Der Regierungsrat setzt die Gesamterneuerungswahlen von Landrat und Regierungsrat für die Amtsperiode vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2027 auf den 12. Februar 2023 an. Wahlvorschläge für die Landratswahlen können bei der Landeskanzlei bis Montag, 12. Dezember 2022 eingereicht werden. Die Eingabefrist für Wahlvorschläge für die Regierungsratswahlen ist der Dienstag, 27. Dezember 2022. Eine allfällige Nachwahl in den Regierungsrat findet am 23. April 2023 statt.