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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Regierungsbulletin vom 21. November 2023
Keine Rückgabe des Spitalareals Laufen an alle Gemeinden des Laufentals geplant
Der Regierungsrat hat ein Schreiben der Einwohnergemeinde Röschenz beantwortet. Diese ersuchte den Regierungsrat, die Parzellen des ehemaligen Spitalareals Laufen an alle Laufentaler Gemeinden zurückzugeben, sofern die Parzellen nicht für ein Spital oder ein entsprechendes Gesundheitszentrum verwendet würden. In seiner Antwort hielt der Regierungsrat fest, dass keine Rechtsgrundlage für dieses Anliegen bestehe. Das Eigentum am Land lag vor dem Bau des Spitals in den 1950er-Jahren nicht bei allen Laufentaler Gemeinden, sondern bei der Burgergemeinde Laufen-Stadt und der Einwohnergemeinde Laufen. Mittlerweile haben alle Organe des Kantons und der beiden Gemeinden einer Vereinbarung zur Rückgabe des Areals zugestimmt. Da gegen den Beschluss der Einwohnergemeinde-Versammlung das Referendum ergriffen wurde, kommt es in Laufen am 17. Dezember 2023 zur Volksabstimmung.
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2023/442: «Engagement der Primeo Energie bei der ENAG und Verlängerung des Bezugsvertrags mit der EDF für französischen Atomstrom»
Der Regierungsrat begrüsst das Engagement der Primeo AG zur Stärkung der Versorgungssicherheit mit Strom insbesondere im Winter. Treten die vom Landrat unlängst beschlossenen Änderungen des kantonalen Energiegesetzes in Kraft, kann der Regierungsrat künftig auch hinsichtlich der Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen auf die Netzbetreiber Einfluss zu nehmen.
Beantwortung der Interpellation 2023/463: «Kantonale Wegweisungen»
Der Regierungsrat erläutert die Unterschiede zwischen den aktuell bestehenden migrationsrechtlichen und polizeilichen Massnahmen, die nur vorläufig erfolgen können. In einer aktuell laufenden Polizeigesetzrevision werden unter anderem diese Massnahmen thematisiert und allfällige Anpassungen geprüft.
Beantwortung der Interpellation 2023/468: «UKBB definitiv ohne Parkhaus»
Der Regierungsrat teilt die Einschätzung, dass die aktuelle Parkierungssituation am UKBB weiterhin unbefriedigend ist und tritt gegenüber dem Kanton Basel-Stadt für eine Verbesserung in zwei Schritten ein. Im Jahr 2024 sollen in unmittelbarer Nähe zum UKBB rund 30 oberirdische Parkplätze realisiert werden, um den ausgewiesenen Bedarf an Kurzzeit-Parkplätzen abzudecken. In einem zweiten Schritt erwartet die Regierung mit Nachdruck, dass das Projekt Tschudi-Parking umgesetzt wird.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2021/734 «Präventionsranger Wald
Der Regierungsrat nimmt Stellung zum Antrag, im Kanton Basel-Landschaft in den Schulen zur Sensibilisierung der Jugendlichen «Präventionsranger Wald» einzusetzen. Er verweist in seiner Antwort darauf, dass die Anliegen des Postulats im Massnahmenplan zur Umsetzung des Leitbilds für den Wald in den beiden Basel enthalten sind.
Bericht zum Postulat 2022/44: «30’-Takt im ÖV-Nachtnetz»
Der Regierungsrat hält in seinem Bericht fest, dass mit der Angleichung der Nachtnetzlinien an die Tagesnetzlinien per 10. Dezember 2023 Verbesserungen beim Nachtangebot umgesetzt werden. Ausserdem hat er abklären lassen, ob in den Wochenendnächten ein ausreichendes Fahrgastpotenzial für einen 30-Minuten-Takt besteht. Der Regierungsrat erachtet eine Verdichtung des Nachtangebots zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zweckmässig.
Bericht zum Postulat 2022/308: «Redundante Internet-Versorgung im Krisen-/Katastrophenfall?»
Der Regierungsrat anerkennt grundsätzlich einen Bedarf, um eine redundante Internet-Versorgung im Ereignisfall sicherzustellen. Nach erster Prüfung zweier Möglichkeiten sollen nun weitere Abklärungen für ein satellitengestütztes Internet mit lokaler Verbreitung im Krisen-/Katastrophenfall vorgenommen werden.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative
Der Regierungsrat hat zuhanden des Bundesrats die Vernehmlassungsantwort zum Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) formuliert. Der Regierungsrat stimmt der Vorlage grundsätzlich zu, bittet den Bund jedoch, der ausführlichen Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren vom 19. Oktober 2023 zu folgen.
Stellungnahme an den Bund: Änderung von Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten
Der Kanton Basel-Landschaft begrüsst die geplante Änderung der Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten grossmehrheitlich. In seiner Stellungnahme fordert er jedoch auch, auf die geplante Ausnahmereglung für die Einfuhr von Hormonfleisch sowie für das Ausstellen von Heimtierausweisen für Tierhalter ohne Wohnsitz in der Schweiz zu verzichten sowie zur Eindämmung des illegalen Handels mit Tieren die Verantwortung insbesondere auch des Käufers/der Käuferinbei der Einfuhr von Tieren in die Revision aufzunehmen.
Stellungnahme an den Bund: 20.406 n Pa. Iv. Silberschmidt: «Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein.»
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft anerkennt die grundsätzlichen Anliegen der parlamentarischen Initiative zur zeitnahen Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigung auch an Personen, die aus einer arbeitgeberähnlichen Stellung heraus arbeitslos werden, sowie zur Reduktion des Missbrauchsrisikos. Der Regierungsrat ist jedoch der Meinung, dass die heutige Regelung die Rechte und Interessen dieser Arbeitnehmerkategorien sachgerecht berücksichtigt, in der Praxis etabliert ist und in den meisten Fällen eine rasche Anspruchsgewährung ermöglicht, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem würden die von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) vorgeschlagenen Umsetzungsvarianten zu einem unverhältnismässig hohen zusätzlichen Abklärungs- und Kontrollaufwand führen. Aus diesen Gründen spricht sich der Regierungsrat für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung aus und lehnt sowohl die Mehrheits- als auch die Minderheitsvariante ab. Für den Fall, dass die SGK an einer Umsetzungsvariante festhalten sollte, bevorzugt der Regierungsrat die Mehrheitsvariante mit Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse und vertiefter Prüfung zur Missbrauchsverhinderung. Die Minderheitsvariante wird aus Praktikabilitätsgründen abgelehnt.