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Lärmvorsorgeplan für den EuroAirport 2024–2028: Stellungnahme des Regierungsrats
Mit Medienmitteilung vom 15. Februar 2024 hat der Regierungsrat über das Anhörungsverfahren bezüglich Lärmvorsorgeplan für den Flughafen EuroAirport („Plan de prévention du bruit dans l’environnement“, PPBE) für die Jahre 2024–2028 informiert. In seiner eigenen Stellungnahme bekräftigt der Regierungsrat nun nochmals seine Position im Einklang mit der Eigentümerstrategie und im Interesse der Baselbieter Bevölkerung.
Auch für den neuen Lärmvorsorgeplan für die Jahre 2024–2028 ist das zentrale Anliegen des Regierungsrats, dass die Massnahmen im Einklang mit der EuroAirport Eigentümerstrategie sind. In dieser legt der Regierungsrat die mittelfristigen Ziele für den Umgang mit der Beteiligung fest. Sie dient dem Kanton als Führungsinstrument und richtet sich an die beiden Vertreter des Kantons Basel-Landschaft im 16-köpfigen Verwaltungsratsgremium des EuroAirport (EAP).
Konkret platziert der Regierungsrat in seiner beschlossenen Stellungnahme bezüglich des Anhörungsverfahrens folgende zentralen Forderungen:- Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 6.00 Uhr mit zu definierenden Ausnahmen
- Verbesserung der Nachtfluglärmsituation insbesondere in der Zeit von 22–24 Uhr
- Überprüfung der Abflugverfahren auf der Piste 15 (Starts nach Süden) mit dem Ziel der Lärmreduktion insbesondere im Süden des Flughafens
- Analyse der Südlandequote mit entsprechender Lösungsfindung
- Überprüfung eines Obligatoriums der Starts ab Pistenschwelle
- Überprüfung einer minimalen Flughöhe beim Grenzüberflug F/CH
- Überprüfung des Startzeitpunktes (heure piste anstelle von heure bloc)
- Einführung einer begrenzenden Lärmkurve
Der Regierungsrat lädt die Bevölkerung ein, noch bis am 15. April 2024 ihre Stellungnahme zum Entwurf des PPBE unter folgendem Link zu platzieren: https://www.consultations-publiques.developpement-durable.gouv.fr/consultation-publique-concernant-le-projet-du-plan-a2973.html?lang=fr.