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Programm «Energieeffizienz bei den Verwaltungsbauten» auf Zielkurs
Das Programm «Energieeffizienz bei den Verwaltungsbauten» ist erfolgreich unterwegs. Innerhalb von sechs Jahren konnten mehr als 1,4 Millionen Franken eingespart werden. Dieser Betrag liegt deutlich über den Erwartungen. Das Bestreben, bis zum Ende des Programms insgesamt 2,5 Millionen Franken einzusparen, ist entsprechend auf Zielkurs.
In den vergangenen sechs Jahren wurden im Energiebereich bei den Verwaltungsbauten 1,443 Millionen Franken eingespart. Der ursprünglich anvisierte Wert für diesen Zeitraum lag bei 1,1 Millionen Franken und wurde somit um gut 333'000 Franken übertroffen. Entsprechend bleiben die Aussichten intakt, dass bis zum Ende des Programms im Jahr 2026 insgesamt 2,5 Millionen Franken eingespart werden können. Dies, obwohl zwischenzeitlich vereinzelte Erweiterungsbauten und Umnutzungen punktuell zu etwas höheren Verbräuchen geführt haben.
Hintergründe der vorliegenden Berichterstattung nach dem 6. Programmjahr
Ende 2012 hat sich der Landrat für die Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Objekte der kantonalen Verwaltung ausgesprochen. Gleichzeitig erhielt die Regierung den Auftrag, die Hälfte der durch die Umstellung anfallenden Mehrkosten einzusparen und dafür ein Konzept auszuarbeiten. Darauf startete im Jahr 2016 das Programm «Energieeffizienz bei den Verwaltungsbauten». Die aktuelle Berichterstattung, welche die Regierung dem Landrat vorgelegt hat, folgt auf die Berichterstattungen nach dem 1. und dem 4. Programmjahr. Die Berichterstattung über die Einsparungen im 8. und 10. Programmjahr folgen im Frühling 2024 und 2026.
Positive Erfahrungen zeigen, dass Betriebsoptimierungsmassnahmen wirtschaftlich sind
Die Erfahrungen mit dem Programm zeigen, dass Betriebsoptimierungsmassnahmen nicht nur energetisch sinnvoll sind, sondern sich auch finanziell lohnen und entsprechend wirtschaftlich sind. Auch aus diesem Grund und basierend auf einem überwiesenen Postulat hat der Regierungsrat im Energieplanungsbericht 2022 entsprechend vorgeschlagen, dass eine Betriebsoptimierung bei neuen Nicht-Wohnbauten ab einer gewissen Grösse künftig vorgeschrieben werden soll (siehe Energieplanungsbericht 2022, Massnahme M08), soweit dies nicht schon auf anderem Weg erfolgt. Der entsprechende Vorschlag befindet sich derzeit noch bis zum 25. April 2022 in der Vernehmlassung.