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Meldepflicht für kleine Wärmepumpen im Aussenbereich
Per 1. Juli 2022 führt der Regierungsrat ein Meldeverfahren für kleinere Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich ein. Die bisher uneinheitliche Praxis in den Gemeinden hat zu Unsicherheiten geführt. Mit dieser Änderung wird der Prozess nun vereinfacht.
Die Bewilligungspflicht von aussen aufgestellten Luft-/Wasser-Wärmepumpen ist bisher bis zu einer Grösse von 1,7 x 1,0 x 1,4 Metern, mit mindestens 2 Metern Grenzabstand nicht dem kantonalen Baubewilligungsverfahren unterstellt. Die genauen Kriterien hierzu sind in einem internen Praxis-Anwendungshandbuch festgeschrieben. Einige Gemeinden verlangen für die Installation von aussen aufgestellten Wärmepumpen ein Kleinbaugesuch. Andere Gemeinden hingegen verzichteten gänzlich auf ein Gesuch und verweisen auf die Bewilligungskompetenz des Kantons. Diese uneinheitliche Praxis führte zu Verwirrungen und Unsicherheiten.
Der Regierungsrat hebt das bisher teilweise angewendete kommunale Bewilligungsverfahren für bestimmte Kategorien von aussen aufgestellten Wärmepumpen bis zu einer Grösse von 2 Kubikmetern per 1. Juli 2022 auf und wandelt es in ein kantonales Meldeverfahren um. Die Kriterien orientieren sich an denjenigen des Kantons Basel-Stadt, was einen Vorteil für regional tätige Unternehmen der Branche darstellt. Die Meldung kann ab Anfang Juli online auf der Webseite des kantonalen Bauinspektorates vorgenommen werden.