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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Ausweisungen aus dem Swisslos Fonds
Der Regierungsrat hat am 27. Juni 2023 aus dem Swisslos-Fonds für verschiedene Projekte Mittel in der Höhe von insgesamt 1'370'500 Franken bewilligt. Details unter: Swisslos-Fonds.
Teilrevision der Verordnung zum Personalgesetz
Mit einer Änderung des Anhangs I der Personalverordnung hat der Regierungsrat die Modellumschreibungen betreffend die Heilpädagogik im Vorschul- und Schulbereich, die Logopädie und die Sozialpädagogik im Schulbereich angepasst.
Die Modellumschreibungen betreffend die Heilpädagogik im Vorschul- und Schulbereich sowie betreffend die Logopädie treten per 1. August 2023 in Kraft, während die Modellumschreibung betreffend die Sozialpädagogik im Schulbereich per 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.
Kantonale Vernehmlassung (Link)
Anhörung zur Anpassung der ambulanten Pflegenormkosten
Gemäss Gesetz müssen die ambulanten Pflegetarife per 1. Januar 2024 neu festgelegt werden. Die Fachkommission Gesundheit und Alter schlägt dem Regierungsrat vor, den bestehenden Tarif um fünf Prozent auf durchschnittlich 83.12 Franken zu erhöhen. Dieser Anstieg zusammen mit dem starken Wachstum der ambulant erbrachten Pflegeleistungen führt bei den Gemeinden im Vergleich zu 2021 zu Mehrkosten im Umfang von rund 8,083 Millionen Franken. Das sind 27.08 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Der Regierungsrat hat davon Kenntnis genommen und gibt die Vorlage zur Anhörung bei Gemeinden und ambulanten Pflegeinstitutionen frei. Mit einem definitiven Entscheid des Regierungsrats ist im Herbst 2023 zu rechnen.
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2023/166: «Hart aber fair – Fragen zur Arbeitsmarktintegration von in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen»
Vor dem Hintergrund des starken internationalen Wettbewerbs um die besten Fachkräfte ist die regionale Wirtschaft auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen, unter anderem auf Fachkräfte aus Drittstaaten (ausserhalb EU/EFTA-Raum) mit Schweizer Hochschulabschluss. Der Regierungsrat weist in der Beantwortung der Interpellation darauf hin, dass im Kanton Basel-Landschaft in den letzten Jahren keine diesbezüglichen Aufenthaltsbewilligungen verwehrt worden sind.
Beantwortung der Interpellation 2023/255: «Baurechtsparzelle 1536 im Hafen Birsfelden»
Vor dem Hintergrund des Masterplans und der Absichtserklärung zum Hafengebiet Birsfelden sowie des Nationalstrassenprojekts Rheintunnel beantwortet der Regierungsrat die vorliegenden Fragen rund um die Baurechtsparzelle 1536 im Hafen Birsfelden. Der Vergabeentscheid erfolgte gestützt auf ein Beurteilungsraster mit areal-, firmen- und projektspezifischen Kriterien. Für den Kanton Basel-Landschaft ist die Realisierung des Rheintunnels als Schlüsselinfrastruktur von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Prosperität der Region und stellt sich daher auch im Rahmen des Nationalstrassennetzes als ein Projekt von nationaler Bedeutung dar.
Beantwortung der Interpellation 2023/284: «Kürzere Frist für B-Ausweis»
Der Regierungsrat zeigt in der Interpellationsantwort die Prozesse bei der Beantragung eines B-Ausweises durch vorläufig aufgenommene Personen auf. Eine Praxisänderung wurde in diesem Jahr bereits vorgenommen, und es wird bei Antritt einer Lehre auf das Kriterium der vollständigen wirtschaftlichen Integration verzichtet. Hingegen erachtet der Regierungsrat die Praxis, dass zum Zeitpunkt der Gesuchstellung eine zwölfmonatige Unabhängigkeit von der Sozialhilfe besteht, für sinnvoll und hält daran fest.
Beantwortung der Interpellation 2023/142: «Mobilfunkantennen auf dem Gymnasium Liestal»
Der Regierungsrat erläutert, dass der Verfahrensablauf und die Publikation von Baugesuchen standardisiert ist und überdies die gesetzlichen Fristen einzuhalten sind. Dies gilt auch für Gesuche von Mobilfunksendeanlagen. Darüber hinaus wird die Mobilfunksendeanlage in ein Qualitätssicherungssystem eingebunden. Dieses stellt sicher, dass die Sendeanlage bewilligungskonform betrieben und die Grenzwerte der NISV eingehalten werden.
Landratsvorlagen (Link)
Stellungnahme zum Bericht der GPK betreffend Vergabe von Geldern für wissenschaftliche Studien anlässlich der COVID-19-Pandemie
Der Regierungsrat hat zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) betreffend Vergabe von Geldern für wissenschaftliche Studien anlässlich der COVID-19-Pandemie Stellung genommen. Er erwähnt unter anderem Beurteilungen durch externe Fachleute, welche den Regierungsrat in der Ansicht bestärken, dass der Einbezug wissenschaftlicher Expertisen ein richtiger Ansatz zur Pandemiebewältigung sein kann und dass bei der Vergabe entsprechender Projekte – insbesondere in aussergewöhnlichen Situationen – zuweilen innovative Wege beschritten werden müssen. In jedem Fall lagen vor der Durchführung wissenschaftlicher, klinischer Studien an Probanden die entsprechenden Bewilligungen der zuständigen Ethikkommissionen vor.
