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Regierungsbulletin 30. August 2022
Der Regierungsrat hat
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Itingen am 9. Dezember 2021 beschlossene Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung, zum Zonenplan Landschaft und zum Zonenplan Ortskern genehmigt.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Titterten am 16. Dezember 2021 beschlossene Mutation «Fussweg Liedertswilerstrasse» zum Bau- und Strassenlinienplan Bauzone und zum Strassennetzplan Siedlung/Landschaft genehmigt.
Unterstützung durch den Swisslos-Fonds
Der Regierungsrat hat aus dem Swisslos-Fonds für verschiedene Projekte Mittel in der Höhe von insgesamt CHF 451'500.– bewilligt. Mehr: Link
«Vereinbarung über die Durchleitung von verschmutztem Abwasser aus Arisdorf, Giebenach und Augst durch Kaiseraugst sowie die Ableitung der Abwässer von Kaiseraugst zur ARA Rhein»
Auf Grundlage der Generellen Entwässerungspläne (GEP) haben sich die Anforderungen an die Abwasserentsorgung und -behandlung stark verändert, insbesondere jene bei Regenwetter. Mit dem Fortschritt bei der Umsetzung der GEP werden auch die tatsächlichen Verhältnisse der an den Kantonsgrenzen gültigen Vereinbarungen nicht mehr korrekt dargestellt. Der Kanton Basel-Landschaft hat aus diesem Grund einen Vereinbarungsentwurf mit der Gemeinde Kaiseraugst ausgearbeitet, die die bestehende, noch bis September 2028 dauernde Vereinbarung ablösen soll. Vorsorglich hat er ausserdem die bestehende Vereinbarung fristgerecht gekündigt.
Genehmigung Jahresbericht und Rechnung 2021 Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel
Der Regierungsrat genehmigt den Jahresbericht und die Rechnung 2021 der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel (MFPBB).
Genehmigung Jahresbericht und Rechnung 2021 BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel
Der Regierungsrat genehmigt den Jahresbericht und Rechnung 2021 der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB).
Numerus Clausus für Human- und Zahnmedizin an der Universität Basel
Die Anzahl Anmeldungen für das Studium der Human- und Zahnmedizin übersteigt weiterhin das Angebot an Ausbildungsplätzen. Deshalb wird die Universität Basel im Verbund mit den anderen Universitäten die Zulassungen auch im Studienjahr 2023/24 beschränken. Für das Studium Sport, Bewegung und Gesundheit und das Masterstudium in Pflegewissenschaft besteht gemäss Beschluss des Universitätsrats vom 27. Juni 2022 ebenfalls ein Numerus Clausus.