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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/641: «Kosten für Lohnfortzahlung für den Kanton Basel-Landschaft und Ausschöpfung der Lohnfortzahlungsansprüche»
Der Kanton Basel-Landschaft ist Selbstträger der Lohnkosten bei Krankheit von Mitarbeitenden. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis wird im Falle von Arbeitsunfähigkeit während maximal 730 Tagen der volle Lohn bezahlt. Ausgewertet wurden die gewünschten Angaben zu allen Direktionen inklusive dem Verwaltungspersonal der Schulen Sek II (Gymnasien und Berufsfachschulen). Die Schulbetriebe (Gemeinde- und Kantonsschulen) verfügen über kein digitales Zeiterfassungssystem. Somit ist es nicht möglich, die Krankheitstage der Mitarbeitenden der Schulbetriebe auszuwerten.
Beantwortung der Interpellation 2023/144: «Schutz und Unterstützung für iranische und iranisch-stämmige Personen im Kanton Basel-Landschaft»
Der Regierungsrat erläutert die Zuständigkeiten und Anlaufstellen bei Repression und Verfolgung in der Schweiz sowie bei Bedarf nach psychologischer Beratung und Betreuung. Im Bereich der Aussenpolitik und des Staatsschutzes liegen die Kompetenzen beim Bund.
Beantwortung der Interpellation 2023/98: «Förderung der Mobilität von Basler Studierenden»
Vor dem Hintergrund der vom Universitätsrat verabschiedeten Strategie 2022–2030 erarbeitet die Universität Basel aktuell eine Internationalisierungsstrategie mit konkreten Ansätzen zur Förderung und Optimierung ihres Mobilitätsangebots.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2021/214 «Depressions- und Suizid-Prävention bei Kindern und Jugendlichen»
Der Regierungsrat setzt in im Bereich der Depressions- und Suizid-Prävention bei Kindern und Jugendlichen vor allem auf eine Stärkung der Prävention sowie der Früherkennung und Frühintervention. Die Information über die Handlungsmöglichkeiten und die bestehenden Angebote ist zu verbessern. Zudem will der Regierungsrat die Angebote und Ressourcen überprüfen und gegebenenfalls optimieren lassen. Er beauftragt die Schulgesundheitskommission entsprechende Abklärungen vorzunehmen und allfällige Massnahmen vorzuschlagen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung (IVV)
Der Regierungsrat lehnt die Ergänzungen der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) ab. Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen für Bund, Kantone und IV sind mangels Nennung klarer Grundlagen nicht nachvollziehbar. Insbesondere dürfte der Aufwand bei den IV-Stellen höher ausfallen. Sofern die vorgesehenen Übergangsbestimmungen eingeführt werden, ist ohne Weiteres von einem zusätzlichen dauerhaften personellen Mehraufwand auszugehen. Dies beinhaltet die Sachbearbeitung, die Rechtsdienste, die regionalen ärztlichen Dienste sowie die Eingliederung. Es werden zahlreiche Neu- bzw. Wiederanmeldungen zu verzeichnen sein, welche im Falle einer Rentenzusprache zusätzlich regelmässig zu revidieren sein werden.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Erwachsenenschutzrechts
Das seit 10 Jahren geltende Kindes- und Erwachsenenschutzrecht soll aufgrund der Praxiserfahrungen und verschiedener parlamentarischer Anliegen verbessert werden. Im Zentrum stehen Massnahmen im Erwachsenenschutz zur Förderung der Selbstbestimmung in der Form des Vorsorgeauftrags und zur Stärkung der Solidarität in der Familie, insbesondere durch einen verbesserten Einbezug nahestehender Personen. Zudem soll der Schutz der hilfsbedürftigen Personen erhöht und die Umsetzung des geltenden Rechts weiter optimiert werden.
Der Regierungsrat unterstützt die Revisionsvorlage mit wenigen Anpassungsvorschlägen.