Bericht zum Postulat 2021/441: «Präzisierung EGStPO bezüglich ‘Verfahren aus einer Hand’»
Im Bericht zum Postulat legt der Regierungsrat den Stand des Projekts «Organisationsüberprüfung Staatsanwaltschaft – Polizei; Analyse der Schnittstellen» dar und zeigt auf, welche Schritte zur Erreichung von möglichst effizienten und effektiven Untersuchungs- und Ermittlungshandlungen bereits erfolgt sind und noch erfolgen werden.
Sammelvorlage betreffend 13 Schlussabrechnungen von Verpflichtungskrediten bzw. Ausgabenbewilligungen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, 13 Schlussabrechnungen für die Abrechnungsperiode Oktober 2022 bis Mai 2023 zuzustimmen.
Bericht zum Geschäftsjahr 2022 der BLT Baselland Transport AG
Der Regierungsrat hat den Geschäftsbericht 2022 der BLT Baselland Transport AG zur Kenntnis genommen und an den Landrat weitergeleitet.
Geschäftsbericht 2022 der kantonalen Finanzkontrolle
Der Regierungsrat hat den Geschäftsbericht der kantonalen Finanzkontrolle zur Kenntnis genommen und an den Landrat weitergeleitet.
Jahresbericht 2022 der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat den Jahresbericht 2022 der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft genehmigt und zur Kenntnisnahme an den Landrat weitergeleitet.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Automobilsteuerverordnung betreffend Aufhebung der Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer
Der Bund erhebt bei der Einfuhr von Automobilen und bei der Herstellung von Automobilen im Inland für den Personen- oder Warentransport eine Automobilsteuer in der Höhe von 4 Prozent des Fahrzeugwertes. Elektroautomobile sind gemäss Automobilsteuergesetz seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 von der Steuer befreit. Der Bundesrat verfolgte mit der Steuerbefreiung insbesondere das Ziel, marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität zu geben.
Nun will der Bund die Befreiung der Elektromobile von der Automobilsteuer auf den 1. Januar 2024 aufheben. Der Bund begründet diesen Schritt unter anderem mit den enormen Steuerausfällen sowie damit, dass auch diese Fahrzeuge zur Finanzierung der Strassen beitragen sollen.
Der Regierungsrat kann nachvollziehen, dass der Bund seine Steuerausfälle reduzieren will und befürwortet im Grundsatz die Aufhebung der Steuerbefreiung. Der Regierungsrat regt aber an, dass der Bund eine nur teilweise Aufhebung der Befreiung prüfen soll und/oder auch die Erhöhung der Automobilsteuer für mit fossilen Brennstoffen betriebene Fahrzeuge als Kompensation für die Steuerausfälle, welche durch die Steuerbefreiung der Elektroautomobile resultieren.
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Verordnung über die berufliche Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sowie weiterer Verordnungen
Der Regierungsrat stimmt den Änderungen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), der Verordnung über die berufliche Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) sowie weiterer Verordnungen grundsätzlich zu.
Stellungnahme an den Bund: Änderung Verordnung WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln
Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen bei der Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln mit zusätzlichen Mengen bei Speiseölen und -fetten sowie Getreide, dafür weniger Lagermengen bei Proteinträgern zu Futterzwecken. Zudem unterstützt er die Anträge der Schweizerischen Rheinhäfen, dass der Bund beim Aufbau und der Planung von Pflichtlager-Infrastrukturen die Anbindung an die Verkehrssysteme sowie die notwendige Finanzierung der Pflichtlagerhaltung sicherstellt.
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz
Der Regierungsrat begrüsst das Ziel der Verordnungsrevision, wonach Jugendliche ab 15 Jahren auch im Rahmen von «Brückenangeboten» ausserhalb der beruflichen Grundbildung gefährliche Arbeiten ausführen dürfen. Der Regierungsrat spricht sich dafür aus, dass zum Schutz der Jugendlichen bei solchen Massnahmen sämtliche in der Revisionsvorlage aufgeführten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Er steht deshalb der Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen im Fall von fehlenden Bildungsbewilligungen ablehnend gegenüber. Der Umstand, dass Schnupperlehren nicht unter die neue Regelung fallen werden, sollte im Sinne der Rechtssicherheit und aufgrund der praktischen Relevanz explizit im Verordnungstext festgehalten werden.
Stellungnahme an den Bund: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE)
Der Regierungsrat stimmt den geplanten Teilrevisionen der Energieverordnung (EnV), der Energieförderungsverordnung (EnFV), der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) sowie der Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV) zu.
Stellungnahme an den Bund: 19.409 n Pa. Lv. Bregy. Kein «David gegen Goliath» beim Verbandsbeschwerderecht
Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Änderung von Art. 12 Abs. 1bis NHG betreffend Einschränkung Verbandsbeschwerdelegitimation ab. Für den Kanton Basel-Landschaft weist das Begehren keine Relevanz auf. Ausserdem würde die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts auf Bundesebene zu einer grossen Diskrepanz zwischen den bundesrechtlichen und den kantonalen Regelungen bzw. zu Rechtsunsicherheit führen.
Stellungnahme an den Bund: Inkraftsetzung der Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung
Der Regierungsrat bevorzugt ein Inkrafttreten aller Revisionsbestimmungen per 1. Januar 2025 gegenüber der Variante mit einem gestaffelten Inkrafttreten in Einzelschritten. Dies gibt den Beteiligten genügend Vorbereitungszeit und ist weniger kompliziert.