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Naubrücke / Naustrasse: Projektgenehmigung und Ausgabenbewilligung
Im Zusammenhang mit dem kantonalen Hochwasserschutzprojekt in Laufen wird die Birs stark verbreitert. Aus diesem Grund muss die bestehende Naubrücke ersetzt werden. Anders als ursprünglich geplant und bewilligt soll auch die Naustrasse verlegt werden. Sie soll künftig vom Schliffweg bis zur Eissporthalle parallel zur Bahnstrecke geführt werden und im Gebiet Norimatt die Birs queren. Damit wird im Gebiet Nau ein Grünraum für Freizeitnutzungen in Zentrumsnähe geschaffen. Der Regierungsrat beantragt beim Landrat, die Verlegung der Naubrücke an einen neuen Standort zu genehmigen. Gleichzeitig beantragt er für die Projektierung und Realisierung der Verlegung der Naustrasse 34,375 Millionen Franken.
Im Januar 2025 starteten die Bauarbeiten für das kantonale Hochwasserschutzprojekt entlang der Birs in Laufen. Das Projekt erfordert unter anderem einen Neubau der bestehenden Naubrücke. Aufgrund der starken Aufweitung der Birs muss die künftige Brücke fast doppelt so lange sein wie die bisherige.
2019 konnte der Kanton Basel-Landschaft für das Hochwasserschutzprojekt das Spilag-Areal erwerben. Daraus ergab sich die Möglichkeit eines alternativen Brückenstandorts. Die technische, planungsrechtliche und städtebauliche Machbarkeitsstudie zeigte, dass durch die Verlegung Strasse und Schiene gebündelt werden können. Dadurch wird im Gebiet Nau ein Grünraum für Freizeitnutzungen in Zentrumsnähe geschaffen. Insbesondere kann zwischen dem Schlachthaus und der Eishalle neu eine verkehrsberuhigte und zusammenhängende Fläche nahe der Altstadt entstehen. Diese bietet der Bevölkerung von Laufen einen attraktiven und zentral gelegenen Freiraum für Naherholung, Freizeit und Sport. Für den Fuss- und Veloverkehr wird eine eigene Unterführung zwischen dem Schwimmbad und der Eishalle erstellt.
Viel Handlungsspielraum für Laufen
Das vorliegende Projekt wurde in Abstimmung mit der Stadt Laufen erarbeitet. Die Variante lässt der Stadt sowohl aus verkehrsplanerischer als auch aus städtebaulicher Sicht den grösstmöglichen Handlungsspielraum offen. Die Verlegung der Naubrücke ist darüber hinaus auch mit künftigen Entwicklungen des Strassennetzes in Laufen kompatibel. Eine Verlegung der Brücke entspricht ausserdem den im räumlichen Entwicklungskonzept der Stadt vorgesehenen Stossrichtungen.
Der Regierungsrat beantragt beim Landrat, die Verlegung der Naubrücke in Laufen an einen neuen Standort zu genehmigen. Für die Projektierung und Realisierung der neuen Naustrasse beantragt der Regierungsrat dem Landrat 34,375 Millionen Franken. Die voraussichtliche Kostenbeteiligung des Bundes im Rahmen des Agglomerationsprogramms beläuft sich auf rund 5,8 Millionen Franken.