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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2023/487: «Aktuelle Situation der Leistungsvergütung im Bereich der ambulanten Physiotherapie»
In seiner Antwort auf die Interpellation 2023/487 kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass der Kanton derzeit keine Möglichkeit sieht, auf eine Tariferhöhung in der Physiotherapie hinzuwirken.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht der Fluglärmkommission zu den Jahren 2021 und 2022
Der Regierungsrat hat die Berichte der Fluglärmkommission über den Stand der Bemühungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung in den Jahren 2021 und 2022 zur Kenntnis genommen und an den Landrat verabschiedet. Mit der anstehenden Überarbeitung des Lärmvorsorgeplans erwartet der Regierungsrat, dass die Anstrengungen zur Fluglärmreduktion insbesondere in den sensiblen Nachtstunden konsequent fortgeführt werden. Ebenso sollen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den in den letzten Jahren gestiegenen Anteil an Südlandungen wieder zu senken.
Regierungsrat beantragt beim Landrat 4,4 Millionen Franken für die nächste Programmperiode «Waldpflege im Klimawandel»
Der Regierungsrat überweist dem Landrat eine Vorlage zur Finanzierung der Periode 2024–2027 des Programms «Waldpflege im Klimawandel». Beantragt werden damit Mittel im Umfang von insgesamt 4,38 Mio. Franken für Beiträge an Waldpflegemassnahmen mit dem Ziel, die Wälder im Kanton an die klimatisch veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)
Der Bundesrat schlägt vor, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung explizit im Zivilgesetzbuch zu verankern. Er setzt damit einen Auftrag des Parlaments um. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, in der Erziehung weder körperliche Bestrafungen noch andere Formen entwürdigender Gewalt anzuwenden.
Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich die vorgeschlagene Gesetzesrevision, wie er dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement in seiner Vernehmlassungsantwort mitteilt. Er beantragt, ausdrücklich ins Gesetz zu schreiben, dass das Kind ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung hat, und dass sich die Eltern und Kinder nicht nur an Beratungsstellen wenden, sondern auch weiterführende Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen können.