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Neues Abgeltungssystem im Asyl- und Flüchtlingsbereich
Der Regierungsrat legt einen Vorschlag für die Anpassung des Abgeltungssystems im Asyl- und Flüchtlingsbereich vor. Damit reagiert er auf die Veränderungen der letzten Jahre. Ziel ist es, die unterschiedliche Lastenverteilung unter den Gemeinden besser abzubilden. Das neue Abgeltungssystem berücksichtigt die Aufnahmequote in den Gemeinden und ermöglicht eine zusätzliche Abgeltung von Risikofällen. Zudem entlastet es die Gemeinden administrativ. Die Vorlage des Regierungsrats geht nun in die Anhörung bei Gemeinden und Verbänden.
Abgeltungssystem soll an aktuell herausfordernde Situation angepasst werden
Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden für die Betreuung und Ausrichtung der Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich zuständig. Dafür erhalten sie vom Kanton eine finanzielle Abgeltung. Es handelt sich dabei um Mittel, die der Bund dem Kanton zur Finanzierung der Asylsozialhilfe zur Verfügung stellt.
Das aktuell geltende Abgeltungssystem zwischen Kanton und Gemeinden wird den Entwicklungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich der letzten Jahre nicht gerecht. Die Gemeinden sind unterschiedlich stark belastet, und das bestehende Abgeltungssystem trägt diesem Umstand nicht ausreichend Rechnung. Der Regierungsrat schlägt daher eine Anpassung des Abgeltungssystems vor. Darin ist auch ein Anreiz enthalten, damit die Gemeinden wieder ausgeglichener ihrer Aufnahmepflicht nachkommen.
Der Vorschlag zur Anpassung der kantonalen Asylverordnung und der Sozialhilfeverordnung geht nun in die Anhörung. Die Finanz- und Kirchendirektion hat die Vorlage im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden erarbeitet. Die Änderungen sollen Anfang 2025 in Kraft treten.
Entwicklungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich als Anstoss für Teilrevision
Seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 ist die Belastung des Kantons und der Gemeinden im Zusammenhang mit der Aufnahme der hohen Anzahl Geflüchteter stark angestiegen. Seit Anfang 2022 wurden dem Kanton jährlich rund 1'500 Personen vom Bund zugewiesen. Der Bestand an Personen im Asylbereich hat sich seither mehr als verdoppelt. Aktuell kann die Aufnahme der Geflüchteten nur über kantonale Strukturen sichergestellt werden. Die Belastung für den Kanton und die Gemeinden bleibt auch zukünftig hoch. Aktuell variieren die Aufnahmequoten je nach Gemeinde zwischen 1 und 4 Prozent; vorgesehen wären 2,6 Prozent gemessen an der Wohnbevölkerung, d.h. auf 1000 Einwohnende 26 Geflüchtete.
Zudem sind kostenintensive Einzelfälle unterschiedlich verteilt und einige Gemeinden durch Bundes- oder Kantonsunterkünfte zusätzlich belastet. Die Gemeinden haben den Wunsch geäussert, dass diese Faktoren bei der Abgeltung berücksichtigt werden. Die Vorlage des Regierungsrats greift dieses Anliegen auf.
Ziel der Teilrevision: ausgewogenes und schlankes Abgeltungssystem
Das Abgeltungssystem im Asyl- und Flüchtlingsbereich soll vereinheitlicht und umfassend pauschaliert werden. Die Bundessubventionen sollen neu nach einem prozentualen Verteilschlüssel direkt auf die Gemeinden verteilt werden. Ziel dieses Schlüssels ist insbesondere, die Gemeinden mit einer hohen Aufnahmequote besser zu stellen. Zudem sollen Gemeinden berücksichtigt werden, die dem Bund oder dem Kanton Erstaufnahmeplätze zur Verfügung stellen. Es soll auch eine zusätzliche Abgeltung für Risikofälle erfolgen, wie etwa bei schwerer Erkrankung oder Heimunterbringung.
Im Ergebnis erhalten nach dem neuen Abgeltungssystem Gemeinden mit überdurchschnittlich vielen Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich pro Person eine höhere Abgeltung als Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Anzahl Fällen. Dadurch werden diejenigen Gemeinden bessergestellt, die ihrer Aufnahmepflicht nachkommen, gegenüber jenen, welche dies nur ungenügend tun.
Administrative Entlastung der Gemeinden
Im aktuellen System wird ein Teil der Aufwendungen im Asylbereich der Gemeinden direkt mit dem Kanton abgerechnet. Dies führt zu einem erheblichen administrativen Aufwand, da für jeden Einzelfall mehrere Abrechnungsschritte notwendig sind. Das neue System sieht eine vollständige Pauschalierung der Abrechnung vor. Dadurch müssen die Gemeinden die Kosten nicht mehr für jeden Einzelfall gegenüber dem Kanton geltend machen. Die Abrechnungsschritte werden deutlich reduziert, was die Gemeinden administrativ stark entlastet.
Mehr Planungssicherheit durch ergänzenden Zuweisungsprozess
Die Zuweisung von Personen an die Gemeinden erfolgt weiterhin gemäss geltender Praxis, das heisst, erst dann, wenn die Gemeinden dem Kanton Aufnahmeplätze melden. Im Zusammenhang mit der Anpassung des Abgeltungssystems soll der Zuweisungsprozess jedoch angepasst und den Gemeinden eine Zuweisung angekündigt werden, bevor sie tatsächlich erfolgt. Ziel des ergänzenden Zuweisungsprozesses ist es, den Gemeinden ausreichend Zeit und Planungssicherheit zu geben, um eine bedarfsgerechte Unterkunft und Unterstützung zu organisieren. Der ergänzende Zuweisungsprozess wurde bereits in den letzten Monaten angewendet und erprobt. Er kann jedoch nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Kanton über ein Erstaufnahmeheim verfügt.
Weitere Anpassungen
Im Weiteren soll das Verfahren bei Zahnarztkosten angepasst werden. So sollen die Fälle, bei denen eine Gemeinde vorgängig zu einer Kostenübernahme eine Plausibilitätsprüfung vornehmen muss, reduziert werden. Auch dies führt bei den Gemeinden zu administrativen Entlastungen. Zudem soll neu die Sprachförderung von Asylsuchenden mit einer Bleibeperspektive eingeführt werden. Damit wird eine Lücke im Integrationsbereich geschlossen.