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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung Interpellation 2023/577: «Herausforderungen Lebensraum Wald»
Der Regierungsrat betont in seiner Antwort, dass die grösste Schwierigkeit im Zusammenspiel der unterschiedlichen Herausforderungen sowie dem komplexen Wirkungsgeflecht der verschiedenen Akteure besteht. Um die öffentlichen Waldleistungen und den Wald als Lebens- und Erholungsraum auch künftig sicherzustellen, braucht es innovative Lösungsansätze, die im Verbund aller Beteiligten erarbeitet werden.
Beantwortung der Interpellation 2023/644: «Personalverschiebungen KSBL»
Das Kantonsspital Baselland (KSBL) ist ein Unternehmen mit mehreren Standorten. Bei Bedarf kann das KSBL somit Personal auch kurzfristig zum Arbeitseinsatz an einem seiner anderen Standorte verpflichten. Davon macht das KSBL gemäss eigenen Aussagen nur im notwendigen Ausnahmefall Gebrauch. Allfällige Standort-Personalverschiebungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben aus den Arbeitsverträgen.
Beantwortung der Interpellation 2023/618: «U-Abo Rückgänge»
Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass die Tarifhoheit im öffentlichen Verkehr bei den Transportunternehmen liegt. Der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) hat ein FlexiAbo geprüft, erachtet dieses aber nicht als zweckmässig. Die Erfahrungen anderer Tarifverbunde haben gezeigt, dass solche Abonnements bisher nicht über ein Nischenvolumen hinausgekommen sind. Der TNW beobachtet die Entwicklung weiterhin aufmerksam.
Beantwortung der Interpellation 2023/643: «Gefängnis anstatt Jugendheim»
Der Regierungsrat erläutert, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gemäss Umfrage eine Unterbringung in der Jugendabteilung des Untersuchungsgefängnisses Waaghof soweit möglich vermeiden würden. In drei Jahren habe es zwei Jugendliche gegeben, die zur Vorbereitung des Vollzugs der Platzierung in einem Jugendheim für eine kurze Dauer im Waaghof untergebracht waren, was in den jeweiligen Einzelfällen unvermeidbar gewesen sei.
Beantwortung der Interpellation 2023/642: «Jugendliche landen unschuldig im Gefängnis»
Der Regierungsrat erläutert, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gemäss Umfrage keine Unterbringung von psychisch kranken Jugendlichen im Gefängnis vornehmen. Bezüglich der Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen verweist der Regierungsrat auf den Bericht zum Postulat 2022/307 «Psychiatrische Versorgung im Kinder- und Jugendalter».
Landratsvorlagen (Link)
A22, Chienbergtunnel: Ausgabenbewilligung für die Planung und Realisierung der baulichen Unterhaltsmassnahmen sowie für die Planung der Vorstudie für die Gesamtsanierung
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für die Planung und Realisierung der baulichen Unterhaltsmassnahmen des Chienbergtunnels eine neue einmalige Ausgabe von 11,8 Millionen Franken. Damit wird der Betrieb des Tunnels bis zur Gesamtsanierung gewährleistet. Ausserdem beantragt der Regierungsrat dem Landrat für die Planung der Gesamtsanierung des Chienbergtunnels und der Umfahrung A22 Sissach eine neue einmalige Ausgabe von 14,5 Millionen Franken. Der Chienbergtunnel in Sissach ist seit seinem Bau den geologischen Einwirkungen des Gipskeupers ausgesetzt. Um diesen Belastungen entgegenzuwirken, sind aufwändige Unterhaltsarbeiten notwendig.
Bericht zum Postulat 2022/675: «APG – Alters-und Pflegegesetz § 32»
Das Altersbetreuungs- und Pflegegesetz regelt im Bereich betreutes Wohnen, welche Gemeinde für die Beiträge im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung zuständig ist. Mit dem Postulat 2022/675 «APG – Alters-und Pflegegesetz § 32» bittet der Landrat um Überprüfung und allfällige Anpassung dieser Regelung. Der Regierungsrat hält in seinem Bericht an den Landrat fest, dass eine Anpassung des Paragrafen 32 zu einem Paradigmenwechsel führen würde, der von bestimmten Einwohnergemeinden begrüsst und von anderen mutmasslich abgelehnt würde. Ein frühzeitiger Einbezug der Gemeinden ist aufgrund dessen unabdingbar. Für eine solche Teilrevision wäre deshalb durch den Verband Basellandschaftlicher Gemeinden ein Projekt nach § 47a der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft zu initiieren.
