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Einführung der Holzfeuerungskontrolle im Kanton Basel-Landschaft
Nach Vernehmlassung bei den Gemeinden hat der Regierungsrat die Änderung und Inkraftsetzung der Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden auf den 1. Januar 2023 beschlossen. Mit dieser Änderung wird die in der schweizerischen Luftreinhalte-Verordnung vorgegebene Kontrolle von Holzfeuerungen in das kantonale Recht übernommen.
Gemäss der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) müssen bei Holz-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt (kW) alle vier Jahre die Emissionen von Kohlenmonoxid (CO) gemessen werden. Davon ausgenommen sind Holz-Einzelherde und Holz-Einzelraumfeuerungen. Darunter fallen Kochherde, Kachelöfen und Cheminées. Bei diesen Feuerungen findet alle zwei Jahre eine visuelle Kontrolle statt. Bei Einzelraum-Holzfeuerungen, die nur in einem beschränkten Umfang in Betrieb stehen, findet alle vier Jahre eine angepasste Kontrolle statt.
Für die Koordination der Holzfeuerungskontrolle ist die Etablierung einer Geschäftsstelle «Feuerungskontrolle» (GFK) vorgesehen. Der Verband «Feuerungskontrolle Basel-Stadt und Basel-Landschaft» hat sich bereit erklärt, den Kanton beim Aufbau der GFK zu unterstützen und diese zu betreiben. Je mehr Gemeinden sich dieser Lösung anschliessen, desto wirtschaftlicher kann die Feuerungskontrolle umgesetzt werden. Falls dies im Einzelfall nicht gewünscht wird, kann die Gemeinde die Holzfeuerungskontrolle eigenverantwortlich wahrnehmen.
Mehrere Gemeinden haben im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagen, die Verordnung dahingehend anzupassen, dass auch die Administration der Öl- und Gasfeuerungskontrolle der GFK übergeben werden kann. Dieser Vorschlag wurde aufgenommen und in der Verordnung ergänzt.
Die Gemeinden sind aufgefordert, die kommunalen Öl- und Gasfeuerungsreglemente bis zum 30. Juni 2024 anzupassen. Zudem müssen die Gemeinden sicherstellen, dass die Holzfeuerungskontrolle ab der Heizperiode 2024/25 gewährleistet wird.