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Finanzausgleich 2025: 85 Millionen an die Empfängergemeinden
Kantonaler Finanzausgleich 2025
Der Regierungsrat hat den Finanzausgleich 2025 verfügt. Die Gebergemeinden bezahlen 77 Millionen Franken und die Empfängergemeinden erhalten 85 Millionen Franken. Die Differenz von 8 Millionen Franken wird aus dem Ausgleichsfonds entnommen. Dies ist gewollt, da der Fondsbestand nach dem Finanzausgleich 2024 hohe 17 Millionen Franken betrug. Zusätzlich richtet der Kanton knapp 23 Millionen Franken an Gemeinden mit überdurchschnittlichen Lasten in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche aus.
Die Kantonsverfassung verlangt, dass der Kanton den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden sicherstellt und damit ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden schafft.
Ressourcenausgleich 2025
17 Gemeinden mit einer Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau bezahlen 77,2 Millionen Franken (Gebergemeinden). In den restlichen 69 Gemeinden liegt die Steuerkraft unterhalb des Ausgleichsniveaus; sie erhalten daher 85,4 Millionen Franken (Empfängergemeinden). Bei der Festlegung des Ausgleichsniveaus 2025 im letzten Jahr wurde dieses mit 2'860 Franken bewusst hoch festgelegt. Ziel war es, den Fondsbestand per Ende 2024 von 17'430’600 Franken abzubauen. Man ging aufgrund der damaligen Steuerertragsprognose davon aus, dass es im Jahr 2025 zu um 8,7 Millionen Franken höheren Auszahlungen an die Empfängergemeinden als Einzahlungen von den Gebergemeinden kommen würde. Nun ist es zu um 8,1 Millionen Franken höheren Auszahlungen an die Empfängergemeinden als Einzahlungen von den Gebergemeinden gekommen. Der Fondsbestand konnte demnach wie gewünscht abgebaut werden.
Ausgleichsniveau 2026
Gemäss Finanzausgleichsgesetz legt der Regierungsrat das Ausgleichsniveau jeweils für das Folgejahr fest. Er berücksichtigt dabei die Empfehlung der „Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich“, in welcher mehrheitlich die Gemeinden vertreten sind. Dank der letztjährigen und diesjährigen Überschüsse ist der Ausgleichsfonds mit 9,3 Millionen Franken gut ausgestattet. Dies erlaubt es, das Ausgleichsniveau für das Jahr 2026 um 60 Franken zu erhöhen und bei 2'920 Franken festzulegen.
Lastenabgeltungen 2025
Neben dem Ressourcenausgleich unter den Gemeinden bezahlt der Kanton den Gemeinden verschiedene Lastenabgeltungen. Diese Lastenabgeltungen betragen gemäss Finanzausgleichsgesetz knapp 22,7 Millionen Franken. Sie werden an diejenigen Einwohnergemeinden ausgerichtet, die in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten tragen. Die Lastenabgeltungen sind so konzipiert, dass nicht die effektiv anfallenden Kosten ausgeglichen werden. Die einzelnen Lastenabgeltungen ergeben sich aus Masszahlen, die einerseits einen hohen Zusammenhang mit den Kosten haben, andererseits aber von Seiten der Gemeinden nicht beeinflusst werden können. Somit ist garantiert, dass die Anreize für eine möglichst effiziente Erfüllung der Aufgaben gegeben sind.
Die Zahlen des Finanzausgleichs 2025 der einzelnen Gemeinden sind online publiziert: https://statistik.bl.ch/web_portal/18_5