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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2023/76: «Rückbau und Bestandesschutz»
Der Regierungsrat verweist in seiner Antwort auf ein laufendes Verfahren. Ob die Besitzstandsregel anwendbar ist und ob der Entscheid über allfällige Massnahmen verhältnismässig ist, wird zurzeit auf dem Rechtsmittelweg geklärt.
Beantwortung der Interpellation 2023/60: «Saubere Birs»
Das Littering an der Birs ist lästig und kann ein Umweltproblem darstellen. Für die Abfallentfernung sind laut kantonalem Wasserbau- und Umweltschutzgesetz die Gemeinden zuständig. Der Kanton sensibilisiert die Gemeinden im Umgang mit Littering.
Beantwortung der Interpellation 2023/63: «Lehrlingsmangel: Motivation beginnt beim Lehrbetrieb und einer funktionierenden Lehraufsicht»
Der Anteil der Lernenden sowie der Lehrvertragsauflösungen im Kanton Basel-Landschaft sind seit vielen Jahren konstant. Die Lehraufsicht des Kantons Basel-Landschaft nimmt sich zu gleichen Teilen den Anliegen der Lernenden, deren Erziehungsberechtigten und der Lehrbetriebe an. Sie prüft jedes ihr gemeldete Anliegen sorgfältig und entscheidet, ob Massnahmen erforderlich sind.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2021/248: «AÜP: Neuüberprüfung der Rahmenbedingungen»
Der Regierungsrat beabsichtigt, noch im Jahr 2023 eine Sensibilisierungskampagne zu starten, um die Möglichkeiten der Verordnung der Akut- und Übergangspflege im Kanton Basel-Landschaft (AÜP) in Erinnerung zu rufen. Darüber hinaus wird die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren gebeten, Auskunft zu geben, welche Schritte zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Stärkung der AÜP geplant sind.
Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2022 der Basellandschaftlichen Kantonalbank
Der Regierungsrat hat als Aufsichtsorgan den Geschäfts- und den Nachhaltigkeitsbericht der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) genehmigt und zur Kenntnisnahme an den Landrat weitergeleitet. Im Rahmen des jährlichen Monitorings gemäss Stossrichtung der Eigentümerstrategie der BLKB hat er entschieden, dass an der Stossrichtung und an der Eigentümerstrategie festgehalten wird.