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Kein Teuerungsausgleich bei den Löhnen des Staatspersonals
Der Regierungsrat hat dem Landrat die Vorlage zum Teuerungsausgleich 2025 bei den Löhnen des Staatspersonals überwiesen. Er beantragt, dem Staatspersonal für das Jahr 2025 keinen Teuerungsausgleich auszurichten. Entscheidungsgrundlagen für die Festlegung eines allfälligen Teuerungsausgleichs sind jeweils die folgenden Faktoren:
- die finanzielle Situation des Kantons;
- die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld;
- die Berechnungsformel: Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise von Oktober 2023 - September 2024, geglättet mit dem Vorjahreswert der gleichen Periode.
Anspruchsvolle finanzielle Lage
Für das Jahr 2024 erwartet der Regierungsrat gemäss Steuerungsbericht II einen Aufwandüberschuss von 114,9 Millionen Franken, im Folgejahr 2025 einen solchen von 61,8 Millionen Franken. Erst ab dem Finanzplanjahr 2026 zeichnen sich Ertragsüberschüsse ab. Die finanzielle Ausgangslage macht es notwendig, dass im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2025-2028 nur gesetzlich stark gebundene Kostensteigerungen berücksichtigt werden können. Es besteht ein grosses Kostenwachstum in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sicherheit und Prämienverbilligungen sowie weiterhin hohe Investitionen.
Auf Grund dieser angespannten finanziellen Lage des Kantons und der weiterhin verhaltenen wirtschaftlichen Entwicklung, sieht sich der Regierungsrat gezwungen, dem Landrat zu beantragen in diesem Jahr keinen Teuerungsausgleich auszurichten.
Weiterhin stehen hingegen die Mittel für die individuellen Lohnerhöhungen 2025 aus dem Mitarbeitendengespräch (MAG) unverändert zur Verfügung.