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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassung (Link)
Wiedereinsetzung der Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich geht in die Anhörung
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung) zur Anhörung freigegeben. Vorbehältlich der Beschlüsse des Landrates zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes handelt es sich dabei um eine Wiedereinsetzung der Zulassungsverordnung, da diese nach dem Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 18. Januar 2023 im Kanton Basel-Landschaft sistiert wurde. Im Hinblick auf die geplante Wiedereinsetzung der Zulassungsverordnung per 1. April 2024 soll den Anspruchsgruppen des Kantons von Dezember 2023 bis Februar 2024 mittels Anhörung die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2023/499: «Stopp den Prämienanstieg – EFAS: Einheitliche Finanzierung ambulant – stationär»
Sollte EFAS in nächster Zeit von den eidgenössischen Räten beschlossen werden, wird der Regierungsrat im Rahmen der voraussichtlichen Übergangsfrist bis zum Jahr 2028 vorausschauend zusätzliche Massnahmen prüfen, um die kostendämpfenden Effekte der Reform zeitnah zu realisieren.
Beantwortung der Interpellation 2023/488: «Baustellen und Umsatzeinbussen: Entschädigung für Gewerbetreibende»
Der Kanton hält die Bauzeit von Grossprojekten möglichst kurz, damit die Belastung des Gewerbes so gering wie möglich ausfällt. Zudem wird während der Bauzeit eine Verkehrsführung angestrebt, die den einfachen Zugang für die Anwohnenden und insbesondere zum Gewerbe auch während der Bauzeit ermöglicht. Das Gewerbe wird jeweils frühzeitig informiert und in Sitzungsgremien vor der Ausführung und während der gesamten Bauzeit eingebunden.
Bericht zum Postulat 2020/448: «Auswirkungen von Homeoffice auf das Steuersystem BL»
Der Regierungsrat erachtet es nicht als erforderlich, das kantonale Steuergesetz wegen der vermehrten Homeoffice-Tätigkeit anzupassen. Insbesondere stellt er fest, dass es für Unternehmen in der Praxis nur in seltenen Fällen zu einer Verschiebung der Gewinnzuweisungen bei der interkantonalen Ausscheidung wegen Homeoffice kommt. Auf internationaler Ebene sind die diesbezüglichen Risiken grösser. Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger bestehen Spezialregelungen mit Deutschland und Frankreich. Bei unselbständig Erwerbenden kommen auch für Homeoffice die allgemeinen Regeln über die Abzugsfähigkeit von Berufskosten zur Anwendung.
Beantwortung der Interpellation 2023/485: «Wildunfälle reduzieren»
Der Regierungsrat nimmt Stellung zur Interpellation 2023/485: «Wildunfälle reduzieren». Bereits werden Massnahmen unternommen, bei denen die identifizierten Wildunfall-Hotspots priorisiert werden können. Daraus werden Massnahmen abgeleitet, um die Anzahl der Wildunfälle, insbesondere in den Bereichen der Wildtierkorridore, zu reduzieren.
Bericht zum Postulat 2022/307: «Psychiatrische Versorgung im Kinder- und Jugendalter»
Der Regierungsrat hat die Situation der psychiatrischen Versorgung im Kinder- und Jugendalter analysiert und dem Landrat ausführlich dargestellt. Die vom Landrat eingebrachten Problemstellungen werden in der Versorgungsplanung verstärkt berücksichtigt und gemeinsam mit den Leistungserbringern und dem Kanton Basel-Stadt bearbeitet.
Beantwortung der Interpellation 2023/455: «Ausbau Zählstellennetz für den Veloverkehr»
Die Zählstellen für den Veloverkehr dienen der Planung und Beobachtung der Verkehrsentwicklung im Kanton. Deren Anzahl soll in den kommenden Jahren erhöht werden. Sie sollen unter anderem die Entwicklung des Veloverkehrs präziser dokumentieren.
Beantwortung der Interpellation 2023/462: «Unterschutzstellungen gegen den Willen der Eigentümerschaft»
Der Regierungsrat führt aus, dass aufgrund eines neueren Bundesgerichtsurteils bei der Unterschutzstellung von kantonal schützenswerten Kulturdenkmälern das Einverständnis der Eigentümerschaft als Voraussetzung für die Unterschutzstellung relativiert werden muss. Das Gemeinwesen könnte ansonsten seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommen, die öffentlichen Schutzinteressen durchzusetzen. Das gleiche gilt für kommunal schützenswerte Kulturdenkmäler.
