehnisse dennoch als wichtig und richtig: Zum einen kam der Regierungsrat nicht umhin, die Angelegenheit einer Klärung zuzuführen und damit seine Pflicht zu erfüllen, über die Einhaltung der Leistungsvereinbarung und über die wirksame Verwendung der eingesetzten Mittel zu wachen. Zum anderen bewirkte die Auseinandersetzung mit der Schwarzarbeitsbekämpfung im Kanton Basel-Landschaft eine fundierte politische Debatte, als deren Ergebnis die gesetzlichen Grundlagen zur Schwarzarbeitsbekämpfung und zur Arbeitsmarktaufsicht totalrevidiert und neue Output orientierte Leistungsvereinbarungen abgeschlossen wurden. Zudem ist eine Evaluation der Massnahmen hinsichtlich des erwarteten Nutzens vorgesehen.
Beantwortung der Interpellation 2022/607: «Irreführende Medienmitteilung beim ZAK – Urteil»
Die Medienmitteilung des Regierungsrats vom 6. Oktober 2022 zum Schiedsentscheid betreffend Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) erfüllt nach Einschätzung des Regierungsrats den Zweck der Information und legt die Sicht des Regierungsrats dar.
Beantwortung der Interpellation 2022/540: «Überfüllter Kindernotfall und kostendeckende Finanzierung von Kinderspitälern»
Der Regierungsrat hat Kenntnis von der Situation auf der Notfallstation (nicht nur) des Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB). Er stellt fest, dass eine prioritäre Behandlung von dringenden und bedrohlichen Notfällen zwar jederzeit sichergestellt ist. Aufgrund des erhöhten Notfallaufkommens akzentuiert sich auch die unzureichende Finanzierung des Notfallbereichs der Kinderspitäler im Zusammenhang mit der beim Bundesrat schon länger hängigen Motion «Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler bei effizient erbrachten Leistungen». Der Regierungsrat bedauert, dass trotz klarer Willensbekundung der Kantone und des Bundesparlaments im ambulanten Tarifbereich der Kindermedizin noch immer keine Verbesserungen erzielt wurden und fordert den Bundesrat zu raschem Handeln auf.
Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2022/574: «Rettungsdienst in der Region Oberbaselbiet»
Der Regierungsrat schreibt in seiner Antwort, dass die mittlere Hilfsfrist in den Bezirken Waldenburg und Sissach von Januar bis August 2022 maximal 17,8 Minuten, statt der geforderten 15 Minuten für das gesamte Einsatzgebiet des zuständigen Rettungsdienstes betrug. Weitere Erkenntnisse und Lösungswege zur Verbesserung der Hilfsfristen entsprechend den Richtwerten des Interverbands für Rettungswesen (IVR) sollen – nicht nur für das obere Baselbiet – mit der regierungsrätlichen Berichterstattung zur Motion 2022/653 «Dringende Verbesserung des Rettungsdienstes» erarbeitet werden, welche im ersten Quartal 2023 erfolgt.
Beantwortung der Interpellation 2022/578: «Investoren nicht verlieren: Genügend Entwicklungsgebiete für Baselland schaffen»
Der Regierungsrat verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass im Kanton Basel-Landschaft Arbeitszonenreserven im Umfang von rund 170 Hektaren bestehen. Die Flächen sind je nach Bedeutung und Qualität raumplanerisch unterschiedlich stark geschützt und wirtschaftlichen Nutzungen vorbehalten. Dem steht eine Fläche von rund 100 Hektaren in der Gewerbezone gegenüber, die seit Mitte der 1980er-Jahre zu Wohn- und Wohngeschäftszonen umgenutzt wurde und damit nicht mehr für die Wirtschaftsentwicklung zur Verfügung steht. Die Bemühungen der kantonalen Raumplanungspolitik, der Areal- und Immobilienstrategie und der Standortförderung sind darauf ausgerichtet, grössere zusammenhängende Flächen für wirtschaftliche Nutzungen bereitzustellen und entsprechend planerisch zu schützen.
