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Einheitliches Beschaffungsrecht und neue Methoden zur Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten
Baselland tritt Interkantonaler Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen bei
Am 1. Januar 2024 tritt im Kanton Basel-Landschaft das revidierte Beschaffungsrecht der öffentlichen Hand in Kraft. Damit können künftig Planungs- und Ausführungsarbeiten von grossen und komplexen Infrastrukturprojekten effizienter vergeben werden. Mit der Interkantonaler Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) wird schweizweit ein einheitliches Verfahren für öffentliche Beschaffungen angestrebt. Der IVöB sind bereits dreizehn Kantone beigetreten.
Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen beschlossen. Am 1. Januar 2024 tritt das revidierte Beschaffungsrecht im Kanton Basel-Landschaft in Kraft.
Das neue Beschaffungsrecht erlaubt es auch, künftig Projektallianzen zu schmieden: Auftraggebende, Planungsunternehmen und ausführende Firmen schliessen sich von Anfang an zu einem Team mit gemeinsamen Interessen und Zielen zusammen. Kernpunkt ist das Zusammenlegen der Kompetenzen aller Beteiligter. Auf diese Weise fliesst die Expertise der ausführenden Unternehmen frühzeitig in das Projekt ein und Auftragnehmende werden zu Projekt-Beteiligten.
Mit der IVöB wird schweizweit ein einheitliches Verfahren für öffentliche Beschaffungen angestrebt. Dem Konkordat sind bereits dreizehn Kantone beigetreten.
- IVöB: GS 2023.073, SGS 420.121
- EG IVöB: GS 2023.074 , SGS 420
- Vo EG IVöB: GS 2023.075 , SGS 420.11
- Pflichtenheft: GS 2023.076, SGS 420.001