Bericht zum Postulat 2021/71: «Genügend Unterstützung für Schülerinnen, Schüler und Eltern in der Zeit der Pandemie
Der Regierungsrat legt in seiner Beantwortung dar, welche kurz-, mittel- und langfristigen Unterstützungsmassnahmen im Bereich psychische Gesundheit für Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte, Schulleitungen, Lehrpersonen, Mitarbeitende der Unterstützungsdienste wie zum Beispiel Schulsozialarbeit und Schulpsychologischer Dienst sowie Mitarbeitende der Verwaltung während der Corona-Pandemie ergriffen wurden.
Landratsvorlagen (Link)
Vertrag über den Betrieb und Unterhalt von Abwasseranlagen auf dem Gebiet des Kantons Solothurn durch den Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat zur Genehmigung den Staatsvertrag zwischen den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft über den Betrieb und Unterhalt der Abwasseranlagen auf dem Gebiet des Kantons Solothurn. Dank einem professionellen Betrieb durch das Amt für Industrielle Betriebe erhöht sich die Betriebssicherheit der Anlagen. Dies wirkt sich positiv auf die Qualität der Gewässer in beiden Kantonen aus.
Sammelvorlage betreffend zwölf Schlussabrechnungen von Ausgabenbewilligungen bzw. Verpflichtungskrediten
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat zwölf Schlussabrechnungen für die Abrechnungsperiode Juni 2023 bis Oktober 2023 zuzustimmen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie
Der Regierungsrat begrüsst die Verordnungsänderungen. Der stärkere Schutz vor Cyberbedrohungen in der Stromversorgungsverordnung ist wichtig. Der Regierungsrat stuft die vorgeschlagenen Änderungen bei der Förderung von Holzkraftwerken, Kehrichtverwertungs- und Schlammverbrennungsanlagen sowie für Klärgas- und Deponiegasanlagen als sinnvoll ein. Aus seiner Sicht fehlt für die Energieholznutzung indes eine auf das Netto-Null-Ziel ausgerichtete Strategie, welche die in der Ressourcenpolitik Holz postulierte Kaskadennutzung berücksichtigt.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes
Der Regierungsrat begrüsst im Grundsatz Regelungen, welche die angemessene Entschädigung von in der Landwirtschaft mitarbeitenden Ehepartnern im Scheidungsfall vorsehen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird jedoch abgelehnt, da sie auch über mehrere Jahre hinweg nur wenige Betriebe erreicht und der Forderung der Motion nicht gerecht wird.
Stellungnahme an den Bund: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit»
Der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» sieht vor, die Sicherstellung der Bargeldversorgung sowie die Festlegung des Frankens als Schweizer Währung von Gesetzes- auf Verfassungsstufe zu heben, wie es die Volksinitiative verlangt. Mit dem direkten Gegenentwurf sollen der erste Satz des heutigen Artikels 1 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) und der heutige Artikel 5 Abs. 2 Bst. b des Nationalbankgesetzes (NBG) auf Verfassungsstufe verankert werden. Beim Gegenentwurf würden damit heute bereits in Kraft stehende Gesetzesbestimmungen unverändert auf Verfassungsstufe gehoben. Dies hat den Vorteil, dass es bereits eine gefestigte Auslegung und Praxis zu den Bestimmungen gäbe, die durch die neue Verfassungsbestimmung bestätigt und bekräftigt würden. Mit dem direkten Gegenentwurf können somit die Anliegen der Volksinitiative mittels präziser rechtlicher Regelungen aufgenommen werden. Der Regierungsrat stimmt dem Gegenentwurf des Bundesrats in seiner Vernehmlassungsantwort zu.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung
Der Regierungsrat begrüsst das Engagement des Bundes zur Regelung der Kosten für intensive Frühinterventionen mittels Fallpauschalen. Darüber hinaus schliesst er sich der Forderung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren nach einem höheren Bundesbeitrag an die Gesamtkosten an.