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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassung (Link)
Kantonale Vernehmlassung: Festlegung Unter- und Obergrenze für den Bedarf an stationären Pflegeplätzen pro Versorgungsregion
Erstmals hat der Kanton die Festlegung der Unter- und Obergrenze für den Bedarf an stationären Pflegeplätzen mit den Versorgungsregionen gemeinsam geplant. Der Fachverband Curaviva BL war als Vertretung der Pflegeinstitutionen ebenfalls einbezogen. Die Festlegung der Unter- und Obergrenze soll per 1. Januar 2024 erfolgen. Der vom Regierungsrat genehmigte Entwurf geht nun in eine zweimonatige Anhörung bei den Gemeinden und den Leistungserbringern.
Kantonale Vernehmlassung: Änderung der Verordnung über die Pflegeheimliste
Um einen Überblick über die Anzahl bewilligter Betten im Kanton Basel-Landschaft zu erhalten, wird regelmässig der Bestand an Betten in den Alters- und Pflegeheimen, welche eine Leistungsvereinbarung mit einer Versorgungsregion oder einer Gemeinde haben, überprüft. Der Regierungsrat hat von den vorgesehenen Änderungen Kenntnis genommen und gibt die Vorlage in die Anhörung bei den Baselbieter Gemeinden und Versorgungsregionen. Ebenfalls eingeladen zur Anhörung werden die stationären Pflegeeinrichtungen und die Spitäler, welche bisher auf der Pflegeheimliste waren sowie die Kantone Basel-Stadt und Solothurn.
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2023/342: «Videoüberwachung an kantonalen und kommunalen Schulen»
Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass bis auf Weiteres auf den Einsatz von Videoüberwachungssystemen bei kantonalen Schulen verzichtet wird, u.a. weil der Nutzen nicht eindeutig erwiesen ist und um die Privatsphäre zu schützen.
Beantwortung der Interpellation 2023/253: «Vorgehen betreffend Schutzsuchende mit Status S, welche eine Lehre antreten oder abschliessen möchten»
Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt Jugendliche mit Schutzstatus S in seinen Regelstrukturen. Sobald Jugendliche über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verfügen, werden sie von der Berufsberatung am Zentrum für Brückenangebote oder durch die kantonale Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung über ihre Möglichkeiten informiert und beraten. Im Sommer 2023 konnten sechs Jugendliche aus der Ukraine eine Lehre beginnen.
Beantwortung der Interpellation 2023/244: «Indikation Privatschule, wie weiter?»
Die integrative spezielle Förderung hilft Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Lern- oder Leistungsvermögen bzw. in der sozialen und emotionalen Kompetenz oder mit einer besonderen kognitiven, musischen oder sportlichen Begabung ihre Fähigkeiten soweit als möglich innerhalb der öffentlichen Schulen zu entwickeln. Nach dem Grundsatz «Integration vor Separation» haben integrative Unterstützungsformen an allen Schulen Priorität. In besonderen Fällen können Schülerinnen und Schüler einer Privatschule zugewiesen werden.
Beantwortung der Interpellation 2023/241: «Förderung des Lehrlingsangebots im Kanton BL»
Die Berufsbildung ist eine verbundpartnerschaftliche Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die grosse Mehrheit der Ausbildungsbetriebe die Arbeit der Berufsbildnerinnen und -bildner anerkennen und wertschätzen. Die in den vom Bund erlassenen Bildungsverordnungen für die einzelnen Berufe klar umschriebenen Aufgaben und Kompetenzen der Verbundpartner lassen keine weiterreichenden gesetzlichen Regelungen auf kantonaler Ebene zu.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2022/69: Keine Schulleitungskleinstpensen»
Eine Datenauswertung des Amts für Volksschulen zu den Schulleitungspensen auf Volksschulstufe hat ergeben, dass lediglich 8,4 Prozent der Primar- und 4 Prozent der Sekundarschulleitungen in einem Pensum von unter 30 Prozent als Schulleitungen arbeiten. Der Regierungsrat sieht daher aktuell keinen Bedarf, die Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate dergestalt anzupassen, dass Kleinstpensen für Schulleitungen mindestens 30 Prozent umfassen müssen.
