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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Landratsvorlagen (Link)
Zwischenbericht zum Postulat 2023/59: «Baselbieter runder Tisch Entlastung Notfall UKBB»
Der Regierungsrat hat mit Akteuren im Baselbiet, welche die allgemeine ambulante kinderärztliche Grundversorgung erbringen, einen runden Tisch organisiert. Dabei wurde besprochen, wie durch eine bessere Angebotskoordination die Überlastung auf der Notfallstation des Universitätskinderspitals beider Basel (UKBB) in Zukunft reduziert werden kann. Ein Lösungsansatz ist die Einrichtung einer Notfall-Permanence des UKBB in Basel. Ein weiterer Ansatz ist der Aufruf und die regelmässige Information an zuweisende Fachpersonen, dass Patientinnen und Patienten bei «weniger dringenden Erkrankungen» oder lediglich «klinisch-administrativen Problemen» nicht in die hochinstallierte Notfallstation des UKBB verwiesen werden sollen. Geeignet hierfür sind vielmehr Einrichtungen der niedergelassenen Ärzteschaft, Institutionen wie die Kindertagesklinik (KTK) in Liestal oder die erwähnte Permanence. Der runde Tisch soll weitergeführt werden.
Berichterstattung 2022 der Universität Basel
Der Regierungsrat hat gemäss den Bestimmungen des Universitätsvertrags den Jahresbericht sowie den Leistungsbericht 2022 der Universität Basel zur Kenntnis genommen und seinen Bericht an den Landrat verabschiedet. Das erste Berichtsjahr der Leistungsperiode 2022–2025 verlief gemäss der strategischen Planung und den Vorgaben des Leistungsauftrags erfolgreich.
Berichterstattung 2022 der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)
Der Regierungsrat hat die Berichterstattung der FHNW zum zweiten Jahr der Leistungsauftragsperiode 2021–2024 zur Kenntnis genommen und seinen Bericht an den Landrat verabschiedet. Nicht zufriedenstellend ist die Entwicklung der Neueintritte und damit die Entwicklung im Kerngeschäft Ausbildung, welche zum zweiten Jahr in Folge rückläufig ist. Die FHNW hat bereits Massnahmen angekündet bzw. initiiert.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit
Der Regierungsrat erachtet den vorliegenden Verordnungsentwurf über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit als stringente Umsetzung der Gesetzesbestimmungen. Inwiefern sich diese eher komplizierte Lösung als zielführend erweist, hängt künftig besonders vom Willen der Versicherungsbranche ab, sich an die allgemeinverbindlich erklärten Regeln zu halten und davon, ob Verstösse konsequent sanktioniert werden können.
Stellungnahme an den Bund: Konkretisierung der Gesetzesvorgaben über die Auswertung von Datenträgern im Asylverfahren
Mit der Änderung des Asylgesetzes im Oktober 2021 beschlossen die eidgenössischen Räte, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) künftig Daten auf Handys oder Computern auswerten kann, wenn die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg von Asylsuchenden nicht anders feststellbar sind. Zur Umsetzung dieser Gesetzesänderung ist auf Verordnungsebene insbesondere festzulegen, welche Personendaten auf elektronischen Datenträgern von Asylsuchenden ausgewertet werden dürfen. Zudem müssen Betroffene zu Beginn des Asylverfahrens über die Möglichkeit der Datenauswertung und über die Folgen einer verweigerten Auswertung informiert werden. Weitere Verordnungsregelungen betreffen die notwendigen Informationen an die betroffenen Personen und die Verhältnismässigkeitsprüfung.
Der Regierungsrat stimmt in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement den entworfenen Verordnungsregelungen zur Umsetzung der Gesetzesvorgaben grundsätzlich zu.
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz
Straftaten von Personen, die vor und nach Vollendung ihres 18. Altersjahrs straffällig geworden sind, sollen neu grundsätzlich getrennt beurteilt und sanktioniert werden. Wegen der formellen Trennung der Strafverfahren können Sanktionen nach dem Jugendstrafgesetz und dem Strafgesetzbuch aufgrund von mehreren Urteilen aus dem gleichen Kanton oder aber aus verschiedenen Kantonen zum gleichzeitigen Vollzug zusammentreffen. Für diese Fälle sind insbesondere der Vollzug dieser Sanktionen zu koordinieren sowie die Zuständigkeiten zum Vollzug zu regeln.
Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Verordnungsrevision grundsätzlich, wie er dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement in seiner Stellungnahme mitteilt. Er regt aber an, in den Detailbestimmungen diverse Unklarheiten aus der Praxis klarer zu regeln, um Rechtssicherheit zu schaffen.