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Entwicklung des Universitätsprojekts Dreispitz wird sistiert
Der Regierungsrat hat entschieden, die Entwicklung des Universitätsprojekts Dreispitz in Münchenstein vorerst nicht weiter voranzutreiben. Ein Grund dafür sind die laufenden Gespräche zur künftigen Finanzierung der Universität ab dem Jahr 2030. Zudem zeigt eine Neubeurteilung, dass die Bedürfnisse der Wirtschaftswissenschaftlichen und Juristischen Fakultäten am bestehenden Standort vorerst ausreichend bedient werden können und andere Investitionsvorhaben seitens der Universität derzeit als dringlicher eingeschätzt werden als der Standort Dreispitz.
Die Entwicklung des Universitätsprojekts Dreispitz in Münchenstein wird bis auf weiteres nicht weiter aktiv vorangetrieben. Dies hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 1. April 2025 entschieden.
Die beiden Trägerkantone der Universität Basel befinden sich in einem Dialog über die Ausgestaltung der Finanzierung der Universität Basel ab dem Jahr 2030. Die Ergebnisse dieser bereits laufenden Gespräche sollen abgewartet werden, bevor weitere Schritte betreffend Neubauprojekt im Dreispitz geplant werden. Das Universitäts-Quartier Dreispitz Münchenstein steht zurzeit im Stadium von Vorstudien. Projektaufträge zur konkreten Ausgestaltung des neuen Universitätsgebäudes wurden noch nicht vergeben.
Die Sistierung wirkt sich nicht nachteilig auf die Immobilienplanung der Universität aus. Im Rahmen ihrer Langfristplanung hat sich gezeigt, dass der Umzug der wirtschaftswissenschaftlichen und juristischen Fakultäten in einen Neubau auf dem Dreispitzareal in Münchenstein nicht priorisiert wird. Mit der Verlängerung des Mietvertrags zu verbesserten Bedingungen am heutigen Standort Peter Merian-Weg 6 und 8 in Basel bestehen für die beiden Fakultäten ausreichend Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Die Verhandlungen über die Leistungsperiode 2026–2029 und die damit verbundenen finanziellen Beiträge an die Universität Basel sind von dieser Entscheidung nicht betroffen. Entsprechende Parlamentsvorlagen werden im zweiten Quartal 2025 an die Parlamente überwiesen.