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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2023/251 «Fachkräftemangel im Forstberuf»
Der Regierungsrat ist sich der besonderen Situation und Ausprägung des Fachkräftemangels in der Waldwirtschaft bewusst. Er verweist darauf, dass der Kanton bereits einige Massnahmen trifft, um diesen Fachkräftemangel zu mildern. Er verweist aber darauf, dass die Entwicklung und Organisation der betrieblichen Strukturen und damit verbunden das Schaffen von attraktiven und deren marktgerechte Entlöhnung Sache der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer ist. Er lädt diese ein, von den bestehenden Beratungs- und Beitragsangeboten des Kantons aktiv Gebrauch zu machen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an Bund: Änderung Ergänzungsleistungsgesetz (betreutes Wohnen)
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Förderung des betreuten Wohnens. Damit können Heimeintritte verzögert oder gar vermieden werden. Allerdings ist der Regierungsrat nicht einverstanden mit der vom Bund vorgeschlagenen Umsetzung über die Krankheits- und Behinderungskosten. Störend daran ist der administrative Aufwand bei der Vergütung jeder einzelnen Leistung und der Umstand, dass sich der Bund nicht an den Kosten beteiligt. Zudem schafft die Vorlage in manchen Bereichen Fehlanreize bei der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten, welche die Kantone zu tragen hätten.
Stellungnahme an den Bund: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier
Der Regierungsrat schliesst sich der Stellungnahme und den Anträgen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren vom 8. September 2023 an, welche die umfassende Revision über das elektronische Patientendossier (EPD) grundsätzlich begrüsst. Er bemängelt jedoch ebenfalls, dass der Vorentwurf die Aufgabenteilung von Bund und Kantonen nur teilweise regelt und grundsätzliche Fragen der Governance nicht beantwortet. Der Regierungsrat beantragt insbesondere eine Option, die den Zusammenschluss der Stammgemeinschaften in eine einzige EPD-Betreiberinstitution, welche im Auftrag des Bundes tätig ist, weiterverfolgt. Dies auch im Hinblick der Weiterverfolgung des Opt-Out-Modells. Die Finanzierung des Betriebs sowie der Weiterentwicklung des EPD soll durch den Bund erfolgen. Die Anschlusspflicht der stationären Leistungserbringer, Pflegeheime und ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen ist im EPDG zu verankern.
Stellungnahme an den Bund: Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve)
Der Regierungsrat begrüsst die vorgesehenen Änderungen im Grundsatz. Er steht dem Einsatz fossil betriebener Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen) als ergänzende Reserve-Kraftwerke sowie der vorgesehenen Förderung solcher Anlagen aus dem Netzzuschlag kritisch gegenüber. Er beantragt, von einer Förderung solcher Anlagen, welche nicht auf in der Schweiz gelagerten Brennstoffen zurückgreifen können, abzusehen und die Regeln für neu geplante Reservekraftwerke so auszugestalten, dass diese grundsätzlich auch mit erneuerbaren Brenn- und Treibstoffen betrieben werden können.
Stellungnahme an den Bund: Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen
Der Regierungsrat unterstützt die Vorlagen grundsätzlich. Er fordert aber eine substanzielle Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Leistungsvereinbarung 2025–2028, um einen Investitionsstau zu verhindern. Bahnbetrieb und Substanzerhalt müssen schweizweit mindestens auf dem aktuellen Qualitätsniveau gehalten werden.
Stellungnahme an den Bund: Finanzierung der COVID-19-Impfung
Der Regierungsrat stimmt der Verlängerung der Finanzierung der COVID-19-Impfung durch den Bund grundsätzlich zu. Er plädiert dafür, dass die Kostenübernahme durch den Bund auch für COVID-19-Impfungen verlängert werden soll, welche von Apothekerinnen und Apothekern durchgeführt werden. Diese können u.a. als niederschwellige Anbieter von Impfleistungen ein essentieller Bestandteil der Impfdispositive auch für die Kampagne 2023/24 sein. Zudem wird mit der Fortführung des bestehenden Regimes auch der wirkungsvolle Beitrag der Apothekerinnen und Apotheker weiterhin ermöglicht, welcher zur Entlastung des Gesundheitssystems beiträgt und zusätzliche Impfkapazitäten im Kanton aufrechterhält.