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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/674: «Ereignisdienste Basel-Landschaft»
Die Thematik Einsatzleitzentrale wird zurzeit evaluiert. Nach Bekanntwerden der Ergebnisse im dritten Quartal 2023 wird der Regierungsrat allfällige weitere Schritte in die Wege leiten.
Beantwortung der Interpellation 2022/645: «Änderung der Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen in Münchenstein»
Der Regierungsrat erläutert in seiner Antwort, dass Gemeinden im Rahmen der Gesetzgebung grundsätzlich autonom sind, eigene, kommunale Gesetzgebungen zu erlassen, sofern diese mit der übergeordneten Rechtsordnung im Einklang stehen. Bis Ende März 2023 läuft die Vernehmlassung zur Revision des kantonalen Mehrwertabgabegesetzes. Bis Mitte Jahr wird der Regierungsrat diese dem Landrat zur Beratung zustellen. Aus Sicht des Regierungsrats können Gemeinden bereits jetzt eigene Regelungen zur Mehrwertabgabe erlassen oder die Revision des Gesetzes über die Mehrwertabgabe abwarten. Kommunale Regelungen zur Mehrwertabgabe, die dem künftigen Mehrwertabgabegesetz des Kantons widersprechen, werden durch das kantonale Recht aufgehoben.
Beantwortung der Interpellation 2022/667: «Änderung der Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen in Münchenstein - II»
Mit der Interpellation wird die Frage aufgeworfen, ob eine Mehrwertabgabe von 50 Prozent, wie dies die Gemeinde Münchenstein auch bei Um- und Aufzonungen vorsieht, rechtskonform ist und vom Regierungsrat genehmigt werden kann, auch wenn der Kanton in einem Vorprüfungsbericht gewisse Vorbehalte dagegen vorbrachte. Gemäss kantonalem Raumplanungs- und Baugesetzes können die Gemeinden ihre Planungen und Zonenreglementsbestimmungen dem Kanton zur Vorprüfung unterbreiten. Der Regierungsrat hält in der Beantwortung fest, dass es im Ermessen der zuständigen kommunalen Behörden liegt, ob sie die Vorgaben aus einem Vorprüfungsbericht berücksichtigen wollen oder nicht. Sie muss aber damit rechnen, dass bei Nichtbeachtung der als zwingend bezeichneten Vorgaben im Vorprüfungsbericht der Regierungsrat den betreffenden Bestimmungen im Zonenreglement oder der Planung die Genehmigung verweigern wird.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zur Motion 2022/635: «Dringende Verbesserung des Rettungsdienstes»
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, Sofort- und mittelfristige Massnahmen zur «dringenden Verbesserung des Rettungsdienstes» umzusetzen. Sofortmassnahmen sind zum Beispiel eine Informationskampagne an Leistungserbringende im Gesundheitswesen, eine gezielte Triagierung durch die Sanitätsnotrufzentrale, ein Notarzteinsatzfahrzeug beim Rettungsdienst des Kantonsspitals Baselland (KSBL) sowie die Ausbildung zusätzlicher Rettungssanitäter. Mittelfristige Massnahmen sind die Triagierung durch Fachpersonen, die Aufstockung der Ressourcen des Rettungsdienstes KSBL und des Rettungsdienstes Nordwestschweiz sowie die Abgeltung von ungedeckten Vorhalteleistungen beim KSBL. Dadurch werden die Hilfsfristen der Rettungsversorgung mit dem Ziel der Einhaltung der IVR-Richtlinien (Interverband für Rettungswesen) verbessert (90 Prozent der Primäreinsätze innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort). Hierfür werden für die Jahre 2022 bis 2025 zusätzliche finanzielle Mittel von gesamthaft maximal rund 5,5 Millionen Franken beantragt.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG): Verhandlung der Tarife der Analysenliste
Der Regierungsrat schliesst sich im Grundsatz der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vom 26. Januar 2023 an, welche die ablehnende Haltung des Bundesrats übernimmt.
Stellungnahme an den Bund: Teilrevision der Biozidprodukteverordnung
Mit der vorliegenden Revision werden konkrete Massnahmen zur Reduktion von Umweltrisiken beim Einsatz von Biozidprodukten vorgeschlagen. Der Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung. Allerdings verweist er darauf, dass die neuen Regelungen nur greifen, wenn parallel dazu auch entsprechende Grenzwerte für weitere Pestizid- und Biozidwirkstoffe in der Gewässerschutzverordnung festgelegt werden.
Stellungnahme an den Bund: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023
Der Regierungsrat begrüsst die Anpassung der CO2-Verordnung, schlägt jedoch vor, die Prüfvorgaben für die Berechnung der CO2-Emissionen von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen anzupassen und den reinen Kraftstoffbetrieb wie bisher zu gewichten. Die Revision der Freisetzungsverordnung wird grundsätzlich begrüsst. Für die Einstufung der gebietsfremden Arten in der Schweiz sollte jedoch ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren eingeführt werden. Auch die Verankerung der Vorgaben zur Datenlieferung, -nutzung und -veröffentlichung in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung wird begrüsst. Die vorgesehenen Änderungen der Lärmschutzverordnung werden hingegen als nicht zielführend angesehen. Die bereits bestehenden Instrumente für die Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen genügen vollauf, weshalb auf eine Anpassung verzichtet werden sollte.
Regierungsbulletin
Antwortschreiben an den VBLG betreffend Entlastung der Klassenlehrpersonen
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) drückte in einem Schreiben an den Regierungsrat seinen Unmut über einen Entscheid des Landrats zur Reduktion der Unterrichtslektionen bei Klassenlehrpersonen auf Primarstufe aus und stellte in diesem Zusammenhang mehrere Forderungen an den Kanton. Der Regierungsrat hat in seinem Antwortschreiben dazu Stellung genommen. Einerseits lehnt er die finanziellen Forderungen des VBLG ab, anderseits bietet er aber Hand für Lösungen, um dem Mangel an Lehrerinnen und Lehrern entgegenzuwirken.