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Energiegesetz: Teilrevision des Dekrets tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft
Der Regierungsrat setzt die Änderungen des Landrat-Dekrets zum Energiegesetz per 1. Oktober 2024 in Kraft. Damit wird die Nutzung von erneuerbaren Energien für die Wärme- und Stromproduktion beschleunigt. Ausserdem trägt dies dazu bei, die Abhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland zu reduzieren.
Der Landrat hat am 19. Oktober 2023 Änderungen sowohl des kantonalen Energiegesetzes als auch des zugehörigen Dekrets verabschiedet. Die Änderungen des kantonalen Energiegesetzes werden dem Stimmvolk voraussichtlich am 9. Juni 2024 vorgelegt. Wie bereits vom Landrat mit entsprechenden Beschluss festgehalten, können die Änderungen des Dekrets unabhängig von der Abstimmung über das Energiegesetz in Kraft gesetzt werden. Der Regierungsrat hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens nun auf den 1. Oktober 2024 festgelegt.
Die Änderungen des Dekrets sehen vor, dass ab dem 1. Oktober 2024 Neubauten – soweit technisch möglich und verhältnismässig – künftig einen Teil des von ihnen benötigten Stroms selber mit Fotovoltaikanlagen erzeugen. Ausserdem dürfen in Neubauten nur noch Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien eingesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2026 gilt dasselbe auch für bestehende Bauten beim Ersatz von Kesseln oder beim Ersatz von Brennern, wenn die Heizung bereits älter als 15 Jahre ist. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn erneuerbare Wärmeerzeuger technisch nicht möglich sind oder die Anlage über ihre Lebensdauer hinweg nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Wenn die Bestimmung im konkreten Einzelfall zu unverhältnismässiger Härte führt, sieht das Dekret ebenfalls Ausnahmen vor. Funktionstüchtige Öl- und Gasheizungen müssen im Unterschied zu anderen Kantonen weder vorzeitig noch bis zu einem bestimmten Stichtag ersetzt werden.
Die Änderungen des Dekrets kurbeln einerseits die Wärme- und Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen an und lösen andererseits Investitionen aus, von denen insbesondere die regionale Wirtschaft profitiert. Ausserdem wird der Kanton dadurch unabhängiger von Energielieferungen aus dem Ausland.
Die Änderungen des Landrat-Dekrets zum Energiegesetz werden im Amtsblatt und in der chronologischen Gesetzessammlung nach den Ferien am 7. März 2024 publiziert.
Die vom Landrat beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes und des zugehörigen Dekrets gehen auf den Energieplanungsbericht 2022 zurück. Darin hat der Regierungsrat aufgezeigt, welche Schwerpunkte beim Umbau des Energiesystems vordringlich sind. Die nächste energiepolitische Lagebeurteilung folgt mit dem nächsten Bericht voraussichtlich Anfang 2026.
Der Bund entrichtet Förderbeiträge für Fotovoltaikanlagen. Fördergesuche können direkt bei Pronovo eingereicht werden. Beim Ersatz von Elektrodirektheizungen, Öl- oder Gasfeuerungen durch erneuerbare Heizungssysteme können die Investitionen als Liegenschaftsunterhalt von den Steuern abgezogen und Förderbeiträge beim Baselbieter Energiepaket beantragt werden. Dabei gilt: Das Gesuch muss die Förderbedingungen einhalten und vor der Umsetzung eingereicht werden.