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Beschlussfassung zum Aufgaben- und Finanzplan 2024–2027 im Landrat: Anträge des Regierungsrats
Mitte Dezember findet die Sitzung des Landrats zur Beschlussfassung zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2024–2027 statt. Aus dem Landrat wurden siebzehn Anträge zum AFP 2024–2027 eingereicht. Der Regierungsrat lehnt diese alle ab. Die Regierung beantragt drei Anpassungen am AFP 2024–2027, unter anderem eine Erhöhung der Prämienverbilligungen um 16,3 Millionen Franken, einen Teuerungsausgleich beim Kantonspersonal von 2,45 Prozent sowie eine Anpassung des Vergütungs- und Verzugszins. Dadurch resultiert im Budget 2024 ein Defizit von 57,1 Millionen Franken.
Aus dem Landrat wurden siebzehn Budgetanträge zum AFP 2024–2027 eingereicht, die vom Regierungsrat abgelehnt werden. Sechs Anträge betreffen eine Reduktion des Personalaufwands auf das Niveau des Budgets 2023. Diese Anträge hätten zur Folge, dass gesetzliche Vorgaben (Bund und Kanton) nicht erfüllt und Leistungen gekürzt werden müssten. Strategische Vorhaben kämen zum Stillstand, etwa in der Digitalisierung. Der Regierungsrat lehnt diese Anträge deshalb ab.
Ein Antrag aus dem Landrat betrifft die Erhöhung der Prämienverbilligungen, zu denen der Regierungsrat einen eigenen Antrag vorlegt. Weitere Anträge aus dem Landrat betreffen eine Reallohnerhöhung, zusätzliche Mittel für Swisspeace, Palliative Care, den Wald sowie eine Entlastung der Gemeinden bezüglich Klassenleitung.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass er mit den bereits berücksichtigten Mitteln im AFP 2024–2027 diese Aufgaben zielführend erfüllen kann und lehnt daher auch diese Anträge ab.
Der Regierungsrat beantragt drei Anpassungen am AFP 2024–2027
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Teuerungsausgleich von 2,45 Prozent
Der Teuerungsausgleich für das Staatspersonal beträgt 2,45 Prozent und führt zu einer Erhöhung des Personalaufwands um 17,2 Millionen Franken im Budget 2024.
- Erhöhung der Prämienverbilligungen
Im Kanton Basel-Landschaft steigt die mittlere Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung im Jahr 2024 um 7,9 Prozent für Erwachsene, 7,2 Prozent für junge Erwachsene und 7,3 Prozent für Kinder. Der Regierungsrat beantragt, diesen Anstieg der Prämien vollständig auszugleichen. Diese Erhöhung der Prämienverbilligung führt zu einem Anstieg des Aufwands im Jahr 2024 im Umfang von 16,3 Millionen Franken.
- Anpassung der Vergütung- und Verzugszinsen für Kantonssteuern
Schliesslich beantragt die Regierung die Anpassung der Vergütungs- und Verzugszinsen für Kantonssteuern. Sowohl der Vergütungs- als auch der Verzugszinssatz tragen dazu bei, dass die Steuern früher oder pünktlich bezahlt werden. Damit die Leistung von Vorauszahlungen für Steuerzahlenden nicht an Attraktivität verliert, soll der Vergütungszins nun von 0,2 Prozent für das Jahr 2023 auf 0,8 Prozent ab dem Jahr 2024 erhöht werden. Diese Anpassung führt zu einem jährlichen Anstieg des Aufwands von 4,2 Millionen Franken. Ab dem Jahr 2024 soll der Verzugszinssatz von aktuell 5,0 auf 4,75 Prozent und damit das gleiche Niveau wie beim Bund gesenkt werden. Das führt zu einem tieferen jährlichen Ertrag von 0,9 Millionen Franken.
2023: ein herausforderndes Jahr für den Kanton Basel-Landschaft
Angesichts der Ausgangslage fokussiert der Regierungsrat weiterhin auf eine sehr sorgfältige Planung. Wichtige Positionen sind:- das Ausbleiben der Gewinnausschüttung der SNB (-68 Millionen Franken),
- eine ausserordentliche Erhöhung der Rückstellung für die Sanierung der Altlasten an den Standorten Feldreben und Rheinlehne (-48 Millionen Franken)
- Bildung (-9 Millionen Franken)
- Stationäre Spitalkosten (-8 Millionen Franken).
Landratsvorlage: Geschäft: 2023/397: Aufgaben- und Finanzplan 2024–2027