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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2023/704: «Aufhebung Art. 16a ELG»
Auf Bundesebene gibt es Bestrebungen, die erst im Jahr 2021 eingeführte Rückerstattung von Ergänzungsleistungen (EL) aus dem Nachlass über 40'000 Franken wieder abzuschaffen. Der Regierungsrat spricht sich deutlich für die Beibehaltung der Rückerstattungspflicht aus. Es würden dem Kanton Basel-Landschaft und seinen Gemeinden jährliche Erträge im Umfang von mindestens vier Millionen Franken entgehen. Grundsätzlich stellt sich bei der Thematik der EL-Rückerstattung die Frage, inwiefern Erbschaften mit Steuergeldern geschützt werden sollen. Von den bisher erfolgten Rückforderungen ist der durchführenden Sozialversicherungsanstalt beispielsweise keine Rückmeldung oder Einsprache in Bezug auf eine Liegenschaft bekannt, die deswegen verkauft werden musste.
Beantwortung der Interpellation 2023/615: «Teuerungsausgleich während der Ausbildung»
Der Regierungsrat erläutert die rechtliche Situation der Anstellungsbedingungen des Bereichs «Ausbildung» und beschreibt die damit verbundenen Auswirkungen auf die Auszahlung der Teuerung.
Beantwortung der Interpellation 2023/616: «Löhne von juristischen Volontariaten»
Der Regierungsrat erläutert die rechtliche Situation der Anstellungsbedingungen des Bereichs «Volontariat» und beschreibt die damit verbundenen Auswirkungen auf die Auszahlung der Ausbildungsentschädigung. Die Überprüfung des Ausbildungsentgelts für Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende sowie Volontärinnen und Volontäre ist Teil der Etappe II des Projekts «Modernisierung Lohnsystem». Der Regierungsrat kann den Ergebnissen des Projekts nicht vorgreifen.
Beantwortung der Interpellation 2023/438: «Können bestehende und neue Baselbieter Salzkavernen für Gas- oder Wärmespeicher genutzt werden?»
Bei der Salzlaugung stand und steht die Gewinnung von Salz im Vordergrund. Mehrere der noch zugänglichen Kavernen in den Laugungsgebieten Zinggibrunn, Sulz und Grosszinggibrunn sind in einem schlechten Zustand. Sie wurden nicht im Hinblick auf eine Nachnutzung gelaugt. Sollten sie als Gasspeicher genutzt werden, bräuchte es vertiefte technische Abklärungen mit ungewissem Ausgang. Neue Kavernen hingegen könnten aus heutiger Sicht entsprechend der geplanten Nachnutzung als Gasspeicher gelaugt und genutzt werden.
Beantwortung der Interpellation 2023/465: «Flankierende Massnahmen Dornacherstrasse»
Als flankierende Massnahmen wurden bereits nach der Eröffnung des Vollanschlusses Aesch Verkehrszählungen und Wegweisungen umgesetzt. Die Verkehrszählung zeigt, dass sich der prognostizierte Verlagerungseffekt nicht wie erwartet eingestellt hat. Die Verkehrsbelastung der Dornacherstrasse ist tiefer wie erwartet. Aus diesem Grund wurden bis zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren flankierenden Massnahmen umgesetzt.
Beantwortung der Interpellation 2023/490: «Wie kontrolliert der Kanton die bei den BVB bestellten Leistungen?»
Die Leistungen den Basler Verkehrsbetrieben BVB auf basellandschaftlichem Territorium unterliegen einem Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Da der Kanton Basel-Landschaft diese Angebote nicht direkt bei der Basler Verkehrsbetrieben BVB bestellt und die Leistungen abgilt, ist auch keine direkte Einflussnahme auf das bestellte Angebot bei der BVB möglich. Die betriebliche Zuverlässigkeit und Effizienz der BVB wird aber unter anderem im Rahmen der paritätischen Kommission laufend besprochen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten hat sich der Regierungsrat bei den BVB dafür eingesetzt, dass Linien mit weniger dichtem Takt, insbesondere die Linie 33 nach Schönenbuch, auch bei personalbedingten Engpässen keine Kursausfälle mehr erleiden. Dies wurde zwischen der Gemeinde Schönenbuch und den BVB vereinbart.
Beantwortung der Interpellation 2023/493: «U-Abo für FHNW Studierende bis zu den Standorten Brugg und Olten»
Der Regierungsrat sieht keine Sonderlösung für Studierende der FHNW vor. Die Ausweitung des U-Abo-Gebiets bis nach Olten und Brugg wurde schon mehrfach geprüft und abgelehnt. Die Gültigkeit des U-Abos bis nach Olten und Brugg nur für Studierende der FHNW zu erweitern widerspricht der Gleichbehandlung, insbesondere auch von Studierenden oder Lernenden an anderen Bildungsstätten. Der Regierungsrat hält fest, dass sich die Reisekosten aus dem TNW-Gebiet von oder nach Brugg und Olten in einem ähnlichen oder sogar leicht tieferen Rahmen bewegen wie Reisen in anderen Verbundgebieten. Zudem wird per 1. April 2024 das Modulabonnement, eine Kombination aus dem U-Abo und einem Streckenabonnement, günstiger.
Beantwortung der Interpellation 2023/622: «Information der Hauseigentümer»
Bei Heizungen wird der Einfluss der anfänglichen Investition auf die gesamten Kosten über die Lebensdauer in aller Regel über- und jener der Energie- und Betriebskosten klar unterschätzt. Heizungen, die auf erneuerbaren Energien basieren, sind unter Berücksichtigung von Förderbeiträgen und Steuerersparnissen über die Lebensdauer in vielen Fällen wirtschaftlich. Unwirtschaftlich ist der Wechsel auf ein «erneuerbares» Heizsystem üblicherweise nur in speziellen Konstellationen, zum Beispiel bei sehr beengten Platzverhältnissen oder wenn der Einsatz eines «erneuerbaren» Systems aufgrund der örtlichen Verhältnisse besonders hohe Investitionen erfordert.
