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OECD-Mindeststeuer: Regierungsrat gibt Verteilschlüssel für die Ergänzungssteuer in die Vernehmlassung
Der Regierungsrat eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer. Mit der Anpassung des Steuergesetzes sollen die Baselbieter Gemeinden angemessen an allfälligen Zusatzeinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer (Ergänzungssteuer) beteiligt werden. Im Baselbiet dürften nur wenige Firmen von der neuen Steuerregelung betroffen sein.
Gewinne grosser, international tätiger Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro und mehr sollen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. KMU und kleinere Unternehmensgruppen sind davon nicht betroffen. Die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung erfolgt in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer. Diese stellt sicher, dass die geforderte Mindestbesteuerung von 15 Prozent erreicht wird. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer gehen zu 25 Prozent an den Bund. 75 Prozent erhalten die Kantone, welche die Gemeinden angemessen daran zu beteiligen haben.
Der Regierungsrat schlägt vor, dass die Baselbieter Gemeinden zu einem Drittel an allfälligen Zusatzeinnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren. Dies entspricht dem kommunalen Gewinnsteuerfuss im Verhältnis zum kantonalen Gewinnsteuersatz. Die Aufteilung unter den Gemeinden erfolgt nach Einwohnerzahl.
Im Vergleich zu andern Kantonen werden voraussichtlich nur wenige Firmen im Baselbiet von der neuen Mindestbesteuerung betroffen sein. Zudem gelten für die betroffenen Unternehmen gewisse Übergangsregelungen. Der Regierungsrat geht gegenwärtig davon aus, dass in einer Übergangsphase (2024 bis 2026) voraussichtlich keine nennenswerten Einnahmen aus der Ergänzungssteuer resultieren. Ab 2027 dürfte sich die Ergänzungssteuer schätzungsweise zwischen 5 bis 10 Millionen Franken bewegen. Nach Abzug des Bundesanteils von 25 Prozent würden jeweils 2,5 bis 5 Millionen Franken an den Kanton und 1,25 bis 2,5 Millionen Franken an die Gemeinden gehen.