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Letzte Steuersenkung vor 15 Jahren
Interpellation 2022/381 «Steuersenkungen und Abbaupakete im Baselbiet»
Der Regierungsrat zeigt in seiner Beantwortung einer Interpellation auf, dass es seit der letzten Senkung der Steuern für natürliche Personen 15 Jahre her ist und es in den letzten zehn Jahren nicht zu einem Abbau des Staatshaushalts gekommen ist. Die Steuererträge haben seit 2012 um 371 Millionen Franken zugenommen (+23,8 Prozent). Da die Erträge zunahmen, konnte im Gegenzug auch der Aufwand des Kantonshaushalts wachsen. Hier liegt die Zunahme gemäss Rechnung 2021 im Vergleich zur Rechnung 2012 bei insgesamt 559 Millionen Franken (+21,6 Prozent).
Die Beantwortung der Interpellation hat auch einen gewissen historischen Wert, muss man doch für die letzte Senkung der Steuern für natürliche Personen bis ins Jahr 2007 zurückgehen. Damals standen Familien und Personen mit tieferen Einkommen im Fokus. Familien mit zwei Kindern zahlen seither bis zu einem Bruttoarbeitseinkommen von rund 65'000 Franken keine Einkommenssteuern mehr. Gutverdienende oder vermögende Personen wurden damals hingegen nicht entlastet.
Der Regierungsrat listet in seiner Interpellationsbeantwortung alle Änderungen des Steuerrechts mit finanziellen Auswirkungen seit dem Jahr 2000 in einer Tabelle auf. Die Aufhebung der Pauschalbesteuerung erfolgte per 1. Januar 2013. Alle ehemals pauschal besteuerten Personen haben das Baselbiet inzwischen verlassen.
Wachstum beim Ertrag und beim Aufwand
In der Beantwortung der Interpellation zeigt der Regierungsrat zudem auf, dass es in den letzten zehn Jahren nicht zu einem Abbau des Staatshaushalts gekommen ist. Die Steuererträge haben seit 2012 um 371 Millionen Franken zugenommen (+23,8 Prozent). Im gleichen Zeitraum sind die Gesamterträge von 2,55 Milliarden Franken auf 3,23 Milliarden Franken gestiegen (+26,5 Prozent). Da die Erträge zunahmen, konnte im Gegenzug auch der Aufwand des Kantonshaushalts wachsen. Hier liegt die Zunahme gemäss Rechnung 2021 im Vergleich zur Rechnung 2012 bei insgesamt 559 Millionen Franken (+21,6 Prozent).
Der Regierungsrat führt in seiner Interpellationsantwort auch die verschiedenen Entlastungsmassnahmen auf, die seit dem Jahr 2000 für die Sicherstellung eines nachhaltig gesunden Staatshaushalts notwendig waren.
Die drei grossen Aufgabenbereiche Bildung, Gesundheit und Soziales weisen im langfristigen Vergleich einen kontinuierlichen Ausbau auf. Die beiden aktuellsten Beispiele sind die Einführung des automatischen Teuerungsausgleichs bei der Sozialhilfe per 1. Januar 2023 und die deutliche Erhöhung der Mietzinsbeiträge für armutsbetroffene Personen.