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Die Bildungsqualität in der Volksschule wird gestärkt
Änderung des Bildungsgesetzes
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine Änderung des Bildungsgesetzes. Mit der Umsetzung der Vorlage «Bildungsqualität in der Volksschule stärken – Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung» soll erreicht werden, dass die Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung wirksamer genutzt werden. Neu werden Lektionen-Pools definiert. Damit kann die Schule vor Ort ein angemessenes und pädagogisch sinn- und wirkungsvolles Schulangebot selbst organisieren und planen. Damit können die Kosten der Speziellen Förderung und der Sonderschulung stabilisiert und die administrativen Abläufe vereinfacht werden.
Spezielle Förderung über Lektionen-Pools organisierenDie Spezielle Förderung soll an den Schulen gezielter und flexibler eingesetzt werden. Sie kann in Zukunft vermehrt für die Unterstützung ganzer Klassen oder Gruppen und nicht mehr ausschliesslich für die individuelle Einzelförderung verwendet werden. Damit wird sowohl der Unterricht als auch die Lernbeziehung der Lehrpersonen zu den Schülerinnen und Schülern verbessert. Den Schulen werden Lektionen-Pools zugewiesen, die im Verhältnis zur Anzahl Schülerinnen und Schüler stehen. Über den Einsatz dieser Lektionen und damit über Umfang, Form und Dauer der Speziellen Förderung entscheidet die Schulleitung. Die Änderung des Bildungsgesetzes zielt auf eine bessere Planbarkeit und Organisation der Speziellen Förderung an den Schulen.
Separative und integrative Förderangebote bleiben bestehenDie Lektionen-Pools wurden gestützt auf die effektiven Aufwendungen 2017 berechnet und aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse neu gruppiert und stabilisiert. Die Förderangebote für Fremdsprachige werden gemäss der Anzahl fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler separat in einem Pool ausgewiesen. Der Kanton Basel-Landschaft hält weiterhin an den separativen Angeboten (Einführungs- und Kleinklassen) fest. Diese sind neu in einem gemeinsamen Pool mit der Integrativen Speziellen Förderung (ISF) gefasst. Dies ermöglicht den Schulen einen flexiblen Einsatz beider Systeme. Sie können entscheiden, ob die finanziellen Mittel primär für die integrative oder für die separative Spezielle Förderung eingesetzt werden sollen.
Für Härtefälle können der Kanton (Sekundarschulen) beziehungsweise die Gemeinden (Primarschulen) zusätzliche Ressourcen bewilligen.
> Landratsvorlage
> Übersicht Lektionen-Pools und Platzzahlen (PDF)