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Gemeindepräsidiumswahl Füllinsdorf: Regierungsrat heisst Stimmrechtsbeschwerde teilweise gut
Im Zusammenhang mit der Wahl des Gemeindepräsidiums in Füllinsdorf hat der Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde teilweise gutgeheissen. Auf einer Inseratenseite des kommunalen Amtsblatts haben bisherige und neu gewählte Mitglieder des Gemeinderats eine Wahlempfehlung für die bisherige Gemeindepräsidentin abgegeben. Gemäss Beschwerdeentscheid des Regierungsrats dürfen die Wahlempfehlungen nicht mehr verwendet werden und müssen auf allen Webseiten und in den sozialen Medien gelöscht werden. Der Regierungsrat begründet seinen Entscheid damit, dass bei den streitigen Wahlempfehlungen die individuellen Politikerinnen und Politiker nicht als Privatpersonen, sondern als Amtspersonen im Vordergrund stehen. Dies erweckt den Eindruck einer Verlautbarung in der Rolle des Behördenmitglieds, was unzulässig ist.