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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/640: «Wie haben sich die Arbeitslosenzahlen bei den über 50-Jährigen in den letzten drei Jahren verändert?»
Die Zunahme der Arbeitslosigkeit von Personen im Alter über 50 Jahren lag während der Covid-19-Pandemie weit unter jener der jüngeren Altersklassen. Durch die ab dem Frühjahr 2021 einsetzenden Öffnungsschritte für die Wirtschaft gingen die Arbeitslosenquoten in allen Altersgruppen zurück und lagen Ende 2022 praktisch wieder auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie oder deutlich darunter. Die Arbeitslosenquote der 50- bis 64-Jährigen verzeichnete im Jahresmittel 2019 einen Wert von 1,8 % und nahm Ende Dezember 2022 mit 1,9 % den gleichen Wert an wie die Arbeitslosenquote der 25- bis 49-Jährigen. Bemerkenswert ist, dass ab Mitte 2021 ein deutlicher und rascher Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit registriert werden konnte. In der Alterskategorie der 50- bis 64-Jährigen fiel die Langzeitarbeitslosigkeit um 40,3 %.
Beantwortung der Interpellation 2023/35: «Gibt es Bussen der französischen Flugaufsichtsbehörde in Bezug auf den Nacht-Fluglärm rund um den Euro-Airport?»
Das Verbot der geplanten Starts nach 23 Uhr bleibt eine wichtige Massnahme, um den Nacht-fluglärm erheblich zu reduzieren. Entscheidend für den Erfolg ist indessen die konkrete Umsetzung. Hier besteht noch Handlungsbedarf. Aus Sicht des Regierungsrats muss die massgebliche Zeit diejenige des Abhebens der Flugzeuge von der Piste sein (und nicht wie aktuell das Verlassen des Gates). Die beiden Vertreter des Kantons Basel-Landschaft im EAP-Verwaltungsrat setzen sich entsprechend für die Änderung dieser Definition ein, damit die eingeführten Massnahmen auch den erwarteten Effekt für die Nachtruhe erzielen.
Aufgrund der wenigen bisher gefällten Bussen-Entscheide der französischen Aufsichtsbehörde ACNUSA im Zusammenhang mit dem Verbot der geplanten Starts nach 23 Uhr konnte sich der Regierungsrat noch keine abschliessende Meinung zur Bussenpraxis oder Bussenhöhe bilden. Für eine Gesamtbeurteilung wird wesentlich sein, wie der Bussenrahmen, der bis max. 40'000 Euro pro Fall reicht, ausgeschöpft wird.
Landratsvorlagen (Link)
Sammelvorlage von Motionen und Postulaten, die zur Abschreibung beantragt werden
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Abschreibung einer Motion sowie eines Postulats.
Aufträge des Landrats, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
Der Regierungsrat berichtet zu überwiesenen Postulaten und Motionen des Landrats, die nicht innert der gesetzlichen Frist erfüllt worden sind. Einzelne Geschäfte werden mit einer Begründung zur Abschreibung beantragt. Zu den Geschäften, bei denen eine Fristerstreckung beantragt wird, gibt der Regierungsrat Auskunft über den Stand der Bearbeitung.
Aktualisierung der Regelungen über die Gewaltentrennung
Ergänzend zu den staatspolitisch grundlegendsten, auf Verfassungsstufe statuierten Unvereinbarkeitsvorschriften regeln das Gewaltentrennungsgesetz und das zugehörige Dekret, welche weiteren kantonalen Amtsträger/innen und insbesondere welche Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung nicht zugleich dem Kantonsparlament angehören können. Der Regierungsrat hat die Vorlage über die Änderung der mehr als 20-jährigen Gewaltentrennungserlasse an den Landrat weitergeleitet. Mit der Revisionsvorlage werden das Gesetz und das Dekret an die geänderten Verwaltungsstrukturen angepasst. Das Vorhaben wurde im Vernehmlassungsverfahren ausnahmslos befürwortet.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung
Geplant ist, dass Dienstleistende der Armee, im Zivildienst, im Zivilschutz und bei «Jugend und Sport» ihre Ansprüche auf Erwerbsersatzleistungen ab dem Jahr 2026 in einem elektronischen Verfahren geltend machen und die Bearbeitung der Daten weitgehend automatisiert erfolgt. Dazu sind verschiedene gesetzliche Anpassungen erforderlich, welchen der Regierungsrat vorbehaltlos zustimmt.