Beantwortung der Interpellation 2024/46: «Swisspeace – lässt sich der Regierungsrat unter Druck setzen?»
Der Regierungsrat nimmt Stellung zum ursprünglich geplanten Betriebsbeitrag an Swisspeace, der durch den Landrat aus dem Budget gestrichen wurde. Er erläutert weiter den Leistungsausweis von Swisspeace sowie die dahinterstehende Finanzierung.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2022/550 «Swisspeace: Baselland unterstützt Friedensförderung»
Der Regierungsrat berichtet zur Umsetzung des Postulats, welche mittels der Vereinbarung einer Leistungsvereinbarung mit swisspeace über einen Teil des ursprünglich geforderten Betrags hätte erfolgen sollen. Der Budgetkredit dazu wurde vom Landrat gestrichen, weshalb die Umsetzung nicht möglich ist und das Postulat zur Abschreibung beantragt wird.
Berichterstattung 2023 über das Programm generelle Aufgabenüberprüfung 2023–2026
Das Jahr 2023 ist das erste Jahr des zweiten Programms der generellen Aufgabenüberprüfung gemäss Finanzhaushaltsgesetz. Es wurden Aufgabenüberprüfungen in der Steuerverwaltung, beim öffentlichen Verkehr, im Erbschaftsamt und bei den Gymnasien abgeschlossen. Die entsprechende Landratsvorlage wird dem Landrat überwiesen.
Bericht zu den Postulaten 2023/165: «Änderung GPR Art. 83 Abs. 3 von 3 auf 5 Tage verlängern» und 2023/178 «Zu knappe Beschwerdefrist»
Der Regierungsrat nimmt Stellung zu zwei parlamentarischen Vorstössen, die eine Verlängerung der Beschwerdefrist für das Einreichen einer Wahl- oder Abstimmungsbeschwerde von drei auf fünf Tage fordern. Er anerkennt, dass die Stimmberechtigten mehr Zeit hätten, um eine Beschwerde einzureichen. Jedoch würde die Anpassung zu unterschiedlichen Beschwerdefristen im Kanton und zu einer Differenz zum Bundesrecht führen. Weiter würde es länger dauern, bis ein Wahl- oder Abstimmungsergebnis definitiv feststeht. Der Regierungsrat spricht sich deshalb für die Beibehaltung der bisherigen Praxis aus.
Bericht zum Postulat 2022/673: «Verbesserung der Transparenz bei der Vergabe von Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige»
Die Rekrutierung von gut qualifizierten Arbeitskräften aus Staaten ausserhalb des EU/EFTA-Raums – sogenannte Drittstaaten – unterliegt Höchstzahlen (Kontingenten). Der Regierungsrat erläutert in seinem Bericht das Bewilligungsverfahren, die kantonalen Zuständigkeiten und die arbeitsmarktliche Vorprüfung durch das KIGA Baselland. Er weist in seinem Bericht darauf hin, dass sich die Prüfung von entsprechenden Gesuchen entlang der Nachfrage der Wirtschaft richtet und keine Verteilschlüssel für Arbeitsbewilligungen existieren. Wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird das Zulassungsgesuch bewilligt.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) i.S. Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer
Der Regierungsrat ist damit einverstanden, das Bundesgesetz wie vorgeschlagen abzuändern. Der Schweizerischen Versicherungsanstalt (SUVA) würde damit die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) aus definierten Ertragsüberschüssen finanziell zu unterstützen. Aufgrund dieser zentralen Rolle der SUVA als nunmehr alleiniger Finanzierer der Stiftung EFA erscheint eine entsprechende Unterstützung essenziell.
Stellungnahme an den Bund: Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren
Das Anliegen, neben den klassischen Destinationen des Ferientourismus auch den Städtetourismus in der Schweiz attraktiver zu gestalten und dazu die Möglichkeit von bewilligungsfreier Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren zu schaffen, ist für den Regierungsrat grundsätzlich nachvollziehbar. Der Regierungsrat ist indes der Meinung, dass der vorgeschlagene neue Artikel 25a ArGV 2 sowohl für das betroffene Gewerbe als auch für den kantonalen Vollzug in der vorliegenden Form nicht umsetzbar ist. Die Formulierung der geplanten Verordnungsbestimmung würde zu schwierigen Abgrenzungsfragen und Wettbewerbsverzerrungen führen und muss deshalb überarbeitet werden. Der Regierungsrat thematisiert in seiner Stellungnahme auch das Spannungsfeld zum Arbeitnehmerschutz und zum grundsätzlichen Verbot der Sonntagsarbeit. Er regt eine transparente Diskussion auf Bundesebene an zur Abwägung zwischen Schutzanliegen und Ermöglichungshaltung sowie zur Höhe der Akzeptanz einer weiteren Liberalisierung der Sonntagsarbeit.
Stellungnahme an den Bund: Revision der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend Versicherung für inhaftierte Personen
Die Vorlage beinhaltet die Einführung einer Versicherungspflicht für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz. Dadurch erhalten die betroffenen Personen neu Zugang zur sozialen Krankenpflegeversicherung, womit die medizinische Gleichbehandlung im Freiheitsentzug sichergestellt werden soll. Gleichzeitig sollen die Kantone das Recht erhalten, die Wahl der Versicherer und des Versicherungsmodells für inhaftierte Personen einzuschränken. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Gesetzesrevision grundsätzlich.