Beantwortung der Interpellation 2022/506: «Kompetenzzentrum Langsamverkehr»
Der Regierungsrat zeigt auf, welche Fachstellen existieren bzw. künftig vorgesehen sind.
Beantwortung der Interpellation 2022/481: «Lehren und Lernen in der Natur – Befähigung von angehenden und von amtierenden Lehrpersonen für den Unterricht BNE»
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist als Leitidee in allen Fächern des Lehrplans Volksschule Basel-Landschaft verankert. Ausserschulische Lernorte werden im Hauptstudium der Ausbildung im Rahmen der Fachdidaktik Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) sowie in den Fachwissenschaften NMG thematisiert. Die Pädagogische Hochschule der FHNW bietet zurzeit 36 Kurse und einen CAS «Ausserschulische Lernorte» an. Über das Weiterbildungsangebot «WB.SBL» des Amts für Volksschulen steht den Primar- und Sekundarschulen ein breites Kursangebot zur Verfügung. Die WB.SBL greift im Rahmen der bestehenden Kooperation auch auf Angebote der Pädagogischen Hochschule FHNW zurück.
Beantwortung der Interpellation 2022/536: «Berufsfeld Pädagogik an der FMS: Ein Witz?»
Die Ausbildungen und Prüfungsmodalitäten der Fachmittelschule (FMS) werden von der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) geregelt. Sie schaffen die Voraussetzungen für das Absolvieren einer weiterführenden Ausbildung, z. B. an einer Pädagogischen Hochschule. Dies gilt für alle FMS-Berufsfelder gleichermassen. Eine vorgelagerte Eignungsabklärung oder inhaltliche Spezialisierung im Berufsfeld Pädagogik würde die Berufswahlmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen über Gebühr einschränken.
Beantwortung der Interpellation 2022/510: «Die Berufslehre muss im Unterricht zur beruflichen Orientierung gestärkt werden!»
Der beruflichen Orientierung kommt eine wichtige Rolle im Bildungs- und Berufswahlprozess der Sekundarschülerinnen und -schüler zu. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat bereits verschiedene Massnahmen zu ihrer Stärkung und zu einer noch engeren Koordination mit der Wirtschaft ergriffen.
Beantwortung der Interpellation 2022/551: «Fachkräftemangel am TSM»
Im Bildungsraum Nordwestschweiz und im Kanton Basel-Landschaft wurden bereits verschiedene Massnahmen entwickelt, um dem Fachkräftemangel im Regel- und Sonderschulbereich entgegenzuwirken und die Schulen zu unterstützen. Die Verantwortung für die Rekrutierung des Fachpersonals liegt bei der Leitung des Therapieschulzentrums (TSM).
Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2022/544: «Freie Schule Funke Gelterkinden – Esoterik-Humbug stoppen!»
Für den Regierungsrat steht ausser Frage, dass Schülerinnen und Schüler keinen pädagogischen oder weltanschaulichen Einflüssen ausgesetzt werden, die der christlichen, humanistischen und demokratischen Tradition in grundlegender Weise zuwiderlaufen. Die zuständigen Stellen nehmen ihre Aufsichtspflicht wahr.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2019/817: «Das Risiko eines Herztodes in der öffentlichen Verwaltung minimieren»
Das Postulat beauftragt die Regierung mit der Prüfung, ob und wie in jeder kantonalen Liegenschaft mit Kundenkontakt ein automatisierter externer Defibrillator (AED) installiert werden kann. Der Zugang zu AED-Geräten im öffentlichen Raum sowie frühe und fachgerechte Wiederbelebungsmassnahmen sind unbestrittene Einflussfaktoren, um die Überlebenswahrscheinlichkeit nach einem Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Daher ist eine weiträumige Verfügbarkeit von Defibrillatoren in Bereichen des öffentlichen Lebens erstrebenswert. Der Regierungsrat wird 2023 ein Pilotprojekt durchführen lassen. Bei diesem werden fünf AED-Geräte angeschafft und Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung für deren Anwendung geschult.