Bericht zum Postulat 2021/388: «Zuweisungen von Schüler*innen: Tragfähige Lösungen fürs Baselbiet»
Das Postulat fordert, im Rahmen einer Auslegeordnung zu prüfen, ob das Zuweisungsverfahren verbessert werden kann. In seiner Beantwortung zeigt sich der Regierungsrat überzeugt, dass mit den vorgeschlagenen und teilweise bereits in Umsetzung begriffenen Massnahmen die Anzahl von unfreiwilligen Zuweisungen weiter reduziert werden kann.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung
Der Regierungsrat begrüsst die zeitliche Ausdehnung der steuerlichen Verrechnung von Geschäftsverlusten von bisher sieben neu auf zehn Jahre. Diese Massnahme fördert einerseits den Wirtschaftsstandort Schweiz und nimmt andererseits vermehrt Rücksicht auf wirtschaftlich schwächere Geschäftsjahre der betroffenen Unternehmen.
Stellungnahme an den Bund: Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER für die Jahre 2025‒2036
Der Regierungsrat begrüsst den Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER. Das Forschungsprogramm weist einen starken Technologiefokus auf. Der Regierungsrat empfiehlt, verstärkt sozioökonomische Aspekte zu erforschen.
Stellungnahme an den Bund: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024
Der Regierungsrat erachtet die Änderung der Altlastenverordnung hinsichtlich des Wiedereinbaus von behandeltem Aushubmaterial im Rahmen von Sanierungsmassnahmen als nicht zielführend. Die vorgesehene Neuerung kommt einer Abkehr vom Grundsatz der nachhaltigen Beseitigung von Altlasten gleich. Den vorgeschlagenen Änderungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung über Batterien stimmt der Regierungsrat mehrheitlich zu. Ebenso begrüsst er die Anpassungen der Bestimmungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung über Kältemittel. Für die Umsetzung erwartet er vom Bund insbesondere die Festlegung angemessener Übergangsfristen, damit nachteilige Auswirkungen für betroffene KMU möglichst begrenzt werden können.
Stellungnahme an den Bund: Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele
Das eidgenössische Parlament hat am 30. September 2022 das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz sollen Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen geschützt werden, die ihre Entwicklung gefährden können. Der Bund hat eine Verordnung ausgearbeitet, in welcher insbesondere die Durchführung der Alterskontrollen und von Testkäufen geregelt wird.
Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Verordnungsrevision grundsätzlich. Er regt aber an, die Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen effizienter zu organisieren. Im Übrigen schlägt der Regierungsrat in den Detailbestimmungen diverse Umformulierungen vor.
Stellungnahme an den Bund: Verkehrsflächen für den Langsamverkehr
Die vorgeschlagene Revision beinhaltet eine Anpassung der fahrzeugtechnischen Vorschriften, der Kategorisierung, der Verhaltensvorschriften und der Führerausbildung der zum Verkehr auf Radverkehrsflächen berechtigten Kleinfahrzeuge. Der Bundesrat will zudem die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Radstreifen mit baulichen Elementen schützen und um spezifische Parkierungsflächen für Cargobikes und Bikes mit einem Anhänger einrichten zu können. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Verordnungsrevision grundsätzlich. Er betont aber, dass bauliche Massnahmen die Notfallfahrzeuge von Feuerwehr, Sanität usw. nicht behindern dürfen. Im Weiteren wird die vorgeschlagene Begleitpflicht von Jugendlichen durch Erwachsene abgelehnt. Eine auf eine bestimmte Altersgruppe und eine bestimmte Fahrzeugkategorie beschränkte Helmpflicht wird als nicht realistisch beurteilt. Entweder sollen solche Pflichten gar nicht oder für alle gelten.
Stellungnahme an den Bund: Abkommen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Für die Ausübung sogenannt reglementierter Berufe gibt es Vorschriften zur notwendigen Berufsqualifikation. Diese Vorschriften können sich je nach Land unterscheiden, weshalb eine gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Berufsqualifikationen notwendig ist, damit Schweizer Fachleute diesen Beruf im Ausland ausüben und umgekehrt ausländische Fachleute ihren Abschluss in der Schweiz anerkennen lassen können. Den Entwurf eines solchen Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen mit dem Vereinigten Königreich hat der Bund den Kantonen zur Vernehmlassung zugestellt. Das Abkommen ersetzt ein bereits existierendes, aber zum 1. Januar 2025 auslaufendes Abkommen. Der Regierungsrat beurteilt das Abkommen als sehr wichtig und meldet dem zuständigen Departement daher seine Zustimmung.
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (Nutzung sozialer Medien durch die Bundesverwaltung)
Der Regierungsrat begrüsst die Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) mit Regelungen zur Nutzung der Social-Media-Kanäle durch die Bundesverwaltung.