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Kantonale Volksabstimmungen am 27. November 2022
Der Landrat wird im September die Vorlage zur Vermögenssteuerreform und zwei Bildungsvorlagen beraten. Falls die landrätlichen Beratungen im September abgeschlossen werden und die Vorlagen gemäss Schlussabstimmung im Landrat dem obligatorischen Referendum unterliegen, gelangen sie am 27. November 2022 zur Abstimmung. Der Regierungsrat hat dies so festgelegt, damit die Gesetzesänderungen planmässig im 2023 in Kraft gesetzt werden können. Eidgenössische Vorlagen liegen für den 27. November 2022 keine vor.
Im September 2022 werden im Landrat unter anderem eine Vorlage zur Revision des Steuergesetzes («Vermögenssteuerreform I»: Landratsvorlage 2022/152) sowie zwei Vorlagen zur Revision des Bildungsgesetzes (Landratsvorlage 2021/567: «Klare Führungsstrukturen für die kantonalen Schulen» und Landratsvorlage 2021/568: «Variable Führungsstrukturen für die kommunalen Schulen») beraten.
Sollten diese drei Gesetzesänderungen in der Schlussabstimmung des Parlaments nicht die Zustimmung von Vierfünftel der anwesenden Landratsmitglieder erreichen, ist über diese Vorlagen eine Volksabstimmung abzuhalten (obligatorisches Referendum). Erhalten die Vorlagen jedoch die Zustimmung von Vierfünftel der anwesenden Landratsmitglieder, erfolgt eine Abstimmung zu einem späteren Zeitpunkt, nur wenn 1500 stimmberechtigte Personen innert acht Wochen seit dem Beschluss das Referendum dagegen ergreifen (fakultatives Referendum).
Da Steuerreformen jeweils auf den 1. Januar in Kraft treten sollten und die Umsetzung der Änderungen im Schulbereich auf das Schuljahr 2023/24 genügend Vorlaufzeit auf Gemeindeebene brauchen, ist es nötig, noch in diesem Jahr allfällige Volksentscheide einzuholen. Deshalb setzt der Regierungsrat die Abstimmungen über diese drei Vorlagen auf den 27. November 2022 provisorisch an. Eine Abstimmung über die jeweilige Vorlage findet jedoch nur statt, wenn diese dem obligatorischen Referendum unterstellt sind.
Die Landeskanzlei wird Mitte September 2022 darüber informieren, ob und welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen. Seitens Bund sind für den 27. November 2022 keine Abstimmungsvorlagen geplant.