Bericht zum Postulat 2022/370: «Präzisierung diverser Gesetze bezüglich Möglichkeiten von zeitgemässen Arbeitsmodellen (Topsharing)»
Der Regierungsrat beantragt die Abschreibung des Postulats 2022/370 mit der Begründung, dass die Modalitäten des Job- bzw. Topsharings vertraglich festgehalten werden sollen und daher eine Regelung auf gesetzlicher Ebene nicht erforderlich ist.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Revision der Bundesverordnung im Tierschutzbereich
Der Regierungsrat begrüsst die geplanten Änderungen der Verordnungen im Tierschutzbereich grossmehrheitlich. In seiner Stellungnahme fordert er jedoch, den Revisionsentwurf im Hinblick auf die Einfuhr von Hunden zu überarbeiten sowie die Verantwortung insbesondere auch des Käufers bei der Einfuhr von Tieren in die Revision aufzunehmen.
Stellungnahme an den Bund: Generelle Senkung der Wertfreigrenze
Der Regierungsrat unterstützt die Senkung der Wertfreigrenze für die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen von 300 Franken auf 150 Franken pro Person und Tag. Somit wird die Steuergerechtigkeit im Reiseverkehr verbessert.
Stellungnahme an den Bund: Revision des Landesversorgungsgesetzes
Der Bundesrat schlägt eine Revision des Landesversorgungsgesetzes vor. Die Organisation und Funktionsweise der wirtschaftlichen Landesversorgung soll modernisiert, gestärkt und widerstandsfähiger werden. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Revision, wie er dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung mitteilt.
Stellungnahme an den Bund: Revision der Netzzugangsverordnungen und der Fahrplanverordnung
Der Regierungsrat ist mit der Revision einverstanden. Er begrüsst, dass der Netznutzungsplan künftig Angaben über bekannte Kapazitätsbeschränkungen enthält, da dies eine gesamtheitliche Planung von Ersatzkonzepten unterstützt. Die Anpassung des Verfahrens zur Festlegung des Fahrplans begrüsst er ebenfalls.
Stellungnahme an den Bund: Digitalisierung von Schengen-Visa
Künftig müssen Schengen-Visumanträge in digitaler Form auf einer europäischen Plattform eingereicht werden. Als Schengen-Staat beteiligt sich die Schweiz an dieser Modernisierung. Dazu muss sie ihr nationales Recht anpassen. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Revision, wie er dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement mitteilt.
Stellungnahme an die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats: Umsetzung der Standesinitiative: «Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher» des Kantons St. Gallen
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats unterbreitet eine Gesetzesvorlage zur Abschaffung der Verjährbarkeit von Morddelikten. Heute verjährt ein Mord nach 30 Jahren. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll ein Mord gar nicht mehr verjähren. Dagegen soll die Unverjährbarkeit von Mord im Jugendstrafrecht nicht gelten. Das Anliegen war in der Ständeratskommission nicht unumstritten, wie das Stimmverhältnis von fünf zu null Stimmen bei sechs Enthaltungen zeigt. Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ab. Er möchte am Grundsatz der Verjährung – auch bei Mord – festhalten. Der Regierungsrat regt stattdessen an, die Fristen der Verfolgungsverjährung für alle schweren Straftaten zu überprüfen.
Stellungnahme an den Bund: Übernahme und Umsetzung der Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten
Der Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden innerhalb des Schengen-Raums soll wirksamer und effizienter werden. Die EU hat die Richtlinie über den Informationsaustausch verabschiedet. Als assoziiertes Schengen-Mitglied schliesst sich die Schweiz dieser gemeinsamen Anstrengung an. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Revision, wie er dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement mitteilt. Er regt bei der gesetzgeberischen Umsetzung diverse Präzisierungen an.
Stellungnahme an den Bund: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Der Regierungsrat hält den Anpassungsvorschlag des Bundesrats grundsätzlich für zu wenig ambitioniert. Zudem ist er nicht einverstanden mit der Absicht des Bundesrats, den Aufbau von Kinderrechtsinstitutionen im Wesentlichen den Kantonen zu übertragen. Der Kanton Basel-Landschaft würde die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche auf nationaler Ebene begrüssen.
Stellungnahme an den Bund: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die erklärten Ziele der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes und spricht sich gleichzeitig für eine Überarbeitung des Vorentwurfs aus. Er sieht insbesondere die Notwendigkeit von Ergänzungen bzw. Präzisierungen bei Begrifflichkeiten, dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und dem Rechtsverfahren. Auch regt er an, flankierende Massnahmen zugunsten der Beteiligten zu prüfen.