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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2022/572: «Auswirkungen der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung auf den Kanton Basel-Landschaft»
In der letzten Wintersession haben die eidgenössischen Räte eine Verteilung der Ergänzungssteuer von 75 Prozent für die Kantone und 25 Prozent für den Bund beschlossen. Der Regierungsrat hat diesen Verteilschlüssel bereits im Rahmen der Vernehmlassung zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung angeregt. Die Kantone spielen eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Standortattraktivität. Je höher der Kantonsanteil, desto grösser ist der Anreiz für die Kantone, attraktive Bedingungen für die Wirtschaftstätigkeit zu bieten. Steuern sind wichtige Faktoren für Ansiedelungen und Investitionsentscheide von Unternehmen. Mit der Einführung einer globalen Mindeststeuer verliert die Höhe des Steuersatzes im internationalen Standortwettbewerb an Bedeutung. Die steuerliche Attraktivität nimmt ab und andere Standortfaktoren gewinnen entsprechend an Bedeutung.
Beantwortung der Interpellation 2022/545: «Auslastung der Pflegeheimplätze im Baselbiet»
Der Regierungsrat hält in seiner Antwort auf die Frage nach der Auslastung der Pflegeheimplätze fest, dass die Baselbieter Heime gemäss einer Umfrage mehrheitlich sehr gut ausgelastet sind. Die Wartezeiten auf einen Platz variieren stark und betragen je nach Region wenige Tage bis zu 16 Wochen.